Innsbruck – Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) beharrt in der Schengen-Debatte um Rumänien und Bulgarien auf der bisherigen Veto-Position Österreichs hinsichtlich eines Vollbeitritts. Dies sagte Karner am Montag im Rahmen eines Medientermins in Innsbruck. Gleichzeitig aber verwies der Minister aber auf die bereits getroffene Einigung was eine Aufhebung von Kontrollen zu See und in der Luft betrifft, auch „Air- und See-Schengen“ genannt.
„Ich halte sehr viel davon, diesen Schritt jetzt zu tun und nicht schon über die nächsten zu philosophieren“, verwies Karner auf einen einstimmigen EU-Beschluss und bremste weiter Erwartungen hinsichtlich eines Vollbeitritts. Der Kompromiss sei nach „harten Verhandlungen“ erzielt worden und sehe „klare Bedingungen“ vor, betonte der Innenminister. Dazu gehöre, dass die Landgrenze gesichert werden müsse und an der Außengrenze zusätzliche Frontex-Polizisten und -Mittel zur Verfügung stünden. Außerdem sollen zuvor in Rumänien und Bulgarien registrierte Asylwerber aus Österreich in die entsprechenden Länder zurückgebracht werden.
Die Vereinbarung zu „Air-Schengen“ bedeutet, dass Reisende aus Rumänien und Bulgarien nicht mehr über die Auslandsterminals in andere EU-Länder fliegen müssen. Auf dem Landweg bleiben die Grenzkontrollen aber weiter bestehen. Die Kontrollen an den Luft-und Seegrenzen sollten im März 2024 aufgehoben werden. Beratungen über die Aufhebung der Landkontrollen würden im laufenden Jahr fortgesetzt, hatte es geheißen.
Wie der „Kurier“ (Montagsausgabe) berichtete, steigt der Druck auf Österreich, einer Aufnahme der beiden Länder in den Schengen-Raum zuzustimmen. Das einzige EU-Land, das sich diesem Schritt noch immer konsequent in den Weg stelle, sei Österreich. Auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zeigte sich demnach überzeugt, dass Rumänien und Bulgarien bald vollwertige Mitglieder des Schengen-Raumes sein werden: „Sie können auf uns zählen, dass wir Österreich davon überzeugen werden, dass sie es verdienen, voll in Schengen zu sein“, wurde von der Leyen nach einem Sondergipfel in Brüssel Anfang Februar zitiert. (26.02.2024)
EU-Wahl – Walter Baier: Kommunist und Spitzenkandidat aus Österreich
EU-weit/Brüssel (APA) – Ex-KPÖ-Chef Walter Baier ist Spitzenkandidat der Europäischen Linke (EL) für die EU-Wahl im Juni. Er ist auch der einzige europäische Spitzenkandidat aus Österreich. Der österreichische Kommunist und Vorsitzende der Europäischen Linkspartei ist schon seit jungen Jahren in der Politik engagiert und ist in Österreich als ehemaliger KPÖ-Chef (Kommunistische Partei Österreichs) bekannt, auf europäischer Ebene aber eher unbekannt.
Baier wurde am 9. Februar 1954 in Wien geboren. Sein Vater war kommunistischer Widerstandskämpfer, der vier Jahre im KZ Dachau und Auschwitz inhaftiert war. Baier studierte Volkswirtschaft und schloss 2005 Baier sein Studium an der Wiener Wirtschaftsuniversität mit Doktorat ab. Heute ist der 70-jährige Wirtschaftswissenschaftler in Wien.
1972 trat Baier der KPÖ bei, 1994 wurde er zum Vorsitzenden der Partei gewählt. Er versuchte, der KPÖ eine neue Relevanz auf nationaler Ebene zu verleihen, jedoch ohne Erfolg. In den 1950er-Jahren verlor die KPÖ ihren letzten Sitz im österreichischen Parlament und spielt seitdem nur noch in der Regionalpolitik eine Rolle. Im Februar 2006 trat Baier als Parteivorsitzender zurück, blieb aber weiter im Bundesvorstand der KPÖ. Danach wollte er sich „wissenschaftlich und publizistisch“ betätigen. Baier ist Mitgründer der Partei der Europäischen Linken, seit Dezember 2022 ist er ihr Vorsitzender. Die KPÖ ist nicht im EU-Parlament vertreten.
Der gebürtige Wiener war neben seiner Tätigkeit in der Partei auch Herausgeber der kommunistischen Wochenzeitung Volksstimme. Von 2007 bis 2022 war er Koordinator des europäischen Forschungs- und Bildungsnetzwerks transform! europa. Das Netzwerk wird von 36 Organisationen aus 22 europäischen Ländern geführt und gilt als eine anerkannte politische Stiftung der Partei der Europäischen Linken. Er ist ebenfalls Mitglied der 2016 gegründeten Bewegung Demokratie in Europa 2025 (DiEM25).
