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EU-weit/Brüssel/Luxemburg – Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Donnerstag dürften in Österreich vorerst keine Wölfe mehr geschossen werden. Ansonsten könnte Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren drohen, sagt der Vorstand des Instituts für Europarecht der JKU Linz, Franz Leidenmühler, im APA-Gespräch. Ähnlich äußerte sich auch der Europarechtsexperte Walter Obwexer in der „Tiroler Tageszeitung“.

Der EuGH hatte am Donnerstag geurteilt, dass in Österreich keine Wölfe mehr gejagt werden dürfen, solange die Wolfspopulation in dem Land nicht in einem günstigen Erhaltungszustand sei. Tierschutzorganisationen hatten Beschwerde eingelegt, nachdem die Tiroler Landesregierung 2022 einen Wolf per Bescheid zum Abschuss freigab. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) hatte daraufhin den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts (allen voran der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie) in dieser Frage gebeten.

Die Tiroler Landesregierung gab sich in einer ersten Reaktion gelassen und verwies darauf, dass die Wölfe in dem Bundesland mittlerweile nicht mehr per Bescheid, sondern nach Verordnungen abgeschossen werden. Das spiele aber keine Rolle, sagt hierzu der Jurist Leidenmühler: Der EuGH sage, wie die Flora-Fauna-Habitatrichtlinie zu verstehen ist. „Und die ist eben so zu verstehen, dass ein Abschuss – egal ob der jetzt auf Verordnungsbasis, auf Bescheidbasis oder auf Gesetzesbasis ist – nur dann zulässig ist, wenn der Erhaltungszustand günstig ist und wenn er das gelindeste Mittel ist.“

Solange in Österreich also kein günstiger Erhaltungszustand des Wolfs erreicht sei, könnte dem Land ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission drohen, wenn weitere Wolfsentnahmen vorgenommen werden. „Ich gehe davon aus, dass die Verordnungen für die Entnahme von Problemwölfen in Tirol so nicht aufrechterhalten werden können“, wurde auch Obwexer von der „Tiroler Tageszeitung“ (Online-Ausgabe) zitiert. (11.07.2024)

Die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung liegt bei der APA.