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STRAßBURG (ANP) – Die Europäische Kommission hält häufig gesetzliche Fristen für Entscheidungen über gefährliche Chemikalien nicht ein. Das stellt die Europäische Ombudsfrau Emily O’Reilly am Montag in den vorläufigen Ergebnissen ihrer Untersuchung zum Risikomanagement von gefährlichen Stoffen durch die Kommission fest. Sie bezeichnet diesen langsamen Ablauf als „Missmanagement“.

Nach Angaben der Ombudsfrau benötigt die Kommission durchschnittlich 14,5 Monate, um einen Entwurf einer Entscheidung vorzubereiten, während die gesetzliche Frist dafür maximal drei Monate beträgt. In einigen Fällen dauert dieser Prozess sogar mehrere Jahre. Die durch diese Verzögerung entstehende Bedrohung für die öffentliche Gesundheit und die Umwelt sieht O’Reilly als kritisch. Die betreffenden Stoffe können krebserregend oder schädlich für die Fortpflanzung sein. Denn solange die Europäische Kommission keine Entscheidung über einen bestimmten Stoff getroffen hat, können Unternehmen diesen weiterhin verwenden.

Es handelt sich um Stoffe, die in verschiedensten Produkten verwendet werden können. Die Umweltorganisation ClientEarth und das Europäische Umweltbüro (EEB) nennen das Beispiel der Verwendung von DEHP, das in verschiedensten Plastikprodukten vorkam, wie Spielzeug, Kleidung, Plastikteller und Sexspielzeug. Es dauerte Jahre, bis die Kommission bei DEHP eingriff. Derzeit würde ein Großteil der Anträge die giftige Substanz Chromtrioxid betreffen, die beispielsweise zur Aufbringung einer Schutzschicht auf Metallteilen verwendet wird.

Unternehmen müssen seit der europäischen REACH-Gesetzgebung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) eine Genehmigung für die Verwendung von Stoffen beantragen, die als „besonders besorgniserregend“ eingestuft sind. Diese europäische Chemikaliengesetzgebung zielte nach Angaben der Ombudsfrau darauf ab, gefährliche Stoffe schnell abzubauen oder zu regulieren.

O’Reilly findet jedoch, dass Unternehmen vollständige und korrekte Informationen bei ihren Anträgen zur Verwendung eines Stoffes einreichen müssen. Sie fordert die Kommission auch dazu auf, Unternehmen abzulehnen, wenn deren Informationen unzureichend sind. Bei einer Ablehnung dürften sie diese Stoffe in der EU nicht mehr verwenden.

Die Europäische Kommission sagt in einer Reaktion, dass die REACH-Gesetzgebung komplex sei und dies teilweise die langen Verfahren erkläre. Eine Sprecherin der Kommission erklärt jedoch, dass man auch „unsere internen Abläufe untersuchen werde, um zu sehen, wie der Entscheidungsprozess effizienter gestaltet werden kann“.

(22. Oktober 2024)

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