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Brüssel – Im Mai leitete die Europäische Kommission (EK) drei Vertragsverletzungsverfahren gegen Rumänien ein. Diese betreffen die Bereiche Energie und Steuern sowie die Datenverwaltung.

         Energieeffiziente Gebäude

Die Europäische Kommission hat Rumänien wegen der Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen aus den EU-Vorschriften zur Energieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie 2010/31/EU) ein Aufforderungsschreiben übermittelt.

         Die Kommission erinnerte daran, dass die Mitgliedstaaten Mindestanforderungen für die Energieeffizienz von Gebäuden festlegen müssen und ein optimales Gleichgewicht zwischen Investitionen und Einsparungen, insbesondere den sogenannten „kostenoptimalen Niveaus“, anstreben sollten.

         Die Berechnungskostenoptimaler Niveaus ist entscheidend, damit die Mitgliedstaaten das Energieeffizienz- und Erneuerbare-Energien-Potenzial des nationalen Gebäudebestands in vollem Umfang ausschöpfen können und vermeiden, dass Haushalte und Unternehmen mehr Geld als nötig für die Verbesserung der Energieeffizienz von Wohn- und Bürogebäuden ausgeben.

         Steuerliche Transparenz von Einkünften aus digitalen Plattformen

Die Europäische Kommission teilte auch mit, dass Rumänien seiner Verpflichtung zum rechtzeitigen Informationsaustausch über Einkünfte, die Einzelpersonen und Unternehmen durch die Nutzung von Online-Plattformen erzielen, nicht nachgekommen ist.

         Das EU-Gremium argumentiert, dass die Richtlinie (EU) 2021/514 vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung ab dem 1. Januar 2023 neue Transparenzregeln für Transaktionen auf digitalen Plattformen eingeführt hat.

         Demnach mussten Online-Plattformen zunächst Informationen über die Einkünfte von Einzelpersonen und Unternehmen für das Jahr 2023 sammeln und den entsprechenden Mitgliedstaat der Plattform melden. Der betreffende Mitgliedstaat musste dann bis zum 29. Februar 2024 den Informationsaustausch durchführen.

         Nach Angaben der Kommission ist eine rechtzeitige Datenübermittlung und ein Informationsaustausch entscheidend für die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Union und das reibungslose Funktionieren der DAC7 in allen Mitgliedstaaten.

         Datenverwaltungsgesetz

Das EU-Gremium informierte Rumänien auch in einem Aufforderungsschreiben darüber, dass es den Bestimmungen der EU-Datenverwaltungsgesetzgebung nicht nachgekommen ist.

         Die Kommission erinnerte daran, dass die Tätigkeit der Datenvermittler strikt unabhängig von anderen Dienstleistungen, die sie anbieten, sein muss, dass sie registriert werden müssen und dass sie durch ein gemeinsames EU-Logo identifiziert werden können müssen. Sie betonten zudem, dass die Datenverwaltungsgesetzgebung den Datenaustausch zwischen Sektoren und EU-Mitgliedstaaten zum Nutzen der Bürger und Unternehmen erleichtert. Sie stärkt das Vertrauen in den Datenaustausch, indem Regeln für die Neutralität der Datenvermittler festgelegt werden, die Einzelpersonen und Unternehmen mit den Datennutzern verbinden.

         Seit dem 24. September 2023 sind die zuständigen Behörden für die Registrierung von Datenaltruistischen Organisationen und die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen durch die Datenvermittlerdienstleister verantwortlich.

         Rumänien hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die von der EK beanstandeten Mängel zu beheben. Sollte keine zufriedenstellende Antwort erfolgen, kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben.

         Eine der Aufgaben der Europäischen Kommission ist es, die ordnungsgemäße und fristgerechte Anwendung des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten zu überwachen. Gegen Rumänien sind Dutzende von Vertragsverletzungsverfahren anhängig.