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Bratislava – Der Präsident der Slowakischen Republik, Peter Pellegrini, hat am Freitag die Novelle des Gesetzes über die Ausgleichssteuer unterzeichnet. Es handelt sich um eine Rechtsnorm des Finanzministeriums der Slowakischen Republik, die die Abgeordneten des Nationalrates der Slowakischen Republik am 28. November endgültig genehmigt haben, informiert die TASR.

Mit dem Gesetz über die Ausgleichssteuer wurde im vergangenen Jahr die entsprechende EU-Richtlinie in die slowakische Rechtsordnung übernommen, die auf globalen Modellvorschriften basiert, die vom sogenannten inklusiven Rahmenwerk der OECD/G20-Organisationen angenommen wurden. Es soll ein Mindeststeuersatz von 15 Prozent auf die Einkünfte von Unternehmern gewährleistet werden, die in der Slowakei ansässig sind und Mitglied einer multinationalen Gruppe oder einer großen inländischen Unternehmensgruppe sind.

Im Laufe des Jahres 2023 wurden mit dem Ziel der Klärung und Ergänzung der globalen Regelungen administrative Leitlinien angenommen. Diese sind zwar nicht Teil der Richtlinie, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich jedoch verpflichtet, diese anzuwenden.

„Ziel des Gesetzesvorschlags ist es, die bisher genehmigten Leitlinien zu implementieren, wobei es notwendig ist, die Umsetzung aller daraus resultierenden Schlussfolgerungen sicherzustellen und in bestimmten Fällen ist es erforderlich, dass die Regelung klar im Gesetz verankert ist, um ein höheres Maß an Rechtssicherheit zu gewährleisten,“ erklärte das Finanzministerium.

Die Novelle enthält beispielsweise Präzisierungen und Ergänzungen zur Berechnung der berechtigten Einnahmen oder des berechtigten Verlustes des Basissubjekts oder zur Berechnung des Betrags der angepassten eingeschlossenen Steuern. Es werden auch vorhandene Definitionen präzisiert, es werden Regeln für die Berechnung des Betrags der ausgeschlossenen Einnahmen auf der Grundlage des wirtschaftlichen Gehalts ergänzt und es werden vereinfachte Berechnungen für geringfügige Subjekte eingeführt.

Die Novelle des Gesetzes wird am 31. Dezember 2024 in Kraft treten. (13. Dezember)

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