Praha – Die Überwachung der Sicherheit verkaufter Produkte soll durch einen neuen Gesetzentwurf geregelt werden, den die Regierung zur Genehmigung vorgelegt hat. Er legt die Regeln für das Funktionieren des nationalen Warnsystems für gefährliche Produkte fest. Außerdem sieht er eine Geldstrafe von bis zu 50 Millionen Kronen für das Inverkehrbringen gefährlicher Produkte vor. Die Regierung verabschiedete den Gesetzentwurf am 17. Juli, die Abgeordneten erhielten ihn fast einen Monat später, am Freitag, dem 16. August. Die Regierung möchte den Gesetzentwurf im beschleunigten Verfahren bereits in erster Lesung verabschieden. Dieses Verfahren kann jedoch von der Parlamentsopposition blockiert werden, wie es die Geschäftsordnung zulässt.
Das beschleunigte Verfahren wird von der Regierung damit begründet, dass die europäische Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, die das Gesetz in das tschechische Rechtssystem einführt, bis zum 13. Dezember vollständig anwendbar sein muss. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch die Gültigkeit des Gesetzes vorgeschlagen. Die Regierung versichert, dass der Gesetzentwurf keine Bestimmungen enthält, die über die erforderliche Anpassung der europäischen Verordnung hinausgehen.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Einrichtung des nationalen Frühwarnsystems „Safety Gate“ vor, das bisher als Rapex bekannt war. Das Safety Gate ermöglicht den schnellen Austausch von Informationen über Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung des Inverkehrbringens oder der Verwendung von Produkten, die Risiken für die Verbraucher darstellen können, berichtet das Industrieministerium. Rapex (Rapid Alert System for Non-Food Products) ist das System der Europäischen Kommission für den schnellen Informationsaustausch über gefährliche Non-Food-Produkte auf dem Binnenmarkt der Europäischen Union, mit Ausnahme von pharmazeutischen Produkten.
Die Regierung geht davon aus, dass das Gesetz nur begrenzte Auswirkungen auf die Haushalte der betroffenen Behörden haben wird. Andererseits wird es eine höhere administrative Belastung für einige Unternehmen und Betreiber von Online-Marktplätzen mit sich bringen, da diese neue Verpflichtungen erfüllen müssen. Sie müssen beispielsweise vor dem Inverkehrbringen eines Produkts eine interne Risikoanalyse durchführen, technische Unterlagen für jedes Produkt erstellen, ein internes Beschwerderegister einführen und interne Verfahren zur Gewährleistung der Produktsicherheit einrichten. (17. August)