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Berlin/Luxemburg (dpa) – Die mit Unterstützung der deutschen Regierung vereinbarten Pläne für eine weitreichende Reform des europäischen Asylsystems sorgen für Empörung und Kritik. Deutsche Grünen-Abgeordnete verurteilten am Freitag das von Spitzenpolitikern ihrer Partei mitgetragene Projekt als unmoralisch und unvereinbar mit europäischen Werten. Ungarn und Polen übten hingegen scharfe Kritik an der geplanten Pflicht zur Solidarität bei der Aufnahme von Asylsuchenden in Europa und kündigten Widerstand an.

Der deutsche Regierungssprecher Steffen Hebestreit verteidigte unterdessen die Pläne. Das bisherige Asylsystem in Europa habe nicht mehr funktioniert, sagte er in Berlin. Beim Treffen der EU-Innenminister in Luxemburg sei ein wichtiger Schritt gelungen, nämlich eine «solidarische Lösung» in dieser Frage hinzukriegen. Das gelte für die Anrainerstaaten des Mittelmeeres, die mit einer massiven Flüchtlingswelle konfrontiert seien und damit nicht allein gelassen werden wollten. Andererseits wolle man auch nicht akzeptieren, dass unregistrierte Flüchtlinge durch Europa reisen. Hier müsse es wieder ordentliche Verfahren geben. Ähnlich äußerte sich die deutsche Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Die EU habe gezeigt, dass sie handlungsfähig sei, sagte sie der «Rheinischen Post» am Wochenende. Der Chef der deutschen Liberalen Christian Lindner nannte den Kompromiss in der Zeitung «Münchner Merkur» am Samstag einen «kaum zu überschätzenden Erfolg».

Die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock (Die Grünen) verteidigte am Freitag in einem Brief an die deutsche Grünen-Bundestagsfraktion den Entschluss, die Zustimmung der deutschen Regierung nicht zu blockieren. Die Entscheidung sei ihr «als Außenministerin, als Grüne und auch persönlich sehr schwergefallen», schrieb Baerbock. Sie halte die Einigung dennoch für richtig, weil sich der Status Quo für viele Geflüchtete dadurch verbessern werde. Andere Grünen-Politiker hatten das Vorgehen zuvor scharf kritisiert. «Die EU-Mitgliedsstaaten haben ihren moralischen Kompass verloren», monierte der Sprecher der deutschen Grünen im Europaparlament, Rasmus Andresen. Man befürchte menschenrechtswidrige Masseninternierungen an den EU-Außengrenzen, so wie man es in der Vergangenheit beispielsweise in Moria mit unhaltbaren menschenrechtswidrigen Zuständen erlebt habe. (9. Juni)

EU-Länder wollen Journalisten besser vor Schikane-Klagen schützen

Luxemburg (dpa) – Nach dem Willen der EU-Staaten sollen Journalisten und Menschenrechtsaktivisten stärker gegen ungerechtfertigte Klagen geschützt werden. Die Justizminister einigten sich am Freitag bei einem Treffen in Luxemburg darauf, dass Richter offenkundig unbegründete Klagen vor Gericht so früh wie möglich abweisen können sollten, wie es in einer Mitteilung des Ministerrats hieß. Dies sei ein entscheidender Schritt, um die Meinungsfreiheit in der EU sowie die Arbeit von Journalisten und Aktivisten mehr zu schützen.

Der deutsche Justizminister Marco Buschmann von den Liberalen sagte, Einschüchterungs- und Drohkulissen zulasten der Berichterstattungsfreiheit seien inakzeptabel. Die Presse-, Medien-, und Meinungsfreiheit sei ein hohes Gut. Konkret geht es bei den Plänen um sogenannte Slapp-Klagen. Die Kurzform Slapp steht im Englischen für «Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung». Laut Angaben des Ministerrats kommen immer mehr dieser Fälle vor, die darauf abzielen, Menschen, die sich zu Themen von öffentlichem Interesse äußern, einzuschüchtern oder zum Schweigen zu bringen.

Auch sollen Journalisten demnach oft durch solche Verfahren finanziell zermürbt werden. Nach dem Willen der EU-Länder sollen Gerichte deshalb entscheiden können, dass Slapp-Kläger die Kosten für ein Verfahren und den Anwalt des Opfers tragen müssen. Festgehalten wurde am Freitag zudem, dass Richter abschreckende Strafen gegen die Kläger verhängen können sollten. Einem Bericht einer Koalition von Nichtregierungsorganisationen aus ganz Europa (Case) zufolge wurden zwischen 2010 und 2021 in mehr als 30 europäischen Gerichtsbarkeiten 570 solcher Slapp-Fälle eingereicht. Die Einigung der EU-Staaten erfolgte auf Grundlage eines Vorschlags der EU-Kommission. Sie muss nun noch mit dem Europaparlament abgestimmt werden. (9. Juni)

EU-Staaten wollen Regeln für die Verfolgung von Sanktionsverstößen

Luxemburg (dpa) – In der EU soll es künftig Mindestvorschriften für die Bestrafung von Verstößen gegen EU-Sanktionen geben. So soll zum Beispiel die Lieferung von Militärgütern an Russland künftig EU-weit mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens fünf Jahren geahndet werden. Das bedeutet, dass Strafregeln nicht mehr möglich wären, die für solche Vergehen nur Strafen von bis zu zwei Jahren vorsehen.

Die am Freitag bei einem Innenministertreffen in Luxemburg vereinbarten Pläne wurden erarbeitet, um insbesondere die Umgehung von Strafmaßnahmen gegen Russland zu reduzieren. Bislang sind EU-Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, solche Verstöße strafrechtlich zu verfolgen. In Deutschland werden nach Angaben aus Regierungskreisen vermutlich keine Gesetzesänderungen notwendig sein, weil Sanktionsverstöße dort schon heute hart bestraft werden können.

Der deutsche Justizminister Marco Buschmann sagte in Luxemburg, es sei ein großes Anliegen, sich weiterhin an der Seite der Ukraine gegen den verbrecherischen Angriffskrieg Russlands vorzugehen. Der Liberale Politiker warb bei dem EU-Treffen deswegen auch für eine deutsch-französische Initiative, die der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) ein Vorgehen gegen Sanktionsbrüche ermöglichen soll.

«Ich glaube, das ist ein guter Schritt, weil es um europäisches Recht geht», sagte Buschmann. Die Europäische Staatsanwaltschaft habe bereits bei anderen Themen gezeigt, wie effektiv sie vorgehen könne. Die Pläne für die Mindestvorschriften müssen nun noch mit dem EU-Parlament abgestimmt werden. Erst danach können sie endgültig beschlossen werden. (9. Juni)

Diese Zusammenstellung ist eine redaktionelle Auswahl auf der Grundlage der Europa-Berichterstattung der dpa. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei der dpa. Der EU Digest erscheint jeweils montags und donnerstags.