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Sarajevo (Fena) – Der europäische Nachbarschafts- und Erweiterungskommissar Oliver Varhelyi erklärte nach dem dritten hochrangigen Politischen Forum über die europäische Integration Bosnien und Herzegowinas in Sarajevo, dass Bosnien und Herzegowina acht vom Europäischen Rat im März festgelegte Bedingungen erfüllen und die Reformen beschleunigen muss, wenn das Land auf dem europäischen Weg vorankommen will.

Er erklärte, dass es entscheidend sei, das Gesetz über die Gerichte, das Gesetz über den Hohen Justiz- und Staatsanwaltsrat, das Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten und das Gesetz über die Grenzkontrolle zu verabschieden, um den sogenannten Verhandlungsrahmen zu genehmigen, der den ersten Schritt zur Aufnahme tatsächlicher Beitrittsverhandlungen darstellt.

Varhelyi sagte, dass die EU bereit sei, die sofortige Annahme dieses Rahmens vorzuschlagen, aber gleichzeitig müssten alle in Bosnien und Herzegowina daran arbeiten, die verbleibenden Bedingungen zu erfüllen. Er fügte hinzu, dass die EU bereit sei, die erste Tranche der Mittel aus dem EU-Plan für den Westbalkan in Höhe von etwa 138 Millionen Euro vor dem Sommer auszuzahlen, falls der Haushalt der Institutionen Bosnien und Herzegowinas verabschiedet werde, und er hoffe, dass die regierende Koalition dies schnell umsetzen könne.

Er betonte, dass die EU mit den Reformbemühungen vor der Entscheidung über die Aufnahme der Verhandlungen sehr zufrieden gewesen sei, doch nun müssten alle Akteure in Bosnien und Herzegowina ihre Anstrengungen intensivieren, anstatt sich mit tagespolitischen Meinungsverschiedenheiten zu beschäftigen.

Das Engagement der Vertreter aller Institutionen und Behörden in Bosnien und Herzegowina für den europäischen Weg ist unbestritten – Borjana Krišto

Die Vorsitzende des Ministerrates Bosnien und Herzegowinas, Borjana Krišto, erklärte, dass das Engagement der Vertreter aller Institutionen und Behörden in Bosnien und Herzegowina für den europäischen Weg und die Arbeit an den verbleibenden Reformen unbestritten sei. Sie betonte, dass die Entscheidung über die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina in gewisser Weise begrenzt sei und die Erfüllung der verbleibenden Verpflichtungen betreffe, die wir erfüllen müssen.

Sie fügte hinzu, dass die bosnisch-herzegowinischen Institutionen bei der Erfüllung dieser Reformen auch das Wahlgesetz von Bosnien und Herzegowina, das Gerichtsorganisationsgesetz von Bosnien und Herzegowina und viele andere Gesetze auf der Tagesordnung gehabt hätten, aber in eine Situation geraten seien, die durch die Verhängung des Wahlgesetzes von Bosnien und Herzegowina durch das OHR verursacht worden sei, was in gewisser Weise die Funktionsfähigkeit der parlamentarischen Mehrheit auf der Ebene Bosnien und Herzegowina und die Beschlussfassung durch die Institutionen in Frage gestellt habe.

Sie erklärte, dass sie klar zeigen müssten, dass sie bereit seien, sich gegenseitig zu respektieren und durch die Achtung der Verfassungsstruktur und der verfassungsmäßigen Zuständigkeiten des Koordinierungsmechanismus Entscheidungen zu treffen, die die EU ihnen vorgelegt habe.

– Ich möchte noch einmal sagen, dass ich weiterhin offen sein werde und die Verbindung zwischen den Institutionen und allen Regierungsebenen darstellen werde, damit wir alles tun, um dort, wo ein bestimmtes Problem besteht, Lösungen anzubieten und keine größeren Probleme zu schaffen – sagte Krišto. (3.6.)