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Waschmaschinen, Staubsauger und Smartphones. Das sind einige der Produkte, die Verbraucher in der EU künftig reparieren lassen können sollten, um den Neukauf innerhalb kurzer Zeit zu vermeiden. Das EU-Parlament hat neue Regeln verabschiedet, die den EU-Bürgern ein „Recht auf Reparatur“ gewähren. Das Ziel der Regelungen ist es, sowohl der Umwelt zu nutzen als auch die Kosten für die Bürger in der EU zu senken.
Christel Schaldemose (S) ist eines der dänischen Mitglieder des EU-Parlaments, die während der Abstimmung auf den grünen Knopf gedrückt haben. Sie glaubt, dass der Vorschlag eine Kulturveränderung in unserem Verhältnis zum Konsum einleiten wird.
„Gerade jetzt blicken wir in eine Zukunft, in der sich die Konsummuster ändern müssen. Unsere „gebrauchen und wegwerfen“-Kultur kann nicht weitergehen. Deshalb bin ich zufrieden, dass wir nun Rahmenbedingungen für eine nachhaltigere Konsumkultur setzen“, sagt Christel Schaldemose.
Das neue „Recht auf Reparatur“-Direktiv wird zunächst für Haushaltsgroßgeräte und elektronische Produkte gelten. Dies könnte beispielsweise Computer und Telefone umfassen.
Wenn ein iPhone innerhalb der Garantiezeit repariert werden muss, kann man den Hersteller Apple bitten, das Telefon zu reparieren, anstatt ein neues zu geben, betont Christel Schaldemose als Beispiel. Sie meint jedoch, dass die Gesetzgebung ambitionierter hätte sein können, indem sie mehr Produkte einbezieht. Schaldemose weist selbst auf Fahrräder als eine offensichtliche Produktgruppe hin.