Stockholm – Beliebte Rechtsdatenbanken in Schweden könnten nach einem Urteil der höchsten Instanz zur Schließung gezwungen werden.
Laut Oberstem Gerichtshof dürfen sie ihre Abonnenten nicht länger mit Strafurteilen versorgen.
Der Hintergrund des Falls, der nun große grundsätzliche Bedeutung erhält, ist, dass die Nachrichtenagentur Siren gegen frühere Entscheidungen Berufung eingelegt hat, bei denen Urteile mit neuen und entscheidenden Vorbehalten an die Nachrichtenagentur übermittelt wurden.
Die Vorbehalte besagten, dass die Dokumente nur in „journalistischer Tätigkeit“ verwendet werden dürfen und nicht an zahlende Kunden in einer durchsuchbaren Datenbank weitergegeben werden dürfen – was mehrere beliebte Rechtsdatenbanken seit langem getan haben.
Die Entscheidung bedeutete eine Neuinterpretation dessen, was schwerer wiegen sollte: die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder das schwedische Grundgesetz – das Ausnahmen für Medien mit Veröffentlichungsgenehmigung von den EU-Vorschriften gemacht hatte.
Die Einschätzung jetzt ist, dass das EU-Recht das schwedische Gesetz in Bezug auf Veröffentlichungsgenehmigungen übertrumpft. Die generelle Ausnahme, die für Medien gegolten hat, war nicht mit dem EU-Recht vereinbar, stellt das Oberste Gericht fest.
(25. Februar)