Brüssel – Die Tschechische Republik hat im letzten Jahr erhebliche Fortschritte bei der Reform der Staatsanwaltschaft sowie bei der Fertigstellung der Überarbeitung der Rechtsvorschriften über Interessenkonflikte gemacht, weist jedoch weiterhin gewisse Mängel bei der Untersuchung von Korruptionsfällen auf hoher Ebene auf. In ihrem jährlichen Bericht über den Zustand der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat dies heute die Europäische Kommission festgestellt. Trotz Fortschritten in einigen Bereichen bestehen laut EK in Tschechien weiterhin Probleme bei der Einführung von Reformen, die die Transparenz von Informationen über Medieneigentum betreffen.
Laut der tschechischen Vizepräsidentin der EK Věra Jourová, deren Team die Vorbereitung des fünften Jahresberichts koordinierte, wurde in den Empfehlungen auch erwähnt, dass Tschechien ein Gesetz über Lobbying einführen sollte. Es sei auch wichtig, die ausreichende Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien in der Tschechischen Republik sicherzustellen, betonte sie. „Die Tschechen sind so eine solide, sagen wir mal, Durchschnitt, auch wenn es schwer zu messen ist“, sagte Jourová, was den Vergleich des Rechtsstaates mit anderen EU-Ländern betrifft. Laut ihr herrsche in Tschechien ein stabiles System, es wurden keine „Versuche zur Vergewaltigung der Justiz und zur Einschränkung der Unabhängigkeit der Gerichte noch Versuche zur Aneignung der Medien durch die Politik“ verzeichnet.
Die EU-Exekutive hat wie in den letzten drei Jahren die Bewertungen in vier Kapitel unterteilt, die sich den Justizsystemen, der Korruptionsbekämpfung, der Medienpluralität und der allgemeinen Kontrolle und dem Gleichgewicht der Institutionen widmen. Im Falle der Tschechischen Republik sieht Brüssel eine positive Entwicklung im Bereich der Justiz. „Tschechien hat erhebliche Fortschritte bei der Fortsetzung der Reform der Staatsanwaltschaft erreicht“, heißt es im Bericht der EK. „Gewisse Fortschritte wurden dann bei der Annahme von Maßnahmen zur Verkürzung der Verfahrensdauer und zur Gewährleistung der Unabhängigkeit von Ermittlungen und Strafverfolgung in Fällen von Korruption auf hoher Ebene erzielt“, fügt das Dokument hinzu.
Der Tschechischen Republik empfiehlt die EU-Exekutive, „Maßnahmen zur Regelung der Vergütung von Richtern“ und anderen Mitarbeitern des Justizsystems zu ergreifen. Die tschechischen Behörden sollten zudem sicherstellen, dass „Regeln oder Mechanismen zur Bereitstellung von Finanzmitteln für öffentlich-rechtliche Medien“ eingeführt werden, damit sie ihren öffentlichen Dienstauftrag erfüllen können und gleichzeitig ihre Unabhängigkeit gewährleistet ist. (24. Juli)