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Straßburg – Das Europaparlament hat sich für ambitioniertere Ziele beim Ausbau von erneuerbaren Energien wie Wind-, Solar- oder Wasserkraft ausgesprochen. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Mittwoch in Straßburg für eine Gesetzesvorlage, die vorsieht, dass bis 2030 insgesamt 45 Prozent der Energie in der EU aus erneuerbaren Quellen kommen sollen, statt wie bisher vorgesehen 40 Prozent.Die EU-Staaten hatten sich allerdings darauf geeinigt, das Ziel von 40 Prozent beizubehalten. Das Parlament und die EU-Staaten müssen nun über das Gesetz verhandeln, bevor es in Kraft treten kann.

Das Ziel zum Ausbau erneuerbarer Energien ist in der sogenannten Erneuerbare-Energien-Richtlinie festgelegt. Umsetzen sollen die EU-Länder sie durch nationale Maßnahmen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge kommen momentan 22 Prozent der verbrauchten Energie in der EU aus erneuerbaren Quellen, in Deutschland sind es 19 Prozent. Die Abgeordneten stimmten nun zudem dafür, dass Biomasse etwa aus Holz weiterhin als erneuerbare Energiequelle gilt, allerdings wurde die Menge gedeckelt und staatliche Förderung dafür soll auslaufen. Umweltorganisationen und Wissenschaftler kritisieren, dass für das Verbrennen von Holz Wälder gerodet werden und viel klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) entsteht, das sonst von den Bäumen gebunden würde.

Umstritten war auch, wann Wasserstoff als «grün» gilt. Wasserstoff gilt als klimafreundlich, wenn er aus Strom aus erneuerbaren Quellen wie Sonne oder Wind produziert wurde. Die Abgeordneten einigten sich auf flexiblere Kriterien für «grünen» Wasserstoff als die Kommission, etwa soll auch anderer Strom für die Produktion genutzt werden, wenn kein erneuerbarer verfügbar ist. Separat stimmten die Parlamentarier über Energieeffizienz-Ziele ab. Der Energieverbrauch soll nach ihrem Willen bis Ende des Jahrzehnts um mindestens 14,5 Prozent gesenkt werden, statt wie bisher vorgesehen um 9 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch hier wollen die Staaten bei dem niedrigeren Ziel bleiben. (14. September)

EU-Kommission will Verbot für Zwangsarbeit-Güter

Brüssel – Produkte, die nachweislich unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, sollen nach einem Vorschlag der Europäischen Kommission nicht mehr in der EU verkauft werden dürfen. Die Brüsseler Behörde legte am Mittwoch einen Gesetzesentwurf vor, der es den EU-Staaten ermöglichen soll, entsprechende Produkte vom Markt zu nehmen.

«Diese Verordnung wird bei der Bekämpfung der modernen Sklaverei, von der Millionen von Menschen auf der ganzen Welt betroffen sind, einen echten Unterschied machen»,

sagte der Handelskommissar Valdis Dombrovskis.

Die EU-Kommission geht davon aus, dass weltweit etwa 27,6 Millionen Menschen zur Arbeit gezwungen werden. Zuletzt hatte etwa das UN-Menschenrechtsbüro in einem Bericht erhebliche Vorwürfe gegen China wegen seines Umgangs mit der muslimischen Minderheit der Uiguren erhoben. Diese und andere Randgruppen würden etwa zur Zwangsarbeit verpflichtet. Auch in anderen Teilen der Welt – unter anderem in Europa – gelten manche Arbeiter als moderne Sklaven.

Der Vorschlag der EU-Kommission sieht nun vor, dass nationale Behörden Ermittlungen zu Produkten aufnehmen müssen, die im Verdacht stehen, unter Zwangsarbeit hergestellt worden zu sein. Beweise können der Kommission zufolge Berichte von Nichtregierungsorganisationen sein oder auch Videos und Zeugenaussagen von Betroffenen. Erhärtet sich der Verdacht, dürfen die Produkte gar nicht erst auf den Markt oder müssen von den nationalen Behörden umgehend abgesetzt und entsorgt werden. Die Kommission wird eine Plattform aufsetzen, in der Erkenntnisse über einzelne Produkte gesammelt werden. Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen sich nun jeweils auf eine Haltung zu dem Entwurf verständigen. Anschließend müssen beide Seiten miteinander über eine gemeinsame Position verhandeln. Das Gesetz soll nach einer Übergangsfrist von rund zwei Jahren in Kraft treten. (14. September)

Führungswechsel bei Europa-Grünen: Keller gibt Fraktionsspitze auf

Ska Keller (r, Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz) im Europäischen Parlament in Straßburg am 14. September 2022. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Straßburg – Die Ko-Vorsitzende der Grünen Fraktion im Europaparlament, Ska Keller, tritt zurück. Das teilte die Politikerin am Mittwochabend in Straßburg mit. Hintergrund der Entscheidung sei, dass sie nach Jahren an der Fraktionsspitze Platz für eine neue Generation machen wolle, sagte die 40-Jährige vor Journalistinnen und Journalisten. Zudem solle so genügend Zeit gegeben werden, um sich für die Europawahlen 2024 gut aufzustellen. Wie sie weiter ausführte, hätten nun mögliche Nachfolgekandidatinnen die Möglichkeit, sich zu bewerben. Eine Abstimmung ist für Oktober vorgesehen. Bis eine Nachfolge gefunden ist, wird die Fraktion vom Belgier Philippe Lamberts geleitet. Bislang hatten Keller und Lamberts dies als Duo getan.

