Am 29. Februar genehmigte die Europäische Kommission formell die Freigabe von 137 Milliarden Euro an EU-Mitteln und gab grünes Licht für die erste Zahlung von 6,3 Milliarden Euro im Rahmen des Konjunkturprogramms. EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen hatte die Freigabe der Mittel eine Woche zuvor bei einem Besuch in Polen angekündigt.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Polen automatisch die gesamte Summe von 137 Milliarden Euro erhält. Da die eingefrorenen Gelder aus verschiedenen „Töpfen“ stammen, wird die Auszahlung nicht auf einmal erfolgen, sondern im Laufe der nächsten drei Jahre bis 2027 – und es gibt Verfahren, die eingehalten werden müssen.
„Heute schlagen wir eine neue Seite in der Frage der Rechtsstaatlichkeit [mit Polen] auf, da wir wichtige Fortschritte bei der Regierung erkennen,“ sagte die EU-Kommissarin für Werte und Transparenz, Věra Jourová, auf der Plattform X.
Polen wurden Gelder vorenthalten, weil es Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit gab. Das Land wurde beschuldigt, die Unabhängigkeit von Richtern zu untergraben und zuzulassen, dass das Justizsystem von Parteiinteressen beeinflusst wurde.
Seit den polnischen Parlamentswahlen im Oktober 2023 hat die neue Pro-EU-Regierung unter dem ehemaligen EU-Ratschef Donald Tusk Schritte unternommen, um die von der amtierenden nationalistischen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) vorgenommenen Änderungen rückgängig zu machen. Tusk beabsichtigt, die EU-Standards einzuhalten und Polens Zugang zum EU-Haushalt wiederherzustellen.
Was war passiert?
Die Geschichte des Streits zwischen der damaligen polnischen PiS-Regierung und der Europäischen Kommission reicht bis 2015 zurück, als die Partei Recht und Gerechtigkeit an die Macht kam.
Nach Ansicht der Kommission gefährdeten die von der PiS-Partei durchgeführten Gerichtsreformen die Unabhängigkeit der Justiz und standen nicht im Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit der Europäischen Union, der Polen seit 2004 angehört.
Das führte dazu, dass die EU einen Teil der Kohäsionsfonds und den gesamten Konjunktur- und Resilienzfonds einfror und 2017 ein Verfahren nach Artikel 7 gegen Polen einleitete. Dieses Verfahren bezieht sich auf schwerwiegende Verstöße gegen die im EU-Vertrag verankerten Werte der EU und wird als letztes Mittel angesehen. Es wird bei Bedrohungen der Rechtsstaatlichkeit angewandt und kann dem betroffenen Land bestimmte Rechte entziehen, wie z. B. das Stimmrecht im Rat im Falle einer „schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung“ der EU-Werte.
Im Jahr 2022 strich die Kommission Polen aufgrund der Gerichtsreformen der PiS-Partei die Mittel.
Seit den polnischen Wahlen im Herbst letzten Jahres, die die achtjährige Regierungszeit der PiS beendeten, strebt die neue Regierung die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit, die Beendigung des Verfahrens nach Artikel 7 und die Freigabe der EU-Mittel durch Reformen an.
Polens Reformen: „Ein realistischer Plan“ bringt viel Arbeit mit sich
Am 20. Februar hat der neue polnische Justizminister Adam Bodnar in Begleitung des polnischen Europaministers Adam Szłapka den Europaministern der Mitgliedstaaten in Brüssel den Justizreformplan der neuen Regierung vorgestellt.
Der Plan, der in Brüssel positiv aufgenommen wurde, umfasst eine Reihe von Gesetzesänderungen, die darauf ausgerichtet sind, die von der PiS-Regierung durchgeführten Reformen des polnischen Justizwesens rückgängig zu machen.
Der Plan von Bodnar umfasst neun Gesetzesänderungen, von denen die erste eine Änderung des Gesetzes über den Nationalen Justizrat ist. Die übrigen Änderungen betreffen das Verfassungstribunal und den Obersten Gerichtshof. Die polnische Regierung plant weiter, das Amt des Justizministers vom Amt des Generalstaatsanwalts zu trennen und ein Gesetz über den Status der Mitarbeiter von Gerichten und Staatsanwaltschaften zu erlassen.
Teile dieses Plans hängen aber von neuen Gesetzen ab, gegen die der polnische Präsident Andrzej Duda, der der PiS-Partei nahesteht, noch sein Veto einlegen könnte.
Aber hochrangige EU-Beamte erklärten, dass die Entscheidung, die Mittel für Polen freizugeben, auf der Einschätzung der Kommission beruhe, dass Polen wichtige „Super-Meilensteine“ erreicht habe. Die Entscheidung bedeute nicht, dass die Unabhängigkeit der Justiz vollständig wiederhergestellt sei, hieß es.
