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Brüssel (dpa) – Die EU-Kommission geht in einem wichtigen Wettbewerbsverfahren gegen das Werbegeschäft von Google den nächsten Schritt. Die Kommission forderte am Mittwoch, dass der Internet-Konzern Teile seiner Werbedienste und damit Teile seiner Geldmaschine verkaufen muss. Dabei geht es zentral um die Frage, ob Google sich bei Anzeigendiensten gegenüber Rivalen bevorteilt und dadurch den Wettbewerb verzerrt hat.

«Das Unternehmen sammelt Nutzerdaten, verkauft Werbeflächen und fungiert als Vermittler von Online-Werbung», sagte die für einen fairen Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Google sei also auf fast allen Ebenen der Adtech-Branche vertreten. «Wir befürchten, dass Google seine Marktstellung genutzt haben könnte, um seine eigenen Vermittlungsdienste zu begünstigen», so die Politikerin. Von Google hieß es: «Wir widersprechen der Auffassung der Kommission und werden entsprechend reagieren.» Die Untersuchungen der Kommission konzentrierten sich auf einen eng eingegrenzten Aspekt des Werbegeschäfts und seien nicht neu. «Google sieht sich weiter dazu verpflichtet, in dieser hart umkämpften Branche einen Mehrwert für seine Publisher- und Werbe-Partner zu schaffen.»

Im Raum stehen hohe Strafen. Google kann zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Aber wenn die Kommission zu dem Schluss kommt, dass hinreichende Beweise für einen Bruch von EU-Recht vorliegen, kann sie eine Geldbuße von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Dagegen könnte sich Google wiederum juristisch wehren. Die wichtigste Einnahmequelle von Google ist Online-Werbung, wie die Kommission betont. Dabei verdient die Firma nicht nur Geld damit, dass sie auf ihren eigenen Websites wie der Google-Suche Werbung schaltet. Das Unternehmen vermittelt auch zwischen Werbetreibenden, die ihre Werbung online platzieren möchten, und etwa Verlagen, Bloggern oder anderen Content-Creators, die Werbung beispielsweise auf ihrem Internetauftritt schalten wollen. (14. Juni)

EU-Parlament will schärfere Regeln für Künstliche Intelligenz

Straßburg (dpa) – Ein geplantes Gesetz zu schärferen Regeln für Künstliche Intelligenz (KI) in der EU hat eine weitere Hürde genommen. Das Europaparlament legte am Mittwoch in Straßburg seine Position für die Verhandlungen mit den EU-Ländern über die endgültige Form des sogenannten KI-Gesetzes fest. Demnach sollen KI-Systeme in verschiedene Risikogruppen eingeteilt werden. Je mehr Gefahr von der jeweiligen Anwendung ausgeht, desto strengere Regeln könnten gelten.

Auch komplette Verbote soll es geben, etwa von Gesichtserkennung in Echtzeit im öffentlichen Raum. Besonders um diesen Punkt wurde gerungen. Axel Voss von den deutschen Christdemokraten nannte das Verbot «bedauerlich» und eine «verpasste Chance»: «KI kann richtig angewandt bei der Strafverfolgung zu deutlich mehr Sicherheit für die Bevölkerung führen.» Digitalpolitikerin bei den deutschen Liberalen Svenja Hahn sagte dagegen: «Gesichtserkennung zur Überwachung kennen wir aus China, diese Anwendung von Technologie hat in einer liberalen Demokratie nichts zu suchen.» Aufzeichnungen könnten aber nach Angaben des Parlaments wohl unter bestimmten Voraussetzungen ausgewertet werden.

Nicht nur die Gesichtserkennung, auch andere KI-Anwendungen gehören nach Ansicht der Abgeordneten künftig verboten: Zum Beispiel die sogenannte vorausschauende Polizeiarbeit, die mit Profilerstellung und Standortermittlung arbeitet und aufgrund früheren Verhaltens abschätzt, ob eine Person eine Straftat begehen wird. KI-Systeme, die Menschen nach ihrem sozialen Verhalten oder ethnischen Merkmalen klassifizieren, sollen ebenfalls nicht zulässig sein. Auch die Erstellung von Datenbanken zur Gesichtserkennung verstößt nach Ansicht des EU-Parlaments gegen die Menschenrechte und dürfte nicht erlaubt sein, ebenso wenig wie Systeme zur Emotionserkennung etwa am Arbeitsplatz.

Die deutsche AfD kritisierte die Entscheidung: «Die EU ist aufgrund ihrer systemimmanenten Schwerfälligkeit kaum in der Lage, diese sich rasant entwickelnde Technologie adäquat zu begleiten», sagte der industriepolitische Spreche der AfD im EU-Parlament, Markus Buchheit. Der KI Bundesverband warnte vor den Folgen des geplanten Gesetzes: «Mit den durch das EU-Parlament vorgesehenen Regulationen entstehen für europäische KI-Unternehmen zusätzliche und gefährlich hohe Compliance-Kosten sowie erhebliche Haftungsrisiken, die europäische KI-Unternehmen übermäßig belasten», sagte der Geschäftsführer des Verbandes, Daniel Abbou.

Die deutschen Sozialdemokraten begrüßten dagegen den Entschluss: «Durch die Dynamik um ChatGPT und Co sind die Potenziale und Risiken dieser Anwendungen in der Breite der Gesellschaft spürbar geworden. Dadurch wurde noch klarer, dass wir eine wertebasierte und vertrauenswürdige Regulierung von KI benötigen – auch als Gegenpol zu den USA und China», sagte Armand Zorn (SPD). Die Verhandlungen mit den EU-Staaten sollten nach Angaben des EU-Parlaments bereits am Abend beginnen. (14. Juni)

EU-Parlament: Praktika sollen angemessen bezahlt werden

Straßburg (dpa) – Das Europaparlament will eine faire Bezahlung für Praktikantinnen und Praktikanten in der gesamten EU. Die Abgeordneten forderten am Mittwoch in Straßburg die EU-Kommission dazu auf, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Nach dem Willen des EU-Parlaments sollen Mindeststandards für Praktika gelten – zum Beispiel bezogen auf ihre Dauer oder ihre Vergütung. Diese sollten mindestens die Kosten für den Lebensunterhalt in den jeweiligen EU-Ländern abdecken, etwa für Lebensmittel oder eine Unterkunft.

Die Abgeordneten forderten zudem von den EU-Staaten, Praktika für Menschen mit Behinderung oder für sozial benachteiligte Menschen leichter zugänglich zu machen. Die oft freiwillige Mitarbeit sei ein wichtiges Sprungbrett für junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt, teilte das EU-Parlament am Donnerstag mit. Die Qualität von Praktika müsse aber verbessert werden, «damit junge Menschen nützliche Erfahrungen sammeln können und eine angemessene Vergütung erhalten», hieß es in der Mitteilung. (14. Juni)

Diese Zusammenstellung ist eine redaktionelle Auswahl auf der Grundlage der Europa-Berichterstattung der dpa. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei der dpa. Der EU Digest erscheint jeweils montags und donnerstags.