EU-weit/Brüssel/Luxemburg – Nachdem die österreichischen Bundesländer Tirol, Salzburg und Vorarlberg trotz eines Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Anfang Juli, in dem der strenge Wolfsschutz in Österreich bestätigt wurde, mehrere Wöfle zum Abschuss freigegeben haben, prüft die Umweltschutzorganisation WWF „derzeit die rechtlichen Möglichkeiten“, um dagegen vorzugehen. Das teilte ein Sprecher der Organisation auf APA-Anfrage hin mit.
„Die Abschussverordnungen der Bundesländer sind eindeutig europarechtswidrig“, heißt es in dem WWF-Schreiben. „Daher ist zu erwarten, dass sich die Europäische Kommission diese Praxis früher oder später ansehen wird. Somit droht Österreich aufgrund des willkürlichen Vorgehens der Landesregierungen ein potenziell teures Vertragsverletzungsverfahren.“
Vor einem Vertragsverletzungsverfahren, wenn in Österreich weiter Wölfe gejagt werden, hatten auch Europarechtsexperten nach dem EuGH-Urteil im APA-Gespräch gewarnt. Die EU-Kommission in Brüssel sieht aktuell allerdings noch keinen dringenden Handlungsbedarf bei sich. „Die Kommission hat keine spezifische Rolle bei der Bewertung solcher individueller Verwaltungsentscheidungen, diese werden vielmehr unter der Kontrolle der nationalen Justizbehörden getroffen – wie es bei den Genehmigungen der Fall war, über die das Landesverwaltungsgericht Tirol noch zu entscheiden hat“, antwortet ein Sprecher der EU-Behörde der APA schriftlich.
Der Sprecher nimmt Bezug auf das noch laufende Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht (LVwG) Tirol, bei dem es um einen älteren Bescheid für einen Wolfsabschuss geht. Das VVwG hatte sich an den EuGH gewandt, um die EU-rechtliche Lage zu klären und kann erst jetzt – also nach dem erfolgten EuGH-Richterspruch – im Ausgangsfall entscheiden. (26.07.2024)
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