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Luxemburg – Richter in Deutschland müssen nach Ansicht der EU-Kommission besser bezahlt werden. Die Brüsseler Behörde verweist in einer am 13. Juli in Luxemburg vorgestellten Untersuchung zum Zustand des Rechtsstaats auf Herausforderungen bei der Einstellung von Richtern. Mit Blick auf bevorstehende Pensionierungen von Richtern gehe es auch um die Attraktivität des Berufs. Die Bemühungen um die «Bereitstellung angemessener Mittel für das Justizsystem» als Teil des neuen «Pakts für den Rechtsstaat», einschließlich der Höhe der Richtergehälter, müssten fortgesetzt werden.

Verbesserungsbedarf sieht die EU-Kommission zudem beim Wechsel von Politikern etwa in die Wirtschaft. Die sogenannte Abkühlphase für Bundesminister und parlamentarische Staatssekretäre nach ihrer Tätigkeit in der Politik müsse länger sein. Auch die Verfahren zur Genehmigung neuer Jobs hochrangiger Beamter müssten transparenter sein. Zudem müssten die Bemühungen, Lobbyarbeit bei der Arbeit an neuen Gesetzen transparenter zu machen, fortgesetzt werden. Die Pläne, eine rechtliche Grundlage für das Recht der Presse auf Informationen von den Bundesbehörden sowie zur Anpassung der Steuerbefreiung für gemeinnützige Organisationen müssten vorangetrieben werden. Grundsätzlich stellt die EU-Kommission dem Rechtsstaat in Deutschland jedoch ein gutes Zeugnis aus. Die Unabhängigkeit der Justiz werde weiter als sehr hoch wahrgenommen und Deutschland genieße ein hohes Level an Medienfreiheit und -vielfalt. (13. Juli)

Vernichtendes Urteil für Rechtsstaat in Ungarn und Polen

Luxemburg – Justiz, Medien, Korruption: Der Rechtsstaat in Ländern wie Ungarn und Polen ist nach einer Analyse der EU-Kommission akut in Gefahr. Die für die Einhaltung von EU-Standards zuständige Behörde stellte beiden Ländern am Mittwoch verheerende Zeugnisse aus. Sie meldet etwa Bedenken mit Blick auf die Unabhängigkeit der Justiz an, sieht die Medienvielfalt in Gefahr und hält den Kampf gegen Korruption für unzureichend. Deutschland steht grundsätzlich gut da, doch sieht die EU-Kommission auch dort Verbesserungsbedarf.

In Ungarn sieht die EU-Kommission weiter erhebliche Probleme. Zuvor geäußerte Bedenken mit Blick auf die Unabhängigkeit der Justiz seien nicht ausgeräumt worden. Unzulänglichkeiten bestünden nach wie vor mit Blick auf Lobbyismus, den Wechsel von Politikern in die Wirtschaft sowie die Parteien- und Wahlkampffinanzierung. Unabhängige Kontrollmechanismen reichten weiter nicht aus, um Korruption aufzudecken.

Die Rede ist von «einem Umfeld, in dem die Risiken von Klientelismus, Günstlings- und Vetternwirtschaft in der hochrangigen öffentlichen Verwaltung nicht angegangen werden».

EU-Kommission

Weiter flössen große Teile staatlicher Werbung in regierungsnahe Medien. Ungarn gehört seit Jahren zu den Rechtsstaat-Sorgenkindern in der EU. Wegen mutmaßlicher Missachtung von EU-Grundwerten läuft ein Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge gegen das Land. Zudem hat die EU-Kommission den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus gegen Ungarn ausgelöst, durch den die Kürzung von EU-Mitteln droht.

Polen ist ebenso seit Jahren im Fokus der Kommission. Auch gegen Warschau läuft ein Artikel-sieben-Verfahren und der Europäische Gerichtshof hat polnische Justiz-Gesetze mehrfach kassiert. Zuletzt machte die nationalkonservative Regierung zwar einen Schritt auf ihre Kritiker zu. Doch die EU-Kommission sieht weiter «ernste Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der polnischen Justiz». Polen habe zwar bestimmte Reformen zugesagt. Ernsthafte Bedenken mit Blick auf die Unabhängigkeit des Landesjustizrats müssten jedoch noch ausgeräumt werden. Auch sieht die EU-Kommission deutliche Unzulänglichkeiten im Kampf gegen Korruption, eine Gefahr für die Medienvielfalt und die Unabhängigkeit öffentlich-rechtlicher Medien. (13. Juli)

Nach Drohungen aus Moskau: EU präzisiert Sanktionsregeln

Brüssel/Vilnius – Die EU-Kommission hat nach Protesten und Drohungen aus Moskau neue Leitlinien zum Transitverkehr zwischen Russland und dessen Ostsee-Exklave Kaliningrad erstellt. Russland darf demnach auf der EU-Sanktionsliste stehende zivile Güter wie Holz und Zement per Bahn ohne große Einschränkungen durch das EU-Land Litauen bringen. Untersagt sind allerdings weiterhin Straßentransporte dieser Güter von russischen Speditionen durch EU-Territorium. Zudem dürfen auch per Bahn keine Güter transportiert werden, die auch militärisch genutzt werden können. Die Regierung in Moskau hatte Litauen zuvor vorgeworfen, den Warenverkehr zwischen Russland und Kaliningrad in unzulässiger Weise zu beschränken und mit «praktischen» Gegenmaßnahmen gegen das baltische EU- und Nato-Land gedroht. Konkret brachte Russland unter anderem die Aufhebung des russisch-litauischen Vertrags über die Staatsgrenze ins Gespräch.

