Have the article read by OpenAI (Beta). Please note that AI translations may take some time to process.

Brüssel – Verbraucher und Unternehmen in der EU müssen künftig häufiger für den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) bezahlen. Unterhändler des EU-Parlaments und der Staaten einigten sich am frühen Sonntagmorgen auf eine Reform des EU-Emissionshandels, wie die tschechische Ratspräsidentschaft mitteilte. Damit soll das wichtigste Instrument der europäischen Klimaschutzpolitik deutlich schlagkräftiger werden. Zudem soll ein neuer Klimasozialfonds die Folgen der Energiewende für Verbraucher abfedern.

«Der Emissionshandel ist der Schlüssel zum Erreichen unserer Klimaziele», sagte der EU-Abgeordnete Peter Liese (CDU), der die Verhandlungen für das Parlament führte. Der Kompromiss bringe Klimaschutz, aber gleichzeitig würden die Industrie sowie Bürger geschützt, die sich höhere Preise nicht leisten könnten. Unter anderem habe die Bundesregierung die Verhandlungen aufgehalten, aber der Kompromiss sei schließlich von einer breiten Mehrheit getragen worden, sagte Liese.

Konkret müssen etwa Unternehmen Verschmutzungszertifikate kaufen, wenn sie CO2 ausstoßen. Das soll einen Anreiz dafür schaffen, weniger CO2 zu produzieren. Nun soll die Zahl der Verschmutzungsrechte schneller verringert werden als bislang vorgesehen, damit Emissionen schneller sinken. Außerdem sollen kostenlose Zertifikate für Firmen bis 2034 schrittweise auslaufen. Unternehmen, die sich bei der Energiewende nicht anstrengen, müssen kostenlose Zertifikate abgeben.

Das System soll zudem ab 2027 auf das Heizen von Gebäuden und den Verkehr ausgeweitet werden – sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen. Allerdings gibt es eine «Notbremse»: Sind die Energiepreise besonders hoch, kann das System verschoben werden, um etwa Verbraucher nicht zu sehr zu belasten. In Deutschland gilt der Emissionshandel bereits für Gebäude und Verkehr.

Zudem soll es ab 2026 einen Klimasozialfonds in Höhe von 86,7 Milliarden geben, der Mehrausgaben für Verbraucher durch die Energiewende – etwa steigende Heizkosten – abfangen soll.

Die Projekte sind das Herzstück des «Fit for 55»-Pakets, das die Europäische Kommission im Sommer 2021 zum Kampf gegen den Klimawandel vorgestellt hatte. Es soll den EU-Ländern dabei helfen, CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden. Die Einigung muss noch vom EU-Parlament und den Staaten bestätigt werden, das gilt aber als Formsache. (18. Dezember)

Neue Russland-Sanktionen in Kraft – Klarstellung für Dünger-Handel

Brüssel  – Das neunte EU-Paket mit Sanktionen gegen Russland wegen des Kriegs gegen die Ukraine ist in Kraft. Wie aus den am Freitagabend im EU-Amtsblatt veröffentlichen Rechtstexten hervorgeht, belegt die EU weitere 141 Personen und 49 Einrichtungen mit Vermögenssperren und Einreiseverboten. Unter ihnen sind etwa mehrere stellvertretende russische Ministerpräsidenten, Minister sowie Unternehmen aus der Rüstungs- und Automobilindustrie. Strafmaßnahmen gegen Energieminister Nikolai Schulginow wurden auf Druck Ungarns allerdings nicht verhängt. Das Land ist stark abhängig von Energielieferungen aus Russland. Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban hatte in den vergangenen Monaten bereits mehrfach Pläne für Strafmaßnahmen gegen Russland torpediert. 

Den neu von den Sanktionen Betroffenen wird unter anderem vorgeworfen für Handlungen oder politische Maßnahmen verantwortlich zu sein, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Schon zuvor hatte die EU mehr als 1200 Einzelpersonen und 118 Organisationen sanktioniert.

