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Ab Samstag müssen in der EU verkaufte tragbare elektronische Geräte, wie z. B. Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, E-Reader, Kopfhörer und sogar Computermäuse, mit einem einheitlichen Ladeanschluss, nämlich USB-C, ausgestattet sein. Ab April 2026 gelten diese Anforderungen auch für Laptops.
In der Praxis bedeutet dies, dass Verbraucher ihre Geräte unabhängig vom Typ oder der Marke des Geräts mit einem USB-C-Ladegerät aufladen können.
Die neuen Vorschriften umfassen neben den bereits genannten Mobiltelefonen und anderen kleinen Geräten auch Videospielkonsolen, Computertastaturen und tragbare GPS-Systeme. Die harmonisierte Technologie wird auch ein schnelles Aufladen der Geräte sicherstellen und helfen, Situationen zu vermeiden, in denen Hersteller die Ladegeschwindigkeit der Geräte manchmal einschränkten.
Auch der Verkaufsprozess wird sich ändern, da Verbraucher Geräte ohne beiliegendes Ladegerät kaufen können, was die Anzahl der auf dem Markt verfügbaren oder ungenutzten Ladegeräte reduzieren wird.
Hersteller sind verpflichtet, Verbraucher klar und verständlich über die Ladeeigenschaften zu informieren, einschließlich der Leistung, die das jeweilige Gerät erfordert, und darüber, ob es für schnelles Aufladen geeignet ist. Diese Informationen müssen visuell angemessen auf der Verpackung des Geräts dargestellt und in schriftlicher Form beigefügt werden. Dies soll den Käufern helfen, zu verstehen, ob ihre bisherigen Ladegeräte die Anforderungen des neuen Geräts erfüllen und gegebenenfalls bei der Auswahl eines kompatiblen Ladegeräts helfen.
Das neue System wird den Verbrauchern helfen, die Anzahl der gekauften neuen Ladegeräte zu reduzieren und dabei jährlich mindestens 250 Millionen Euro an unnötigen Käufen zu sparen. Wie die Europäische Kommission mitteilte, wird geschätzt, dass die Reduzierung von Herstellung und Entsorgung neuer Ladegeräte die Menge an Elektroschrott um 980 Tonnen pro Jahr verringern wird. Heute sind allein Ladegeräte für Mobiltelefone für 11.000 Tonnen Elektroschrott pro Jahr verantwortlich.
Die Arbeiten an einer einheitlichen Ladegerätelösung in der EU begannen bereits 2009. Zunächst als freiwillige Vereinbarung zwischen Technologieunternehmen, die es ermöglichte, die Anzahl der auf dem Markt vorhandenen Ladegeräte für Mobiltelefone von 30 auf 3 zu reduzieren. Apple brach jedoch aus der Vereinbarung aus und entwickelte seinen eigenen Schnellladeanschluss, nämlich Lightning. In der Antwort begann die Europäische Kommission mit der Arbeit an rechtlichen Lösungen.
Die Änderung könnte für viele Verbraucher unbemerkt bleiben, da einige Hersteller bereits vor Inkrafttreten der EU-Vorschriften damit begonnen haben, ihre Geräte mit USB-C-Anschlüssen auszustatten. Ab dem 28. April 2026 gelten die Anforderungen an einheitliches Laden auch für in der EU verkaufte Laptops. (28.12.2024)
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