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Bratislava – Die Oppositionsparteien PS, KDH und SaS reichen eine Verfassungsklage gegen das Gesetz über das Slowakische Fernsehen und den Hörfunk (STVR) ein. Dies erklärten sie auf der Pressekonferenz am Montag. Sie fordern auch die Aussetzung der Wirksamkeit der Gesetzesänderungen, berichtet TASR.

 „Wir sind überzeugt, dass dieses Gesetz gegen die Verfassung der SR, gegen mehrere Artikel unserer Verfassung verstößt und außerdem gegen die Gesetzgebung der Europäischen Union,“ erklärte der PS-Vorsitzende Michal Šimečka. Hinter der Gesetzesänderung sieht er den Versuch, sie politisch zu kontrollieren, eigene Kandidaten in die Führung der Institution zu setzen und nicht das Bestreben, den Zustand bei RTVS zu verbessern.

Abgeordnete des Nationalrates (NR) SR Zora Jaurová (PS) präzisierte, dass in der Beschwerde sowohl der Inhalt der Gesetzgebung als auch das Verfahren ihrer Annahme beanstandet wird, einschließlich des Ausschlusses der Öffentlichkeit von der Vorbereitung des Gesetzes und der Verkürzung der Diskussion im Parlament. Sie wies darauf hin, dass die Institution durch den Prozess mehrere Stunden lang keine Führung und keinen Statut hatte. Den Verstoß gegen die Verfassung der SR sieht sie in der Garantie der Meinungsfreiheit und des Rechts auf Informationen sowie in der Bestimmung über das Verbot der Zensur.

Drei Oppositionsparteien rügen vor dem US auch die Unvereinbarkeit des Gesetzes mit dem europäischen Medienfreiheitsgesetz und fordern ihn auf, sich auch an den Gerichtshof der Europäischen Union zu wenden.

„Ein Wendepunkt für die Meinungsfreiheit ist erreicht,“ erklärte Marián Čaučík (KDH) zur Wirksamkeit der Novelle. Er begründete dies auch mit der Hinzufügung der Unterschriften der Abgeordneten der Bewegung zum Antrag an den US. Jozef Hajko (KDH) sieht es genauso. Neben der Zweckmäßigkeit der Änderungen kritisierte er auch den Prozess ihrer Annahme. „Sie haben es so stümperhaft gemacht, dass das Gesetz im Grunde am Tag des Inkrafttretens, fünf Minuten nach Mitternacht, veröffentlicht wurde,“ merkte er an. Daher appellierte er an den US, die Wirksamkeit des Gesetzes auszusetzen.

René Parák von SaS bezeichnete die Petition als logische Folge der Schritte, die den Wählern zum Schutz des Medienumfelds versprochen wurden. Das Medienfreiheitsgesetz werde seiner Meinung nach dadurch verletzt, dass das Gesetz über die STVR es beispielsweise den gewählten Mitgliedern des RTVS-Rates nicht erlaube, ihr Mandat zu Ende zu führen, in das sie gewählt wurden. Ein weiteres Problem sieht er darin, dass die ausreichende Finanzierung der STVR nicht gewährleistet ist, wodurch seiner Meinung nach auch die Unpolitischkeit und Unparteilichkeit der Nachrichten gefährdet wird.

Die Parteien kritisieren die Unterzeichnung der Gesetzgebung durch den Präsidenten der SR, Peter Pellegrini, scharf.

Das STVR-Gesetz trat am Montag, den 1. Juli, in Kraft. Der Rundfunk und das Fernsehen der Slowakei (RTVS) werden somit zu STVR. Der Direktor wird künftig von einem neunköpfigen Rat gewählt, der vier vom Kulturministerium der SR nominierte Mitglieder hat. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes endet zugleich das Amt des derzeitigen Chefs der RTVS, Ľuboš Machaj, sowie das Mandat der derzeitigen Mitglieder des RTVS-Rates. (1. Juli)

„Wir sind überzeugt, dass dieses Gesetz gegen die Verfassung der SR, gegen mehrere Artikel unserer Verfassung verstößt und außerdem gegen die Gesetzgebung der Europäischen Union.“
Michal Šimečka