Brüssel – Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben eine vorläufige Einigung über Maßnahmen zur Verbesserung des Wohlbefindens von Hunden und Katzen erzielt. Privatpersonen werden nicht durch die Regeln erfasst, sie sind für Züchter, Händler und Tierheime bestimmt.
In der gesamten EU werden mehr als 72 Millionen Hunde und mehr als 83 Millionen Katzen als Begleit- oder Haustiere gehalten. Da viele Bürger das Wohl der Tiere verbessert sehen wollen, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Vorschlägen gemacht. Diese wurden nun von den Mitgliedstaaten diskutiert und genehmigt.
Züchter und Verkäufer müssen für ausreichend sauberes Wasser und Nahrung sorgen und genügend Tierpfleger bereitstellen. Hunde und Katzen, die 12 Wochen oder älter sind, müssen täglich ausgeführt oder haben Zugang zu einem Außenbereich.
Züchter müssen eine offizielle Anerkennung haben, sobald sie fünf Würfe pro Jahr halten. Zuchtpraktiken wie Inzucht und Kreuzungen mit einer wilden Art werden verboten, Hunde und Katzen mit extremen Eigenschaften werden von der Zucht ausgeschlossen. Verstümmelungen wie das Schneiden der Ohren, das Kupieren der Schwänze oder das Entfernen der Krallen werden verboten, es sei denn, dies wird aus tierärztlicher Sicht für notwendig erachtet.
Über die Maßnahmen müssen die Mitgliedstaaten noch mit dem Europäischen Parlament verhandeln.