Straßburg – Die EU soll nach dem Willen des Europäischen Parlaments möglichst schnell dem Abkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beitreten. Das Abkommen von Istanbul sei nach wie vor das wichtigste Instrument, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, teilten die Abgeordneten am 15. Februar in Straßburg mit. Jede dritte Frau in der EU habe bereits körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt. Daher müsse das Abkommen endlich von der EU ratifiziert werden.
Sechs Jahre nach der Unterzeichnung des Übereinkommens hat die EU es den Angaben zufolge noch immer nicht ratifiziert, da sich sechs EU-Länder – Bulgarien, Tschechien, Ungarn, Lettland, Litauen und die Slowakei – im Rat bislang weigerten. Allerdings entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2021, dass die EU das Übereinkommen auch ohne eine gemeinsame Einigung ratifizieren könne. In Polen wird derzeit versucht, das Abkommen wieder aufzukündigen. (15. Februar)
EU-Kommission verklagt Polen wegen Urteilen des Verfassungsgerichts
Brüssel – Die Europäische Kommission verklagt Polen wegen Verstößen gegen EU-Recht durch den polnischen Verfassungsgerichtshof. Grund sind Urteile des Gerichtshofs aus dem Jahr 2021, mit denen Bestimmungen der EU-Verträge für unvereinbar mit der polnischen Verfassung erklärt wurden. Der polnische Verfassungsgerichtshof habe mit diesen Urteilen gegen allgemeine Grundsätze des Unionsrechts verstoßen, erklärte die EU-Kommission am 15. Februar zur angekündigten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dazu gehörten die Autonomie, der Vorrang und die einheitlichen Anwendung des Unionsrechts sowie die verbindliche Wirkung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs.
Zudem ist die Kommission der Auffassung, «dass der Verfassungsgerichtshof die Anforderungen an ein zuvor durch Gesetz errichtetes unabhängiges und unparteiisches Gericht nicht mehr erfüllt». Dies sei auf die Unregelmäßigkeiten bei den Ernennungsverfahren für drei Richter im Dezember 2015 und bei der Auswahl seines Präsidenten im Dezember 2016 zurückzuführen.
Die Regierung in Warschau gab sich am 15. Februar unbeeindruckt von der Ankündigung aus Brüssel. «Polen kennt die Argumente der EU-Kommission, teilt ihre Ansicht aber nicht», sagte der polnische Minister für EU-Angelegenheiten, Szymon Szynkowski vel Sek. Polen weise konsequent darauf hin, dass die Verfassungsrechtsprechung ausschließlich Sache der Mitgliedstaaten sei. Darauf hätten auch die Verfassungsgerichte etwa in Deutschland und Spanien in ihrer Rechtsprechung hingewiesen. Die Kommission ist als Hüterin der EU-Verträge dafür zuständig, zu überwachen, dass die Staaten sich an das EU-Recht halten. (15. Februar)
Deutschland beteiligt sich an EU-Beobachtermission im Südkaukasus
Berlin – Die EU-Beobachtermission zur Entschärfung des Konflikts zwischen Aserbaidschan und Armenien soll am 20. Februar starten. Das teilte Deutschlands Regierungssprecher Steffen Hebestreit am 15. Februar in Berlin mit. Zuvor hatte das Bundeskabinett nach seinen Angaben beschlossen, dass sich Deutschland mit maximal 15 Polizeibeamtinnen und -Beamten an dem Einsatz in Armenien entlang der Grenze zu Aserbaidschan beteiligen wird. Die Bundesregierung biete zudem an, zivile Expertinnen und Experten zu entsenden. Insgesamt sollen etwa 100 Frauen und Männer an der von einem deutschen Bundespolizisten geleiteten EU-Mission teilnehmen.
Die Europäische Union hatte die neue zivile und unbewaffnete Mission am 23. Januar auf Basis einer Einladung der armenischen Regierung beschlossen. Ziel der zunächst auf zwei Jahre mandatierten Mission ist es laut Hebestreit, durch Beobachtung der Sicherheitslage entlang der Grenze zwischen beiden Ländern den bestehenden Waffenstillstand zu überwachen und die Vertrauensbildung zwischen Armenien und Aserbaidschan zu unterstützen.
