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Wahlsieg der Rechten in Italien besorgt deutsche Außenpolitiker

Berlin – Der CDU-Außenpolitiker Jürgen Hardt hat sich besorgt gezeigt über den Wahlsieg des rechten Lagers in Italien. Der Bundestagsabgeordnete verwies dabei insbesondere auf die «offen postfaschistischen Äußerungen» der Chefin der rechtsradikalen Partei Fratelli d’Italia, Giorgia Meloni, und die «haarsträubenden Positionen» ihrer Parteimitglieder. «Rassismus und die Ausgrenzung von Minderheiten dürfen in Europa keinen Platz mehr finden», sagte Hardt der Deutschen Presse-Agentur am Montag.

«In Deutschland und Brüssel wird die neue italienische Regierung an ihrem Beitrag zur Zukunft Europas, der Einhaltung der Sanktion gegen Russland und dem Fortschritt beim Wiederaufbau der italienischen Wirtschaft gemessen werden.»

CDU-Außenpolitiker Jürgen Hardt.

Das Bündnis um die Fratelli d’Italia kann nach der Abstimmung von Sonntag mit einer Regierungsmehrheit im Parlament rechnen. Dazu gehören auch die rechtspopulistischen und konservativen Parteien Lega und die Forza Italia des früheren Regierungschefs Silvio Berlusconi.

Der FDP-Außenpolitiker Alexander Graf Lambsdorff rechnet auf EU-Ebene mit schwierigeren Entscheidungsprozessen. «Es wird immer mühsamer», sagte Lambsdorff am Montag im ARD-«Morgenmagazin». Allerdings habe die Chefin der rechtsradikalen Fratelli d’Italia, Giorgia Meloni, bei den Sanktionen gegen Russland zuletzt konstruktiver geklungen als zuvor und auch Bündnispartner Matteo Salvini von der Lega klar widersprochen. Bei den Themen Migration, Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie Binnenmarkt werde es aber viel schwieriger, in Europa Einigkeit herzustellen. Da werde Meloni einen harten nationalen Kurs fahren, schätzte Lambsdorff ein. 

Der Grünen-Vorsitzende Omid Nouripour bezeichnete den Wahlausgang in Italien als «besorgniserregend». Es sei bekannt, dass es gerade bei Leuten innerhalb des rechtsnationalen Bündnisses «sehr enge Verwebungen mit dem Kreml» gebe, sagte Nouripour. (26. September)

Neuer Energielieferant: Deutschland erhält Flüssiggas aus den Emiraten

Abu Dhabi – Als Ersatz für ausbleibende Energielieferungen aus Russland erhält Deutschland Flüssiggas (LNG) aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Während des Besuchs von Bundeskanzler Olaf Scholz in dem Golfstaat schloss der Essener Energiekonzern RWE am Sonntag einen Vertrag über eine erste Lieferung von 137 000 Kubikmetern LNG ab. Es soll die erste Lieferung sein, die im Dezember 2022 am neuen LNG-Terminal in Brunsbüttel bei Hamburg eintreffen soll. Laut RWE wurde ein Memorandum über mehrjährige Lieferungen ab 2023 unterzeichnet.

Zum Vergleich: Vor dem Angriffskrieg auf die Ukraine floss, nach Angaben des Betreibers, allein am 1. Februar Gas mit einer Energiemenge von circa 1,76 Milliarden Kilowattstunden durch die Pipeline Nord Stream 1. Die jetzt vereinbarte erste Lieferung von 137 000 Kubikmetern Flüssiggas für RWE aus den Vereinigten Arabischen Emiraten per Schiff entspricht etwa 0,95 Milliarden Kilowattstunden.

Scholz kündigte während des Besuchs an, die Zusammenarbeit mit den Emiraten im Energiebereich weiter vorantreiben zu wollen. Man habe bereits «eine ganze Reihe» von Diesel- und Flüssiggasprojekten mit dem Golfstaat vorangebracht, sagte der SPD-Politiker in Abu Dhabi. Bei der Energieversorgung müsse man auf möglichst viele Anbieter setzen. Die Abhängigkeit von einem Lieferanten «wird uns sicherlich nicht wieder passieren», betonte Scholz. Laut der Vereinbarung vom Sonntag soll der emiratische Staatskonzern ADNOC ab 2023 monatlich auch bis zu 250 000 Tonnen Dieseltreibstoff nach Deutschland liefern. Die Vereinbarung darüber wurde mit dem niedersächsischen Energieunternehmen Hoyer geschlossen. (25. September)

