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Brüssel – Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat sich nach dem EU-Kommissionsvorschlag, Ungarn wegen Korruption und anderer Verstöße gegen den Rechtsstaat EU-Mittel in Höhe von rund 7,5 Milliarden Euro zu kürzen, abwartend gezeigt. Budapest habe bereits Reformschritte und einen Plan vorgelegt, sagte Edtstadler am Dienstag vor einem Treffen mit ihren EU-Amtskollegen in Brüssel. Nun gehe es darum, wie die tschechische Ratspräsidentschaft mit der Idee der EU-Kommission umgehe.

„Wichtig ist mir, dass es keine Abstriche bei der Rechtsstaatlichkeit geben darf“, betonte Edtstadler weiter.

Es gebe ein „klares Prozedere“, so die ÖVP-Ministerin, „man sollte auch jedem die Chance geben, in diesem Prozedere seine Vorstellungen und Ideen darzulegen und auf den Weg der Rechtsstaatlichkeit zurückzukehren“. Im Rahmen der heutigen Sitzung werde sie auch mit der ungarischen Justizministerin Judit Varga Gespräche führen.

Um die 7,5 Milliarden Euro tatsächlich einzufrieren, müssen mindestens 15 Länder mit mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung zustimmen. Polen hat bereits Widerstand angekündigt, ebenso die italienischen Ultrarechten, die laut Umfragen vor einem Sieg bei den Parlamentswahlen am Sonntag stehen. Dem Vernehmen nach wollen viele EU-Staaten eine baldige Abstimmung, bei dem heutigen Rat steht das Thema allerdings nicht auf der Agenda. (20.9.2022)

EU-Kommission genehmigte milliardenschwere Wasserstoff-Förderung

Brüssel/Wien – Angesichts der Klimakrise dürfen Österreich und zwölf andere EU-Staaten die europäische Wasserstoffindustrie mit bis zu 5,2 Milliarden Euro unterstützen. Das Vorhaben „IPCEI Hy2Use“ sei mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar, teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit. Die Brüsseler Behörde geht davon aus, dass dadurch zusätzlich private Investitionen im Umfang von 7 Mrd. Euro mobilisiert werden. Teil des Projekts sind die OMV-Chemietochter Borealis sowie der Verbund.

Beide Unternehmen entwickeln erstmalig im Rahmen dieses Vorhabens eine auf grünem Wasserstoff basierte Produktion von Düngemitteln, Melamin und technischen Stickstoffprodukten in Österreich. „IPCEI Hy2Use“ soll laute EU-Kommission einen großen Teil der Wasserstoff-Wertschöpfungskette abdecken: Unterstützt wird unter anderem der Bau wasserstoffbezogener Infrastruktur sowie die Entwicklung innovativer und nachhaltiger Technologien für die Integration von Wasserstoff in die industriellen Prozesse. Das IPCEI umfasst 35 Vorhaben von 29 Unternehmen.

Der österreichische Energieversorger Verbund ist ebenfalls Teil des Großprojekts. Foto: Alexander Klein/AFP

Weil die Produktion von Wasserstoff als wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse gilt, ist auf EU-Ebene ein sogenanntes „Important Project of Common European Interest“ (IPCEI) ins Leben gerufen worden. Dadurch gelten weniger strenge Regeln, wenn Unternehmen mit Staatsgeldern unterstützt werden.

Vor allem grüner Wasserstoff – also solcher, der mit erneuerbaren Energien hergestellt wird – ist ein Hoffnungsträger der Energiewende. Grundsätzlich kann Wasserstoff als Basis für Kraft- und Brennstoffe dienen, um etwa in Industrie und Verkehr Kohle, Öl und Erdgas abzulösen. Seine Herstellung ist aber sehr energieintensiv und derzeit noch deutlich teurer im Vergleich zu fossilen Energieträgern.

„Ich freue mich sehr, dass wir nun den Start der zweiten Welle unserer europäischen Wasserstoff-Initiative bekanntgeben können und dass die Europäische Kommission die ambitionierten Projekte so rasch genehmigt hat“, sagte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) laut einer Aussendung am Mittwoch.

Und Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher ergänzte: „Die geförderten Projekte entfalten auch auf dem Arbeitsmarkt über das teilnehmende österreichische Unternehmenskonsortium hinaus ein hohes Beschäftigungspotenzial.“ (21.9.2022)

EU-Kommission geht in Arbeitsmarktbelangen gegen Österreich vor

Brüssel/Wien – Die EU-Kommission hat Österreich in mehreren Arbeitsmarktbelangen gerügt. Österreich sei in der ordnungsgemäßen Umsetzung von EU-Vorschriften in den Bereichen „transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen“ sowie „Förderung der Gleichstellung am Arbeitsmarkt“ säumig, wie die Brüsseler Behörde am Mittwoch mitteilte. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, auf das Aufforderungsschreiben der EU-Kommission zu antworten, sonst droht eine weitere Mahnung.

Konkret verleiht die erstgenannte EU-Richtlinie Arbeitskräften mehr Vorhersehbarkeit bei Arbeitsaufträgen und Arbeitszeiten, wie es in der Aussendung der EU-Behörde hieß. Zudem haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer demnach Anspruch auf „ausführliche“ Informationen über „wesentliche Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses, den Arbeitsort und die Entlohnung“. Dies soll vor allem den schätzungsweise 2 bis 3 Millionen Arbeitskräften in prekären Beschäftigungsverhältnissen zugutekommen. Die EU-Kommission richtete ein Aufforderungsschreiben an insgesamt 19 Mitgliedstaaten, die eine Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht bis zum 1. August 2022 nicht mitteilten.

Ebenfalls nicht mitgeteilt haben Österreich und 18 weitere EU-Staaten die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, deren Ziel laut EU-Behörde die „Gewährleistung der Gleichstellung der Geschlechter bei der Arbeitsmarktbeteiligung“ ist. Damit wurden mehrere EU-Vorschriften eingeführt: Ein Vaterschaftsurlaub, der Vätern bzw. dem zweiten Elternteil das Recht auf mindestens zehn Tage Urlaub um den Zeitpunkt der Geburt des Kindes gibt, sowie ein Elternurlaub von mindestens vier Monaten, von denen mindestens zwei Monate nicht zwischen den Elternteilen übertragbar sind.

Außerdem erhalten pflegende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Arbeitstage Urlaub pro Jahr. Erwerbstätige Eltern von Kindern bis acht Jahren und alle pflegenden Angehörigen können unterdessen flexible Arbeitsregelungen beantragen. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie endete am 2. August 2022.

Sollte Österreich die Bedenken der EU-Kommission nicht ausräumen, kann diese vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. (21.9.2022)

Diese Zusammenstellung ist eine redaktionelle Auswahl der APA-Europaberichterstattung. Die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung liegt bei der APA. Sie wird montags und donnerstags veröffentlicht.