Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied am Mittwoch, dass der deutsche Zoll das Recht hatte, 15.000 Euro zu beschlagnahmen, die eine nach Russland reisende Frau ins Land bringen wollte, um ihre Behandlung zu finanzieren. Der EuGH stellte fest, dass diese Maßnahme mit dem im Rahmen der Sanktionen verhängten Verbot des Bargeldtransfers nach Russland übereinstimmt.
Bei der Kontrolle am Flughafen Frankfurt am Main stellte sich heraus, dass die nach Russland reisende Frau 15.000 Euro in bar bei sich hatte. Die im Zusammenhang mit der russischen Aggression gegen die Ukraine verhängten Sanktionen erlauben den Export von Banknoten in keiner Währung, die in den Mitgliedstaaten der EU verwendet wird, nach Russland, jedoch argumentierte die Frau, dass sie das Geld für ihre Behandlung benötige.
Es handelte sich – wie in der Mitteilung des EuGH zu lesen ist – um zahnärztliche Behandlung, hormonelle Behandlung in einer Klinik für Unfruchtbarkeitsbehandlung und ergänzende Behandlung nach einer Brustoperation in einer plastischen Klinik.
Die deutschen Zollbeamten beschlagnahmten das Bargeld und ließen der Frau lediglich 1.000 Euro für die Reisekosten. Gegen die Passagierin wurde auch ein Strafverfahren eingeleitet. Das deutsche Gericht, vor dem das Verfahren läuft, stellte dem EuGH die Frage, ob die Behandlung eine Ausnahme vom Verbot des Bargeldtransfers nach Russland darstellt. Das Verbot gilt nicht für Beträge, die zur Deckung der Reisekosten erforderlich sind.
Der EuGH stellte fest, dass die Behandlung nicht als für den persönlichen Gebrauch der Passagierin notwendiger Export gilt und daher nicht unter die Ausnahme vom Verbot fällt.
„Die Europäische Union hat das Recht auf Reisen nach Russland nicht eingeschränkt, diese Ausnahme dient daher ausschließlich dazu, dem Reisenden die für die Reise und den Aufenthalt erforderlichen Geldmittel zur Verfügung zu stellen. Währenddessen entspricht eine Behandlung wie die in diesem Fall geprüfte nicht den Bedürfnissen, die mit der Reise oder dem Aufenthalt verbunden sind“, heißt es in der Mitteilung des EuGH.
Das endgültige Urteil in dieser Angelegenheit wird ein deutsches Gericht fällen. (01.05.2025)