Berlin will keine EU-Bürger mehr an Spitze russischer Staatskonzerne

Brüssel – EU-Bürger sollen nach dem Willen der Bundesregierung keine Spitzenposten in russischen Staatskonzernen mehr bekleiden dürfen. Das geht aus einem Vorschlag aus Berlin für neue Sanktionen gegen Russland hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel vorliegt. Hintergrund dürfte vor allem der Fall von Ex-Kanzler Gerhard Schröder sein, der jahrelang Aufsichtsratschef des russischen Ölkonzerns Rosneft war. In dem deutschen Papier heißt es, die russische Regierung versuche schon lange, über die gut bezahlten Jobs für EU-Bürger unzulässigen politischen Einfluss auf die EU-Staaten zu gewinnen. Dieser «strategischen Korruption» solle ein Ende gesetzt werden. Das Verbot soll nicht für europäische Tochtergesellschaften der russischen Staatsunternehmen gelten.

Zudem dringt die Bundesregierung in dem Papier auf die Umsetzung des globalen Preisdeckels für Ölimporte aus Russland, für den sich bereits die G7-Staaten wirtschaftsstarker Demokratien stark machen, sowie für ein Verbot, mit russischen Firmen im Bereich der Kernenergie zusammenzuarbeiten. Auch soll es den Vorschlägen zufolge verboten werden, Immobilien in der EU an Russen zu verkaufen. Zudem sollen weitere Personen mit EU-Einreisesperren belegt und ihre Vermögen in der Europäischen Union eingefroren werden.

Die EU-Staaten hatten sich nach der angekündigten Teilmobilisierung Russlands im Krieg gegen die Ukraine darauf verständigt, weitere Sanktionen gegen Moskau zu verhängen. Die EU-Kommission führte am Wochenende Gespräche mit Vertretern der 27 Länder, um deren Prioritäten auszuloten. Der deutsche Botschafter war am Samstag zum Gespräch geladen. Nun arbeitet die Brüsseler Behörde einen konkreten Vorschlag für das Sanktionspaket aus, über den die Botschafter der EU-Staaten dann am Mittwoch beraten könnten. Sanktionen müssen in der EU einstimmig beschlossen werden. (25. September)

EuGH: Deutschland kann Abschiebungsfrist nicht wegen Corona aussetzen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, 15.06.2019. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa

Luxemburg – Deutschland kann die Frist für die Abschiebung von Schutzsuchenden nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht aufgrund der Corona-Pandemie aussetzen. Der EuGH urteilte am Donnerstag, dass die Abschiebungsfrist von sechs Monaten trotz der vorübergehenden Aussetzung von Rückführungen während der Corona-Krise in der EU weitergelaufen sei.

Das Bundesinnenministerium hatte dagegen argumentiert, dass die Frist wegen der Corona-Maßnahmen ausgesetzt worden sei. Der EuGH bestätigte somit die Auffassung eines deutschen Gerichts, wonach die Bundesrepublik für die Anträge von mehreren Asylsuchenden zuständig sei, die zwar über ein anderes EU-Land eingereist waren und dort hätten Asyl beantragen müssen, aber wegen der Pandemie nicht rechtzeitig dorthin zurückgeschickt worden waren.

Konkret geht es um drei Menschen, die 2019 über Italien in die EU kamen und in Deutschland Asyl beantragten. Nach den im EU-Recht verankerten Dublin-III-Regeln wäre eigentlich Italien als Ersteinreiseland für die Asylanträge zuständig gewesen. Die deutschen Behörden ordneten daher die Abschiebung nach Italien an. Die Überstellungen konnten jedoch nicht durchgeführt werden, da die italienischen Behörden diese wegen der Corona-Pandemie vorübergehend ausgesetzt hatte. Währenddessen verstrich die sechsmonatige Frist. Der EuGH stellte nun klar, dass die Frist trotz der vorübergehenden Abschiebepause galt und nicht ausgesetzt war. Die endgültige Entscheidung in der Sache liegt nun beim Bundesverwaltungsgericht. (22. September)

Diese Zusammenstellung ist eine redaktionelle Auswahl auf der Grundlage der Europa-Berichterstattung der dpa. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei der dpa. Der EU Digest erscheint jeweils montags und donnerstags.