sl flag go to the original language article
This article has been translated by Artificial Intelligence (AI). The news agency is not responsible for the content of the translated article. The original was published by STA.

Brüssel – Die EU-Welt hat endgültig neue Regelungen für mehr Transparenz bei der Kennzeichnung des Ursprungs von Honigmischungen bestätigt. Initiatorin der Überarbeitung der Richtlinie im Bereich der Ursprungskennzeichnung von Honigmischungen war Slowenien.

Die Kennzeichnung von Honigmischungen, wie sie der bisherige Text der Richtlinie vorgesehen hatte, bietet nach ihrer Meinung keine klare und eindeutige Information über den Ursprung des Honigs.

Künftig wird festgelegt, dass auf dem Etikett das Land angegeben sein muss, in dem der Honig produziert wurde. Wenn der Honig aus mehr als einem Land stammt, bestimmt der Text der aktualisierten Richtlinie, dass die Ursprungsländer auf dem Etikett in absteigender Reihenfolge entsprechend ihrem Anteil am Endprodukt angegeben werden müssen. Jedes Mitgliedsland kann jedoch zusätzlich eine Ausnahme beschließen, dass bei Honigmischungen nur die vier Länder mit dem größten Anteil gekennzeichnet werden, wenn der Gesamtanteil der Mischung aus diesen vier Ländern mehr als 50 Prozent der gesamten Mischung ausmacht.

Zusätzlich zu den neuen Regeln muss auf den Etiketten von Fruchtsäften, Gelees, Marmeladen und Kastanienpürees auf der Vorderseite des Etiketts auch das Ursprungsland des verwendeten Obstes angegeben werden. Fruchtsäfte müssen künftig eine klarere Angabe des enthaltenen Zuckergehalts haben.

Die neuen Regeln werden jetzt im Amtsblatt veröffentlicht, und 20 Tage danach werden sie wirksam. Die EU-Staaten müssen sie spätestens zwei Jahre nach Beginn der Gültigkeit anwenden.