EU-Justizkommissar Didier Reynders bezeichnete die bisherigen Reformzusagen der polnischen Regierung als „sehr beeindruckend“. Kommissarin Věra Jourová, die für die Themen Demokratie, Desinformation und Rechtsstaatlichkeit zuständig ist, erklärte, Bodnar habe „einen realistischen Aktionsplan zur Wiederherstellung der Unabhängigkeit der Justiz“ vorgelegt. Dieser Plan sei „ein erster Schritt“ zur Einstellung des Verfahrens nach Artikel 7.
Sie räumte jedoch auch ein, dass angesichts der „umfangreichen Liste von Verstößen“ gegen die Rechtsstaatlichkeit „noch viel zu tun ist“. „All diese Fragen müssen gelöst werden,“ fügte sie hinzu und versicherte, dass die Kommission einen „konstruktiven“ Ansatz in ihrem Dialog mit den nationalen Behörden habe.
„Wenn der Wille da ist, ist auch der Weg da,“ kommentierte die belgische Außenministerin Hadja Lahbib im Namen der EU-Ratspräsidentschaft. Lahbib betonte die „Entschlossenheit“ der kürzlich eingesetzten Regierung von Donald Tusk, den „Trend“ der letzten Jahre in Polen umzukehren. „Wir begrüßen diese positive Dynamik,“ sagte die Ministerin. Sie hoffe, dass das Verfahren nach Artikel 7 bis zum Ende der belgischen Ratspräsidentschaft am 30. Juni abgeschlossen werden könne.
Wie viel und wann?
Das Geld – insgesamt 137 Milliarden Euro – stammt aus einem von der Europäischen Kommission kontrollierten Entwicklungshaushalt (76,5 Milliarden) und aus einem Konjunkturprogramm nach Covid-19 (59,8 Milliarden).
Die Summe lässt sich aufteilen in überfällige Zahlungen, die blockiert wurden, und in Zahlungen, die in den nächsten Jahren fällig werden und ebenfalls blockiert worden wären, wenn die Kommission nicht beschlossen hätte, die Mittel für Polen wieder einzusetzen.
Der Konjunktur- und Resilienzfonds
Fast 60 Milliarden Euro stammen aus dem Wiederaufbaufonds für die Zeit nach der Pandemie, davon gelten 25,3 Milliarden Euro als Zuschüsse, weitere 34,5 Milliarden Euro sind Darlehen. Polen hatte zuvor einen Nationalen Konjunkturplan vorgelegt, in dem festgelegt wurde, wie das Geld verwendet werden soll, zum Beispiel im Bereich der Klima- und Umweltpolitik oder im Bereich der Digitalisierung und Cybersicherheit.
Die Gelder aus dem Konjunkturfonds müssen noch von den EU-Mitgliedstaaten genehmigt werden. Generell müssen alle Zahlungen aus diesem Budget von einer ausreichenden Mehrheit der im Rat der EU vertretenen Mitgliedstaaten auf Empfehlung der Kommission abgesegnet werden. Dies gilt nicht nur für Polen, sondern für alle EU-Länder, die Unterstützung aus dem Rettungsfonds beantragen. Am 29. Februar empfahl die Kommission, dass der Rat den jüngsten Zahlungsantrag Polens genehmigen sollte.
„Nach der Bestätigung durch die Mitgliedstaaten ebnet die heutige Bewertung der EU-Kommission den Weg für die Auszahlung der ersten Tranche in Höhe von €6,3 Mrd. aus den insgesamt €59,8 Mrd. an RRF-Mitteln (Recovery and Resilience Fund) an Polen“, sagte Vera Jourová auf X. Polen rechnet damit, die erste Tranche im April zu erhalten.
Das Entwicklungsbudget
Die übrigen 76,5 Milliarden Euro werden nach einem zwischen der Kommission und der polnischen Regierung vereinbarten Investitionsplan für den Zeitraum 2021-2027 ausgezahlt. Der Plan fällt unter die Kohäsionspolitik der EU, mit der die Entwicklung in den weniger wohlhabenden Mitgliedstaaten der EU finanziert wird. Die Zahlungen aus diesem Budget werden von der Kommission kontrolliert und müssen nicht vom Rat genehmigt werden.
Diese Überweisungen werden auch nicht sofort getätigt. Es handelt sich hingegen um Erstattungen, die gezahlt werden, sobald die Mitgliedstaaten die vorgesehenen Projekte durchgeführt haben. Brüssel geht davon aus, dass Polen in den kommenden Wochen die Rückzahlung von rund 600 Millionen Euro beantragen wird, hieß es aus Kommissionsquellen.
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