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Brüssel – Die Finanzminister der EU-Staaten haben sich auf Pläne für eine Reform der europäischen Schuldenregeln verständigt. Sie sehen unter anderem vor, dass die jeweils individuelle Situation der Länder stärker als bislang berücksichtigt wird, wie mehrere Diplomaten der Deutschen Presse-Agentur nach einer Videokonferenz der Finanzminister am Mittwoch sagten. Die Pläne müssen von den Ländern noch angenommen und mit dem Parlament verhandelt werden.

Die neuen Fiskalregeln für die EU-Mitgliedsstaaten seien realistischer und wirksamer zugleich, schrieb der deutsche liberale Finanzminister Christian Linder (FDP) am Mittwoch auf der Plattform X (ehemals Twitter). «Sie verbinden klare Zahlen für niedrigere Defizite und sinkende Schuldenquoten mit Anreizen für Investitionen und Strukturreformen.» Die Stabilitätspolitik sei gestärkt.

Der Einigung der 27 Länder war ein deutsch-französischer Vorschlag vorausgegangen, auf den sich Lindner und sein Amtskollege Bruno Le Maire am Dienstagabend verständigt hatten. Vor allem die beiden Wirtschaftsschwergewichte der EU standen sich in der Debatte lange gegenüber. Eine Einigung aller 27 Länder ohne eine Verständigung zwischen Paris und Berlin galt als nahezu ausgeschlossen.

Nach Angaben aus deutschen Regierungskreisen beinhaltete der Vorschlag der Nachbarländer wirksamere Sicherheitslinien für den Abbau von Haushaltsdefiziten und Staatsverschuldung als bisher. Zugleich sollten Investitionen und Strukturreformen der Mitgliedsstaaten besser berücksichtigt werden. Le Maire schrieb am Dienstagabend auf X (vormals Twitter) von hervorragenden Nachrichten für Europa, die gesunde öffentliche Finanzen und Investitionen in die Zukunft garantierten.

Europas Finanzminister rangen monatelang um einen Kompromiss für eine Reform des sogenannten Stabilitäts- und Wachstumspakts. Grundlage war ein Vorschlag der Europäischen Kommission von April. Er sieht vor, hochverschuldeten Ländern wegen der Folgen der Corona-Krise und des Ukraine-Kriegs mehr Flexibilität beim Abbau von Schulden und Haushaltsdefiziten einzuräumen.

In den Hauptstädten waren die Vorschläge umstritten. Die deutsche Regierung etwa forderte strenge und einheitliche Mindestvorgaben. Frankreich, nach Deutschland die zweitgrößte Volkswirtschaft der EU, hatte sich hingegen klar gegen einheitliche Regeln ausgesprochen.

Die bislang geltenden Regeln schreiben vor, Schulden bei maximal 60 Prozent der Wirtschaftsleistung zu begrenzen und Haushaltsdefizite unter 3 Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts zu halten. Wegen der Corona-Krise sowie der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine sind sie vorübergehend bis 2024 ausgesetzt. Bislang müssen Staaten normalerweise fünf Prozent der Schulden, die über der 60-Prozent-Marke liegen, im Jahr zurückzahlen. Eine Rückkehr zu den alten Regeln gilt als Gefahr für die wirtschaftliche Erholung Europas. Zudem wurde das Regelwerk auch schon vor der Pandemie oft missachtet – auch von Deutschland.

Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen sie noch von den Ländern angenommen und mit dem Europaparlament verhandelt werden. Es wird erwartet, noch vor der Wahl zum Europäischen Parlament die Gesetzgebung abschließen zu können. Die Europawahl findet Anfang Juni 2024 statt. (20. Dezember)

EU einigt sich auf Asylreform: Ist der ewige Streit nun gelöst?

Brüssel/Berlin – Nach langem Ringen haben sich die EU-Staaten und das Europaparlament auf eine Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems geeinigt. Sie sieht eine deutliche Verschärfung der Regeln für Asylverfahren vor.

Zuletzt stieg die Zahl der ankommenden Flüchtlinge wieder stark an. Mehr als 800 000 Asylanträge sind in diesem Jahr bis Anfang Oktober in der Europäischen Union sowie Norwegen und der Schweiz gestellt worden. Im Vergleich zu den Vorjahreszeiträumen ist das der höchste Wert seit 2016. In Deutschland haben dieses Jahr bis Ende November bereits mehr als 304 000 Menschen erstmals einen Asylantrag gestellt, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum.

Ungefähr seit 2016 wird intensiv an der Reform gearbeitet. 2015 und 2016 waren Länder wie Griechenland mit der Ankunft von immer mehr Menschen zum Beispiel aus Syrien überfordert. Hunderttausende konnten unregistriert in andere EU-Staaten weiterziehen.