Die 1981 in Guben an der polnischen Grenze geborene Keller war bei den Europawahlen 2019 als Spitzenkandidatin für die Fraktion angetreten und seit Ende 2016 Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion. Die frühere Landesvorsitzende der Grünen in Brandenburg zog 2009 ins Europaparlament ein. Ihr Mandat als Abgeordnete behalte sie. Welche Schritte sie nach 2024 angehen wolle, ließ sie offen. Die Grüne Fraktion stellt derzeit 72 der 705 Abgeordneten im Europaparlament, davon kommen nach Fraktionsangaben 21 aus Deutschland. (14. September)

EU-Gericht senkt Milliarden-Strafe für Google leicht

Luxemburg – Google muss nach einer Schlappe vor dem EU-Gericht den Wettbewerbsvorgaben der EU-Kommission beim Smartphone-System Android folgen. Die Luxemburger Richter bestätigten am Mittwoch die Rekord-Wettbewerbsstrafe der Kommission aus dem Jahr 2018. Lediglich der Betrag wurde ein wenig gesenkt – von 4,34 Milliarden auf 4,125 Milliarden Euro. Google zeigte sich enttäuscht, dass die Entscheidung nicht vollständig aufgehoben wurde. «Android hat nicht weniger, sondern mehr Wahlmöglichkeiten für alle geschaffen. Außerdem unterstützt Android Tausende erfolgreicher Unternehmen in Europa und auf der ganzen Welt», sagte ein Sprecher. Der Konzern hatte die Strafe in einem Quartal verdaut und immer noch einen Gewinn von 3,2 Milliarden Dollar geschrieben. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.

Die Kommission hatte Google vorgeworfen, die Marktposition seiner Online-Angebote auf Android-Smartphones auf unfaire Weise gegen andere Anbieter abzusichern. Android, das von Herstellern wie Samsung oder Xiaomi genutzt wird, ist das meistbenutzte Smartphone-System und kommt auf einen Marktanteil von rund 80 Prozent. Den Rest machen Apples iPhones mit der Software iOS aus. Android wird bei Google entwickelt, ist für Geräte-Hersteller kostenlos und kann von ihnen im Prinzip auch abgewandelt werden.

Die Kommission störte sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Smartphones, die Google-Dienste einbinden wollen, immer ein komplettes Paket des Konzerns aus elf Apps auf die Geräte bringen mussten. Google änderte das Geschäftsmodell 2018 und erlaubt Herstellern nun, einzelne Dienste auch ohne Googles Browser Chrome und die Websuche einzubinden. Ein weiterer Vorwurf der Kommission drehte sich darum, dass Google die Erlöse aus Werbung in der Such-App nur mit Geräte-Herstellern teile, wenn sie auf den Telefonen und Tablets exklusiv installiert gewesen sei. In diesem Punkt folgte das Gericht der Kommission nicht. Die Kommission habe nicht hinreichend dargelegt, dass ein Wettbewerber dadurch tatsächlich behindert werde. Außerdem hätte Google zu diesem Punkt angehört werden müssen, was nicht geschehen sei. Daher wurde die Geldstrafe gemindert. Seit 2018 bietet Google neue Lizenzverträge für eine nicht-exklusive Verwendung der App. (14. September)

Von der Leyens Weg durch die Krise: Bürger mit Übergewinnen entlasten

Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, hält ihre Rede zur Lage der Union vor dem Europäischen Parlament, 14. September 2022. Foto: Frederick Florin/AFP/dpa

Straßburg – Zur Entlastung der Verbraucher sollen übermäßige Gewinne von Energiefirmen in der EU künftig abgeschöpft und umverteilt werden. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte am Mittwoch einen Gesetzesvorschlag gegen die hohen Energiepreise an, der sowohl Produzenten von erneuerbarem Strom als auch Gas- und Ölkonzerne dazu verpflichten würde, eine Abgabe für das Gemeinwohl zur leisten.

Dabei sollen Firmen, die Elektrizität nicht aus Gas herstellen, einen Teil ihrer Gewinne abgeben. Weil der Strompreis derzeit durch den hohen Gaspreis getrieben wird, verdienen auch Produzenten von billigerem Strom aus Sonne, Wind oder Atomkraft deutlich mehr. Details nannte von der Leyen noch nicht, einem öffentlich gewordenen Gesetzesentwurf zufolge könnten jedoch Einnahmen ab 180 Euro pro Megawattstunde an den Staat gehen. Davon würden die Entlastung der Bürger finanziert. Die Bundesregierung hatte sich für ähnliche Schritte stark gemacht. Doch auch Gas- und Ölkonzerne sollen von der Leyen zufolge über eine Krisenabgabe einen Beitrag leisten. Dem Entwurf zufolge sollen sie auf Profite des laufenden Jahres, die 20 Prozent über dem Schnitt der vergangenen drei Jahre liegen, eine Abgabe von 33 Prozent zahlen. Als nächstes beraten nun die EU-Staaten über den Gesetzesvorschlag – das nächste Krisentreffen der EU-Energieminister ist am 30. September.

Als Ehrengast war am Mittwoch die First Lady der Ukraine, Olena Selenska, im Parlament. Zudem sagte von der Leyen müsse man darauf hinarbeiten, dass die Ukraine einen Zugang zum europäischen Binnenmarkt habe und umgekehrt. «Unser Binnenmarkt ist eine der größten Erfolgsgeschichten Europas. Nun ist es an der Zeit, ihn auch für unsere ukrainischen Freundinnen und Freunde zu einer Erfolgsgeschichte zu machen.» Im Umgang mit Russland gestand von der Leyen auch Fehler ein. «Wir hätten auf die Warnrufe innerhalb der Union hören sollen», sagte sie und verwies auf Polen und die baltischen Länder. (14. September)

Diese Zusammenstellung ist eine redaktionelle Auswahl auf der Grundlage der Europa-Berichterstattung der dpa. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei der dpa. Der EU Digest erscheint jeweils montags und donnerstags.