Prag – Bürger der Europäischen Union, die sich länger als 90 Tage in Tschechien aufhalten, müssen sich vermutlich beim Innenministerium registrieren lassen. Dies sieht das neue Gesetz über den Eintritt und Aufenthalt von Ausländern vor, das heute von der Regierung gebilligt wurde. Laut Innenminister Vítem Rakušanem (STAN) sind weitere Ziele des Entwurfs die Digitalisierung der Aufenthaltsagenda oder die Definition des sogenannten Garanteninstituts. Dabei handelt es sich um ein Subjekt, das den Aufenthaltszweck eines Ausländers aus einem Drittstaat, also einem Land außerhalb der EU, sicherstellt. Laut dem vierteljährlichen Migrationsbericht des Innenministeriums lebten Ende Juni 1.056.626 Ausländer in Tschechien, das Innenministerium schätzt, dass sich etwa 200.000 EU-Bürger in Tschechien aufhalten, die nicht registriert sind.
Das Gesetz soll ab Januar 2026 in Kraft treten, die obligatorische Registrierung von EU-Bürgern soll ein Jahr später starten. EU-Ausländer, die bereits in der Tschechischen Republik leben, müssen sich innerhalb von zwei Jahren registrieren.
Rakušan stellte klar, dass die Änderungen, die das Gesetz einführt, keine Asyl- oder temporären Schutzsuchenden betreffen und auch der Migrationspakt nicht umgesetzt wird. Sie betreffen jedoch Ausländer, die sich legal in der Tschechischen Republik aufhalten. Die Registrierungspflicht für EU-Bürger ist laut dem Minister auch in anderen EU-Ländern völlig üblich. Derzeit haben EU-Bürger keine Verpflichtung, ihren Aufenthalt zu melden. Dies bringt laut dem Innenministerium Probleme mit sich, da die Gemeinde beispielsweise kein Geld vom Staat für nicht registrierte Ausländer erhält. Unterschiede zwischen der tatsächlichen und der gemeldeten Bevölkerungszahl könnten laut dem Innenministerium auch Auswirkungen auf die Planung der Kapazitäten von Schulen oder Gesundheitseinrichtungen haben. Dank der Registrierung werden die Kommunen Angaben über Ausländer zur Verfügung haben, und für Ausländer werden laut dem Entwurf Dienstleistungen zugänglicher, die mit der Identitätsprüfung verbunden sind.
Ein Konsortium von Nichtregierungsorganisationen, die mit Migranten arbeiten, erklärte im Kommentierungsverfahren zur Norm, dass das Gesetz die Familienangehörigen von Bürgern der Tschechischen Republik benachteiligt, die vorher nicht in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelebt haben. Laut dem Konsortium werden sie eine schlechtere Position haben als die Familienangehörigen von Ausländern, die in Tschechien leben. Diese können nämlich im Gegensatz zu den Angehörigen der tschechischen Bürger die Vorteile des Status „Familienangehöriger eines EU-Bürgers“ und die damit verbundenen Rechte nutzen. Das Konsortium rief die Regierung am Montag auf, das Gesetz nicht zu billigen. (28. August)