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Ebenso wie die Mitgliedstaaten zuvor stimmte das Europäische Parlament letzte Woche dem Vorschlag zu, das Inkrafttreten der Entwaldungsverordnung um ein Jahr auf Anfang 2026 zu verschieben. Aber auf Drängen der Europäischen Volkspartei (EVP) forderte eine rechte Mehrheit im Halbrund auch, dass das Gesetz nicht länger für Mitgliedstaaten und Drittländer gelten soll, in denen kein Risiko auf Entwaldung besteht.
Dieser Vorschlag fiel jedoch am Mittwoch bei den Mitgliedstaaten auf einen kalten Stein. Laut einer Quelle gab es bei den diplomatischen Gesprächen „eine klare Botschaft“, dass die Mitgliedstaaten an der Verschiebung festhalten wollen, aber nicht bereit sind, an dem zuvor genehmigten Gesetzestext selbst zu schrauben. „Das Öffnen des Textes würde nur Rechtsunsicherheit und enormen Zeitdruck schaffen“, hieß es. Das ist auch die Position Belgiens.
Die Entwaldungsverordnung verbietet den Import in die Europäische Union von einer ganzen Reihe von Produkten, die von seit Anfang 2021 entwaldeten Gebieten stammen. Das Gesetz hätte Ende dieses Jahres in Kraft treten sollen, aber auf dem Tisch liegt ein Vorschlag der Europäischen Kommission, das Inkrafttreten um ein Jahr zu verschieben, um Unternehmen und Händlern mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben. Mehrere Mitgliedstaaten und Handelspartner hatten darauf gedrängt.
Unterhändler der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments müssen sich nun erneut an den Tisch setzen, um eine Einigung zu suchen.
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