Straßburg – Das jüdische Leben in Europa muss nach Ansicht von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen besser geschützt werden. Die Zunahme antisemitischer Vorfälle mit geschändeten Synagogen oder Hetze und Falschmeldungen sei schlichtweg nicht zu akzeptieren, sagte sie am Mittwoch im Europaparlament in einer Debatte zu dem Terrorangriff der islamistischen Hamas gegen Israel. Es liege in der gemeinsamen Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die dunkle Vergangenheit nicht zurückkehre.
Konkret warb von der Leyen für den Vorschlag ihrer Behörde, Hassverbrechen und Hetze in die Liste der EU-Straftaten aufzunehmen, die in der gesamten Union sanktioniert werden müssen. Es sei an der Zeit, dass die Mitgliedstaaten handelten, sagte sie mit Blick auf deren Gesetzgebungskompetenz. Die EU-Mittel für den Schutz von Kultstätten wie Synagogen seien bereits aufgestockt worden. Zudem untersuche die Kommission derzeit, ob die früher Twitter genannte Plattform X ihrer Verpflichtung nachkomme, der Verbreitung terroristischer Propaganda und Hetze entgegenzuwirken.
«Europas Geschichte ist eine Geschichte der Vielfalt», erklärte von der Leyen. «Europäische Juden müssen auf unseren Straßen eine Kippah oder einen Davidsstern tragen können und mit ihren Kerzen, die sie zu Hanukkah in die Fenster stellen, Licht in unsere Städte bringen können.» Es gelte das Versprechen Europas einzulösen. «Geeint in Vielfalt», laute dieses. (18. Oktober)
Rom: Mutmaßlicher Todesschütze von Brüssel über Lampedusa eingereist
Rom – Der mutmaßliche Attentäter von Brüssel ist nach Angaben der italienischen Rechtsregierung 2011 mit einem Flüchtlingsboot aus Tunesien über die italienische Mittelmeerinsel Lampedusa nach Europa gekommen. Der 45-Jährige, der am Dienstag nach dem Anschlag mit zwei Toten erschossen wurde, sei dann nach einem zwischenzeitlichen Aufenthalt in Schweden 2016 von den italienischen Behörden als radikaler Islamist eingestuft und auch beobachtet worden, berichtete die Nachrichtenagentur Ansa unter Berufung auf die Regierung. Später sei er nach Belgien gegangen.
Der Vize-Ministerpräsident der amtierenden Rechtsregierung, Matteo Salvini, wertete dies am Mittwoch als Beweis dafür, dass er mit Warnungen vor der Landung islamistischer Terroristen auf Lampedusa richtig gelegen habe. «Man hat mich beschuldigt, Hass zu schüren. Aber ich hatte Recht», sagte der ehemalige Innen- und heutige Verkehrsminister von der Rechtspartei Lega.
Bei dem Anschlag in Brüssel wurden am Montagabend am Rande eines Fußballspiels zwischen Belgien und Schweden zwei schwedische Fans erschossen. Inzwischen reklamierte die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) die Tat für sich.
Die kleine Insel Lampedusa gehört wegen ihrer Nähe zu Tunesien seit vielen Jahren zu den Knotenpunkten der Immigration aus Afrika nach Europa. In diesem Sommer kamen dort nach einer gefährlichen Überfahrt mit kleinen Booten übers Meer zeitweise täglich mehrere Tausend Migranten an. Aktuell sind es meist einige Dutzend pro Tag. Die Zahl der Ankünfte hängt stark von den Wetterbedingungen ab. Immer wieder kommt es bei den Überfahrten auch zu tödlichen Unglücken. (18. Oktober)
EU-Gericht: EU-Zölle auf Zippo-Feuerzeuge aus den USA rechtswidrig
Luxemburg – Die von der EU verhängten Vergeltungszölle auf amerikanische Feuerzeuge der Kultmarke Zippo sind nach Ansicht des Gerichts der Europäischen Union rechtswidrig gewesen. Die Richter gaben am Mittwoch in Luxemburg dem Hersteller recht.
Hintergrund ist ein jahrelanger Handelsstreit zwischen der EU und den Vereinigten Staaten. Der damalige US-Präsident Donald Trump hatte zwischen 2018 und 2020 auf bestimmte Stahl- und Aluminiumprodukte Zölle einführen lassen. Als Antwort erhob die EU-Kommission zusätzliche Zölle von bis zu 20 Prozent auf einige Waren aus den USA. Im Oktober 2021 einigten sich beide Seiten darauf, den Streit vorläufig beizulegen.
Zippo vertreibt den Angaben zufolge den Großteil seiner mechanischen Sturmfeuerzeuge in der Europäischen Union. Die Richter entschieden nun, dass die EU-Kommission gegen das Recht auf rechtliches Gehör verstoßen habe, weil sie den Feuerzeughersteller nicht angehört habe. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten Gericht der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden. (18. Oktober)
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