Das hätte eigentlich nicht passieren dürfen, denn nach der sogenannten Dublin-Verordnung sollen Asylbewerber da registriert werden, wo sie die Europäische Union zuerst betreten haben. Dort sollte dann im Regelfall auch der Asylantrag bearbeitet werden. Dieses System wird nun reformiert. Ziel ist die Begrenzung von irregulärer Migration und ein besserer Schutz der Außengrenzen.

Was soll nun an den Außengrenzen passieren?

Die Reform sieht einheitliche Grenzverfahren an den Außengrenzen vor. Geplant ist insbesondere ein deutlich härterer Umgang mit Menschen aus Ländern, die als relativ sicher gelten. Bis zur Entscheidung über den Asylantrag sollen die Menschen bis zu zwölf Wochen unter haftähnlichen Bedingungen in Auffanglagern untergebracht werden können.

Menschen, die aus einem Land mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent kommen sowie solche, die als Gefahr für die öffentliche Sicherheit gelten, müssen künftig verpflichtend in ein solches Grenzverfahren. Ankommende Menschen können dem Vorhaben zufolge mit Fingerabdrücken und Fotos registriert werden, auch um zu überprüfen, ob sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sind.

Bei einem besonders starken Anstieg der Migration könnte von den Standard-Asylverfahren mit der sogenannten Krisenverordnung abgewichen werden. Zum Beispiel kann der Zeitraum verlängert werden, in dem Menschen unter haftähnlichen Bedingungen festgehalten werden können. Zudem könnte der Kreis derjenigen vergrößert werden, der für die geplanten strengen Grenzverfahren infrage kommt. Das gälte dann für Menschen aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote von maximal 50 Prozent.

Was ist mit abgelehnten Asylbewerbern?

Abgelehnte Asylbewerber sollen leichter in sichere Drittstaaten abgeschoben werden können. Mit der Einigung können jetzt mehr Drittstaaten als sicher eingestuft werden, auch bloße Teilgebiete von Staaten können künftig als sicher gelten. Grundlage dafür können auch nationale Einschätzungen sein. Wenn ein Drittstaat als sicher anerkannt ist, sollen auch Menschen aus Staaten mit einer hohen Anerkennungsquote – das sind aktuell etwa Syrer und Afghanen – dorthin verwiesen werden können.

Wie werden die Flüchtlinge verteilt?

Diese Frage war in den vergangenen Jahren zwischen den EU-Ländern der ewige Zankapfel. Die Verteilung wird den Plänen zufolge nun mit einem «Solidaritätsmechanismus» geregelt: Wenn Mitgliedstaaten keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, müssen sie anders Unterstützung leisten, etwa in Form von Geldzahlungen. Länder wie Ungarn lehnen eine Solidaritätspflicht ab. Die EU-Staaten konnten sich allerdings im Juni auch ohne Zustimmung Ungarns auf eine gemeinsame Position einigen.

Die Entscheidung darüber, welcher EU-Staat für die Durchführung des jeweiligen Asylverfahrens verantwortlich ist, soll durch vereinfachte Regeln schneller als bisher getroffen werden. Es gilt aber weiterhin den Grundsatz der Zuständigkeit des ersten EU-Staates, in den ein Asylbewerber eingereist ist. Betrachtet werden auch familiäre Bindungen und ob jemand in einem EU-Land einen Bildungsabschluss erworben hat.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Einigung muss noch vom Plenum des Europaparlaments und den EU-Staaten bestätigt werden. Das ist normalerweise eine Formalität und soll noch vor der Europawahl nächstes Jahr im Juni passieren. Die Mitgliedstaaten haben dem Vernehmen nach eine zweijährige Umsetzungsfrist vereinbart. Das soll den Staaten an den Außengrenzen genügend Zeit geben, entsprechende Einrichtungen zur Unterbringung von Menschen aus Staaten mit einer Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent zu schaffen. (20. Dezember)

Energieminister: Notfallmaßnahmen in EU sollen verlängert werden

Brüssel – Die EU-Staaten wollen Notfallmaßnahmen für stabile Energiepreise und Versorgungssicherheit verlängern. Darauf einigten sich die Energieminister der Staatengemeinschaft am Dienstag in Brüssel. Die verschiedenen Maßnahmen waren im vergangenen Jahr aufgrund der Energiekrise infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine eingeführt worden, vor allem um den Einsatz erneuerbarer Energien zu beschleunigen und die EU-Bürger vor übermäßig hohen Preisen zu schützen.

Außerdem ging es darum, die Solidarität zwischen den EU-Ländern zu stärken. So sollten etwa durch eine Koordinierung der Gaseinkäufe und einen grenzüberschreitenden Austausch von Gas die Energiepreise gesenkt und die Versorgung gesichert werden. Die Verlängerung der insgesamt drei Maßnahmen um jeweils ein Jahr muss noch formal angenommen werden. (19. Dezember)

Diese Zusammenstellung ist eine redaktionelle Auswahl der dpa-Europaberichterstattung. Die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung liegt bei der dpa.