Zudem sind in dem neunten EU-Sanktionspaket in Zusammenhang mit Russlands Krieg gegen die Ukraine Handels- und Finanzsanktionen enthalten. Unter anderem werden drei weitere russische Banken mit Sanktionen belegt – darunter die russische Bank für regionale Entwicklung, die künftig keine Transaktionen mehr in oder über die EU machen darf.

Zudem verbietet die EU den Export von Drohnenmotoren nach Russland sowie in Länder wie den Iran, wenn es den Verdacht gibt, dass die Motoren später in Russland landen. EU-Investitionen in den russischen Bergbau sind künftig mit Ausnahme bestimmter Rohstoffe ebenfalls verboten. Wegen des Vorwurfs der Kriegspropaganda gilt für die russischen Medien NTV/NTV Mir, Rossiya 1, REN TV und den Pervyi-Kanal ein Sendeverbot für alle Verbreitungswege.

Um Bedenken in Bezug auf die Ernährungssicherheit in Drittländern Rechnung zu tragen, wurde zudem eine neue Ausnahmeregelung eingeführt. Diese ermöglicht es, eingefrorene Vermögenswerte bestimmter Personen freizugeben und ihnen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Konkret soll es sich dabei um Personen handeln, die eine wesentliche Rolle im internationalen Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln – einschließlich Weizen und Düngemitteln – spielen. Ein EU-Beamter betonte am Freitag, dass sie jedoch nicht von der Sanktionsliste gestrichen würden.

Über die Ausgestaltung der Ausnahmeregelungen hatte es zuvor unter den EU-Staaten heftigen Streit gegeben. So forderte Deutschland gemeinsam mit Ländern wie Frankreich und den Niederlanden, klare und deutliche Anpassungen, um Auswirkungen auf den Handel mit Agrarprodukten und Düngemitteln zu vermeiden. Andere Staaten wie Polen warnten hingegen davor, dies könne als eine Lockerung der Sanktionen verstanden werden. (16. Dezember)

EU-Kommission genehmigt Uniper-Übernahme durch den Bund

Brüssel – Deutschland darf das krisengeplagte Energieunternehmen Uniper nach einer Entscheidung der EU-Kommission weitgehend verstaatlichen. Es gebe keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen diesen Schritt, teilte die Brüsseler Behörde am Freitag mit. «Das ist ein wichtiger Schritt im Verfahren», teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Den Maßnahmen für die Rettung des Unternehmens müssen noch die Uniper-Aktionäre am Montag auf einer außerordentlichen Hauptversammlung zustimmen. Derzeit geht man davon aus, dass die Rettung den Staat mehr als 30 Milliarden Euro kosten wird.

Eine Sprecherin der EU-Kommission betonte, dass noch eine Entscheidung zu den Staatshilfen für Uniper ausstehe. Die an diesem Freitag erfolgte Entscheidung sei unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten erfolgt. Für die Genehmigung staatlicher Beihilfen kann die EU-Kommission Auflagen erlassen. Wann eine Entscheidung zu den Uniper-Hilfen getroffen wird, ist nicht klar. Eine Frist hat die EU-Kommission nicht.

Uniper ist wegen des russischen Gas-Lieferstopps in Schieflage geraten, da sich die Gaspreise vervielfacht haben. Das aus Russland fehlende Gas muss das Unternehmen teuer auf dem Gasmarkt kaufen, um eigene Lieferverträge zu noch günstigeren Konditionen zu erfüllen, was zu Liquiditätsproblemen führt.