Aserbaidschan hatte Armenien Mitte September angegriffen. Aserbaidschan wirft Armenien vor, zuvor provoziert zu haben, was das militärisch schwächere Nachbarland zurückweist. Nach schweren Kämpfen mit mehr als 200 Toten gilt aktuell eine Waffenruhe. Die beiden ehemaligen Sowjetrepubliken streiten sich seit Jahrzehnten um die Kontrolle über das Gebiet von Berg-Karabach. Diplomaten gehen davon aus, dass Aserbaidschans autoritäre Führung zuletzt ausnutzte, dass Armeniens Schutzmacht Russland mit dem Krieg gegen die Ukraine beschäftigt ist. (15. Februar)
EU zieht bei Klimavorgaben für Fahrzeuge die Zügel an
Straßburg – Neue Autos mit Verbrenner-Motor sollen nur noch rund zwölf Jahre in der EU verkauft werden dürfen und Lastwagen sowie Busse sollen bis 2040 drastisch weniger Treibhausgase ausstoßen. Das EU-Parlament billigte am 14. Februar in Straßburg die neuen CO2-Vorgaben, wonach in der EU ab dem Jahr 2035 nur noch Neuwagen verkauft werden dürfen, die im Betrieb keine Treibhausgase ausstoßen. Kurz darauf stellte die EU-Kommission Pläne vor, deutlich strengere Vorgaben auch für sogenannte schwere Nutzfahrzeuge zu machen.
Konkret sehen die Pläne eine Verringerung um 90 Prozent bis 2040 im Vergleich zu 2019 vor, wie die Kommission am 14. Februar mitteilte. «Im Jahr 2050 müssen fast alle Fahrzeuge auf unseren Straßen emissionsfrei sein», sagte Klimakommissar Frans Timmermans. Bis 2050 will die EU klimaneutral werden – also nur noch CO2 ausstoßen, das auch wieder gebunden werden kann. Als Zwischenziele schlägt die Kommission vor, dass sich der CO2-Ausstoß von schweren Nutzfahrzeugen bis 2030 um 45 Prozent und bis 2035 um 65 Prozent verringern soll. 2019 hatte sich die EU erstmals darauf geeinigt, dass verbindlich vorgeschrieben wird, wie viel CO2 schwere Nutzfahrzeuge verursachen dürfen. Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen zu den Vorschlägen noch einen Kompromiss aushandeln.
Bei den Vorgaben für Autos und Transporter sind die beiden Institutionen schon so weit: Unterhändler hatten sich bereits im Oktober auf den nun gebilligten Kompromiss verständigt. Die Abgeordneten stimmten der Einigung nun auch formell zu, mit 340 Ja-Stimmen, 279 Nein-Stimmen und 21 Enthaltungen. Die Mitgliedsstaaten müssen auch noch zustimmen, dies gilt aber so wie die Billigung des Parlaments als Formsache. Der Kompromiss soll im Jahr 2026 erneut überprüft werden können. (14. Februar)
Europäischer Gaspreis auf niedrigstem Stand seit eineinhalb Jahren
Amsterdam – Der europäische Gaspreis ist zu Beginn der Woche auf den niedrigsten Stand seit fast eineinhalb Jahren gefallen. Nachdem sich die Notierung im Verlauf der vergangenen Wochen vergleichsweise stabil gehalten hatte, fiel sie am 13. Februar für die Lieferung im März um etwa fünf Prozent bis auf 51,38 Euro je Megawattstunde (MWh) und damit auf den tiefsten Stand seit Anfang September 2021.
Ende des vergangenen Jahres hatte der Preis für europäisches Gas noch bei 160 Euro je MWh gelegen. Das Rekordhoch war im vergangenen Sommer bei 345 Euro je MWh erreicht worden. Damals hatte ein weitgehender Lieferstopp für Erdgas aus Russland nach Westeuropa einen Höhenflug ausgelöst. Ein wesentlicher Grund für den fallenden Gaspreis in den vergangenen Monaten bleiben die nach wie vor vergleichsweise milden Wintertemperaturen in Europa, die den Verbrauch dämpfen. Am Markt wird erwartet, dass die Nachfrage nach Erdgas wegen des eher milden Winters auch für den Rest des Monats niedrig bleiben dürfte. (13. Februar)
Diese Zusammenstellung ist eine redaktionelle Auswahl auf der Grundlage der Europa-Berichterstattung der dpa. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei der dpa. Der EU Digest erscheint jeweils montags und donnerstags.