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Bratislava (TASR) – Rundfunk und Fernsehen der Slowakei (RTVS) wird zum Slowakischen Fernsehen und Rundfunk (STVR). Der Direktor wird von einem neun-köpfigen Rat gewählt, der vier Kandidaten des Ministeriums für Kultur (MK) SR umfasst. Dies geht aus dem Gesetz über STVR hervor, das am Sonntag vom Präsidenten der SR, Peter Pellegrini, unterzeichnet und das am Montag in Kraft getreten ist. Mit Inkrafttreten des Gesetzes endete die Funktion des aktuellen Chefs der RTVS, Ľuboš Machaj, und das Mandat der Mitglieder des derzeitigen Rates der RTVS, berichtet TASR.

Pellegrini begründete die Unterzeichnung des STVR-Gesetzes damit, dass die Gesetzgebung seiner Meinung nach keinen berechtigten Verdacht auf Verfassungswidrigkeit erweckt und nicht die Meinungsfreiheit beeinträchtigt. Er sieht auch keinen Widerspruch zu den derzeitigen internationalen Normen, an die die SR gebunden ist. Der Präsident wies jedoch die Regierungskollegen darauf hin, dass ab August nächsten Jahres eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates der EU in Kraft tritt, die einen gemeinsamen Rahmen für Mediendienstleistungen auf dem Binnenmarkt festlegt und die als Europäische Medienfreiheitsverordnung bekannte Richtlinie ändert.

„Es ist daher Aufgabe der Regierung und des Parlaments, die Übereinstimmung des verabschiedeten Gesetzes mit diesen künftig geltenden europäischen Richtlinien angemessen zu bewerten und etwaige Zweifel innerhalb der nächsten 13 Monate auszuräumen“, betonte er.

Das Gesetz wurde vom Ministerium für Kultur vorbereitet. Die Gesetzgebung teilt ihm zufolge keine öffentlich-rechtliche Institution auf, die Fernseh- und Rundfunkübertragungen sichert, sondern schafft Voraussetzungen für die eigenständige Entwicklung von Fernsehen und Rundfunk. „Es bringt einen höheren Grad an Entpolitisierung der Prozesse bei der Wahl des Generaldirektors der Institution, der Schaffung des Rates des Slowakischen Fernsehens und Rundfunks und führt ein neues Institut der Ethikkommission ein, das ein beratendes Organ des Rates sein wird“, erklärte es.

Die Änderungen wurden vom Ressort aufgrund negativer Erfahrungen aus der Anwendung des RTVS-Gesetzes und des Vergleichs von Erfahrungen mit dem Betrieb öffentlich-rechtlicher Institutionen im Ausland gerechtfertigt. Die Gesetzgebung reagiert ihm zufolge auch auf Anregungen der Laien- und Fachöffentlichkeit, die auf eine Verbesserung des aktuellen Zustands der Institution drängen.

Der Rat wird wie bisher neun Mitglieder haben. Der Modus seiner Schaffung wird sich jedoch ändern. Der Kulturminister nominiert vier Mitglieder des Rates auf Grundlage eines Auswahlverfahrens, die restlichen fünf werden vom Nationalrat der SR auf Vorschlag des parlamentarischen Ausschusses für Kultur und Medien gewählt. Die Amtszeit eines Ratsmitglieds bleibt sechs Jahre.

Der Rat wird erneut die Kompetenz haben, den Generaldirektor des Rundfunks auf Grundlage öffentlicher Anhörungen der eingereichten Kandidaten zu wählen. Im Falle der Erfüllung der entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes wird er ihn auch abberufen können. Die Amtszeit des Direktors wird von derzeit fünf auf sechs Jahre verlängert.

Ein beratendes Organ des Rates wird die neunköpfige Ethikkommission sein. Diese wird die Einhaltung der ethischen Normen der journalistischen Arbeit im STVR überwachen und gleichzeitig Maßnahmen vorschlagen, um deren Einhaltung zu sichern. Die Mitglieder der Ethikkommission sollen vom Vorsitzenden des Rates auf Grundlage eines Nominierungsvorschlags der Parteien gewählt werden, die die einzelnen Bereiche vertreten sollen, die in der Ethikkommission vertreten sein sollen. Die Gesetzgebung spricht auch über die erste Bildung der Organe des STVR.

In Bezug auf die Finanzierung des STVR respektiert die Gesetzgebung den bisherigen Zustand – die primäre Quelle soll ein anspruchsberechtigter Beitrag in Höhe von mindestens 0,12 Prozent des BIP sein. (1. Juli)