Der Gas-Großhändler mit einer ehemals starken Abhängigkeit von Russland ist Lieferant für rund 500 Stadtwerke und weitere rund 500 Industrie-Großkunden und spielt damit eine zentrale Rolle für die Erdgasversorgung von Deutschland. Eine Insolvenz von Uniper hätte wohl einen Dominoeffekt ausgelöst, der zahlreiche Uniper-Kunden ebenfalls in große Schwierigkeiten gebracht hätte. (16. Dezember)


EU: Unternehmen müssen Gehaltsunterschied nach Geschlecht offenlegen

Brüssel – Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen künftig regelmäßig Daten zum Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen veröffentlichen. Das sieht eine Einigung von Unterhändlern der EU-Staaten und des Europaparlaments vor, wie die zwei Institutionen am Donnerstag mitteilten. So soll es einfacher werden, die Unterschiede zwischen den Geschlechtern festzustellen. Frauen verdienen den Angaben nach in der EU im Schnitt 13 Prozent weniger als Männer. Der sogenannte Gender Pay Gap habe sich in den vergangenen Jahren nur minimal verkleinert. Die Einigung geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Parlament und EU-Staaten müssen noch zustimmen. Das gilt aber als Formsache. (15. Dezember)

Verdächtiger gesteht in Korruptionsskandal

Brüssel – Im Korruptionsskandal um das Europaparlament hat ein Verdächtiger in Untersuchungshaft ein Geständnis abgelegt. Die Europäische Staatsanwaltschaft beantragte am Donnerstag, die Immunität der abgesetzten EU-Parlamentspräsidentin Eva Kaili aufzuheben. Zugleich kündigte die Präsidentin des Europaparlaments Roberta Metsola angesichts der jüngsten Enthüllungen umfassende Reformen für das kommende Jahr an.

Wie die Zeitungen «Le Soir» und «La Repubblica» unter Berufung auf Ermittlungsdokumente berichteten, gab Kailis italienischer Lebensgefährte in Verhören zu, Teil einer Organisation gewesen zu sein, über die Katar und auch Marokko sich in europäische Angelegenheiten einmischen wollten. Der Italiener ist selbst kein Abgeordneter, arbeitet aber im Europaparlament.

Wegen mutmaßlicher Korruption, Geldwäsche und Einflussnahme aus dem Ausland ermittelt die belgische Justiz seit Monaten im Umfeld des Europaparlaments. Seit Freitag wurden sechs Verdächtige festgenommen, von denen zwei wieder auf freiem Fuß sind. Der Termin der Haftprüfung für die Griechin Kaili wurde auf nächste Woche verschoben. Gegen sie ermittelt nun auch die griechische Staatsanwaltschaft wegen mutmaßlicher Geldwäsche und Bestechung.

Wie die Europäische Staatsanwaltschaft mitteilte, besteht bei Kaili und einer weiteren Abgeordneten der Verdacht auf Betrug zum Nachteil des EU-Haushalts. Dabei gehe es um die «Verwaltung der parlamentarischen Vergütung und insbesondere die Vergütung der akkreditierten parlamentarischen Assistenten». Bei der zweiten Abgeordneten handele es sich um die griechische Christdemokratin Maria Spyraki (Nea Demokratia). Spyraki teilte mit, sie habe nichts mit dem «Katargate» oder irgendeinem anderen Fall zu tun. Es gehe um die Vergütung eines ehemaligen Assistenten von ihr, «der ein ernsthaftes persönliches Problem hatte». Bis die Immunität der beiden aufgehoben wird, dürfte es noch eine Weile dauern. Letztlich entscheidet das Plenum des Europaparlaments darüber.

«Le Soir» und «La Repubblica» berichteten zudem, dass die Ermittlungen sich neben dem Golfstaat Katar auch auf Marokko richteten.

Parlamentspräsidentin Metsola versprach am Donnerstag lückenlose Aufklärung. «Ich werde diese Arbeit persönlich leiten», sagte sie. Im neuen Jahr solle ein umfassendes Reformpaket vorgelegt werden. Unter anderem soll es strengere Regeln für Organisationen und Vertreter von Drittstaaten geben, die sich mit Parlamentariern treffen wollen. Auch einen besseren Schutz für Whistleblower kündigte sie an. (15. Dezember)



Diese Zusammenstellung ist eine redaktionelle Auswahl auf der Grundlage der Europa-Berichterstattung der dpa. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei der dpa. Der EU Digest erscheint jeweils montags und donnerstags.