Auf die neuen Leitlinien hatte insbesondere auch Deutschland gedrungen. Die Bundesregierung befürchtete nach Angaben aus EU-Kreisen, dass durch den Transitstreit eine gefährliche Eskalation der Spannungen mit Russland provoziert werden könnte. Die Verordnungen verbieten den Import bestimmter russischer Waren in die EU. Durch die Regelung soll verhindert werden, dass Russland auf Sanktionslisten stehende Güter über Kaliningrad in andere Länder transportiert und so Strafmaßnahmen umgeht. (13. Juli)

EU-Kommission will Slot-Regeln für Flughäfen weiter normalisieren

Berlin/Brüssel – Airlines sollen ihre Start- und Landerechte künftig wieder stärker nutzen müssen, um diese nicht zu verlieren. Die EU-Kommission schlägt vor, ab dem 30. Oktober wieder zur Standardnutzung von Start- und Landerechten – sogenannten Slots – im Umfang von 80 Prozent zurückzukehren, wie aus einer Mitteilung vom 12. Juli hervorgeht. Gleichzeitig soll ein während der Corona-Pandemie geschaffenes Instrument für Ausnahmen länger genutzt werden können. So könne etwa im Falle von Naturkatastrophen oder politischen Unruhen mit Auswirkungen auf den Flugverkehr reagiert werden.

Hintergrund des Vorschlags sind EU-Regeln, die für fairen Wettbewerb sorgen sollen: Damit eine Airline die wichtigen Slots an beliebten Flughäfen behalten darf, müssen diese auch genutzt werden. Eigentlich gilt dafür eine Quote von 80 Prozent. Um Leerflüge zu vermeiden, war diese Regel aber angesichts der Corona-Pandemie von der EU-Kommission gelockert worden. Kritiker sagen schon länger, die Regeln führten zu Flügen ohne Passagiere, die EU-Kommission widerspricht dieser Ansicht. Der Flughafenverband ACI Europe begrüßte das Vorhaben der Kommission. Der Vorschlag muss nun von EU-Ländern und Europaparlament diskutiert und beschlossen werden. Es ist möglich, dass sich an dem Vorhaben noch etwas ändert, bevor neue Regeln in Kraft treten. (12. Juli)

EU-Einstufung von Gas und Atom als klimafreundlich tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Brüssel – Investitionen in bestimmte Gas- und Atomkraftwerke können in der EU wie erwartet ab Januar 2023 als klimafreundlich eingestuft werden. Am Montag lief um Mitternacht eine Frist für die EU-Länder aus, um das umstrittene Finanzvorhaben noch zu stoppen. In der vergangenen Woche hatte das EU-Parlament gebilligt, Atomkraft und Gas unter Auflagen in die sogenannte Taxonomie aufzunehmen. Das Klassifizierungssystem soll Unternehmen und Bürgern dabei helfen, klimafreundliche Projekte zu identifizieren und Geld dort zu investieren. Ziel ist es, den Kampf gegen Klimawandel voranzubringen. Umweltschützer hatten kritisiert, dass Gas- und Atomkraftwerke nicht umweltfreundlich seien.

Eine entscheidende Rolle spielte dabei Frankreich, das in der Atomkraft eine Schlüsseltechnologie für eine CO2-freie Wirtschaft sieht und die Technik gerne auch weiter in andere Länder exportieren will. Deutschland setzte sich im Gegenzug für ein grünes Label für Gas als Übergangstechnologie ein. Umweltschützer hatten das Vorhaben stark kritisiert, da Treibhausgase ausgestoßen werden, wenn Energie mit Erdgas erzeugt wird und bei Atomkraft der radioaktive Abfall und mögliche Unfälle als problematisch gelten.

Um den Vorschlag zu verhindern, hätten sich mindestens 20 EU-Staaten zusammenschließen müssen, die mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU vertreten. Das kam bis zum Fristende am Montag nicht zustande, auch weil viele Staaten an der Nutzung von Kernkraft interessiert sind. Sie erhoffen sich von der klimafreundlichen Einstufung, dass mehr Geld in den Ausbau von Atomkraftwerken fließt. Der sogenannte Rechtsakt zur Taxonomie tritt nun am 1. Januar kommenden Jahres in Kraft. Länder wie Österreich sowie Umweltorganisationen planen, dagegen zu klagen. (12. Juli)

Diese Zusammenstellung ist eine redaktionelle Auswahl auf der Grundlage der Europa-Berichterstattung der dpa. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei der dpa. Der EU Digest erscheint jeweils montags und donnerstags.