Baier hat in seiner Laufbahn schon sieben Arbeiten zum Thema Kommunismus veröffentlicht, unter anderem „Das kurze Jahrhundert: Kommunismus in Österreich. KPÖ 1918 bis 2008“. (24.02.2024)
EU-Wahl: NEOS rufen EU-Bürger in Österreich zur Registrierung auf
Wien – Die NEOS haben am Donnerstag die in Österreich lebenden und bei der EU-Wahl am 9. Juni wahlberechtigten EU-Bürger aufgerufen, sich registrieren zu lassen. Es gehe darum, „Europa gemeinsam zu gestalten“, betonten Generalsekretär Douglas Hoyos und EU-Spitzenkandidat Helmut Brandstätter gemeinsam bei einer Pressekonferenz. Die NEOS werden dafür eine Social-Media-Kampagne starten.
Alle Unionsbürger, die in Österreich einen Hauptwohnsitz haben und bei der Europawahl in Österreich wählen wollen, müssen in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Dies muss per Antrag spätestens zum Stichtag 26. März erfolgen.
Von den neun Millionen in Österreich lebenden Personen ist laut Hoyos rund jeder Zehnte betroffen, also etwa 900.000 Menschen. Die größte Gruppe seien Deutsche, gefolgt von Rumänen, Ungarn und Kroaten. Das Ziel der pinken Informationskampagne ist es, dass sich alle 900.000 Betroffenen registrieren lassen, so Hoyos.
Brandsätter erinnerte daran, dass es nur noch 100 Tage bis zum Urnengang sind, und rührte einmal mehr die Werbetrommel für die Europäische Union. Ziel der NEOS seien die „Vereinigten Staaten von Europa“. Dies würde aber von Rechtspopulisten wie dem ungarische Premier Viktor Orbán bekämpft, so Brandstätter: „Sie wollen uns die Stimme wegnehmen. Dagegen werden wir aber aktiv auftreten.“ Auch die hier in Österreich lebenden Ungarn würden sich freuen, dass sie in einer offenen Demokratie leben.
„Am 9. Juni müssen wir sicher stellen, dass wir uns nicht von Rechtspopulisten unter Druck setzen lassen“, betonte der pinke Spitzenkandidat. Die NEOS stünden für mehr direkte Demokratie in Europa, etwa für die direkte Wahl des Kommissionspräsidenten und für eine kleinere und schlagkräftige Kommission. (29.02.2024)
EuGH: Religionswechsel nach Flucht nicht automatisch Asylmissbrauch
Luxemburg/Brüssel – Wechselt ein Asylanwärter nach Verlassen seines Landes die Religion und beruft sich dann in seinem Asylantrag auf die damit einhergehende Verfolgung in seiner Heimat, darf sein Antrag nicht pauschal als „missbräuchlich“ abgelehnt werden. So urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Der Gerichtsspruch geht auf den Fall eines Iraners zurück, der in Österreich einen Folgeantrag auf internationalen Schutz gestellt hatte.
Ein erster Antrag des Mannes war von den österreichischen Behörden abgelehnt worden. Im zweiten Anlauf („Folgeantrag“) führte der Mann an, dass er in der Zwischenzeit zum Christentum konvertiert sei und befürchte, deshalb im Iran verfolgt zu werden. Die Behörden gewährten im daraufhin „subsidiären Schutz“ und eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, heißt es in der Aussendung des EuGH. Er habe glaubhaft gemacht, aus „innerer Überzeugung“ zum Christentum konvertiert zu sein und die Religion „aktiv zu leben“. Daher sei er im Iran der Gefahr einer Verfolgung ausgesetzt.
Als Flüchtling wurde er aber nicht anerkannt, da der Verfolgungsgrund (sein christlicher Glaube) noch nicht existiert habe, als der Mann noch im Iran lebte. Hier widerspricht der EuGH: Das EU-Recht lasse nicht den pauschalen Schluss zu, „dass jeder Folgeantrag, der auf Umständen beruht, die der Antragsteller nach Verlassen des Herkunftslandes selbst geschaffen hat, auf eine Missbrauchsabsicht und die Absicht zurückzuführen ist, das Verfahren für die Zuerkennung internationalen Schutzes zu instrumentalisieren“, so die europäischen Richter.
Jeder Fall sei individuell zu beurteilen. Wenn die Person glaubhaft macht, aus „innerer Überzeugung“ die Religion gewechselt zu haben (was die österreichischen Behörden auch so sahen) und die „Voraussetzungen für eine Qualifizierung als Flüchtling“ erfüllt seien, sei auch die „Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen“.
Der EuGH urteilt allerdings nie in einem konkreten Fall, sondern beantwortet nur Auslegungsfragen zum EU-Recht. Im vorliegenden Fall muss nun wieder der österreichische Verwaltungsgerichtshof entscheiden. (29.02.2024)
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