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Eine Woche vor dem Internationalen Frauentag hat das Europäische Parlament die EU erneut dringend dazu aufgefordert, das Übereinkommen des Europarats zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, so schnell wie möglich zu ratifizieren. Wie einige Parlamentsmitglieder äußerten, habe eine von drei Frauen in der EU bereits körperliche oder sexualisierte Gewalt erfahren. Eine zügige Ratifizierung der Konvention durch sämtliche 27 EU-Mitgliedsstaaten sei somit geboten.

In einigen der Länder, die das Dokument bereits ratifiziert haben, ging dies auch mit einer Neudefinition von Gesetzen zum Schutz von Frauen einher. In anderen fehlt es nach wie vor an einem nationalen Plan zur Umsetzung der Konvention.

Der Entwurf der Istanbul-Konvention wurde 2011 vom Europarat verfasst, einer Nicht-EU-Organisation, die für das Monitoring von Menschenrechten zuständig ist. Für die Ratifizierung des Übereinkommens waren 10 Ratifizierungen durch 10 Staaten erforderlich. Von diesen 10 Staaten waren 8 Mitglieder des Europarats. Mit Unterschrift verpflichteten sich die Mitgliedsstaaten, Gewalt gegen Frauen zu verhindern und zu verfolgen. Die Konvention trat am 1. August 2014 in Kraft und wurde am 13. Juni 2017 von der EU unterzeichnet.

Doch fast sechs Jahre nach Unterschrift der Konvention wurde diese noch immer nicht von der EU ratifiziert, da sechs Mitgliedsstaaten – Bulgarien, die Tschechische Republik, Ungarn, Lettland, Litauen und die Slowakei – im Rat der Europäischen Union ihre Zustimmung dazu verweigert haben. Allerdings urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) 2021, dass die EU die Konvention auch dann ratifizieren könne, wenn diesbezüglich keine Einigkeit herrsche.

Polen hat die Konvention bereits 2015 ratifiziert, prüft aber aktuell einen Widerruf mit der Begründung, das Übereinkommen sei „schädlich“, da es Schulen dazu zwinge, Kindern die Genderlehre zu vermitteln. Die Türkei hatte sich bereits 2021 aus der Konvention zurückgezogen. Trotz des Krieges konnte hingegen die Ukraine die Istanbul-Konvention im vergangenen Jahr ratifizieren, den ersten internationalen Vertrag, der rechtlich bindende Normen zur Prävention von Gewalt gegen Frauen setzt.

Progressive Gesetze in Spanien und Slowenien

Slowenien und Spanien haben die Istanbul-Konvention beide bereits ratifiziert – Spanien 2014 und Slowenien 2015 – und seither Verbrechen wie Vergewaltigung und sexualisierte Gewalt unter Berücksichtigung des Ja-heißt-Ja-Konzepts neu definiert. Dies bedeutet, dass es als „Nein“ zu werten ist, wenn eine Person ihren Wunsch nach Teilnahme an sexuellen Aktivitäten nicht klar zum Ausdruck bringt. Die neuen Rechtsvorschriften sehen daher nicht unbedingt die Anwendung von Gewalt als Voraussetzung für die Bestrafung einer Aggression vor.

Laut einem Bericht der Europäischen Frauenlobby aus 2020 hat Spanien seit der Ratifizierung Fortschritte auf den Gebieten Prävention und Verfolgung von Verbrechen gegen Frauen gemacht. Das Land habe die finanzielle Unterstützung für betroffene Frauen erhöht und Aufnahmezentren geschaffen.

In Übereinstimmung mit den Leitlinien der Istanbul-Konvention hat Spanien außerdem als erstes Land in der Europäischen Union im Jahr 2022 alle Arten von Frauenmorden offiziell erfasst. Dennoch ist die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Spanien weiterhin eine Herausforderung: Im vergangenen Jahr wurden 49 Frauen durch geschlechtsspezifische Gewalt getötet.

Slowenien hatte keine größeren Probleme, die Konvention zu implementieren, und als die polnische Regierung Mitte 2020 damit begann, zu prüfen, ob man sich aus dem Übereinkommen zurückziehen könne, erklärte die damalige slowenische Mitte-Rechts-Regierung, sie sehe keine Notwendigkeit dazu. Laut dem Bericht der GREVIO-Sachverständigengruppe des Europarats, die für die Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens zuständig ist, hat Slowenien 2021 Fortschritte bei der Schaffung eines rechtlichen, institutionellen und politischen Rahmens gemacht.

Allerdings sollte den Frauen aus gefährdeten Gruppen und der Verbesserung der Datenerfassung mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, und die Justiz sollte stärker gegen alle Formen von Gewalt gegen Frauen vorgehen. Die häusliche Gewalt gegen Frauen hat während der Covid 19-Pandemie erheblich zugenommen. Im Jahr 2020 gab es zehn Fälle von Frauenmord. Laut den neuesten Daten hat jede fünfte Frau in Slowenien bereits eine Form von Gewalt erfahren.

Deutschland fehlt ein nationaler Aktionsplan

Die Istanbul-Konvention ist in Deutschland am 1. Februar 2018 in Kraft getreten. Damit das Übereinkommen entsprechend den Leitlinien umgesetzt werden kann, fehlen jedoch Tausende von Frauenhausplätzen.

Im letzten GREVIO-Bericht über Deutschland wurde im Oktober 2022 festgestellt, dass es bis dahin keinen nationalen Aktionsplan gab, obwohl die Konvention einen solchen verlangt. Frauenhäuser und Beratungsstellen sind sehr ungleichmäßig verteilt, besonders in ländlichen Gebieten mangelt es daran. In größeren Städten gibt es oft lange Wartelisten. Die Experten forderten außerdem einen Überprüfungsmechanismus, um alle geschlechtsspezifischen Tötungen von Frauen zu analysieren und festzustellen, wo Institutionen anders reagieren müssen.

Die Experten begrüßten jedoch einige Entwicklungen im deutschen Strafrecht, zum Beispiel die explizite Kriminalisierung technologiebasierten Missbrauchs wie etwa Cyber-Stalking, oder das Fotografieren intimer Körperteile ohne Zustimmung.

Italien: Widerstand gegen Genderthemen

Im Jahr 2013 ratifizierte Italien als fünftes Land die Istanbul-Konvention. Laut dem GREVIO-Bericht aus 2020 sind italienische Gesetze in vielen Fällen „innovativ“, werden aber zu oft nicht effektiv und nicht einheitlich im ganzen Land umgesetzt. Darüber hinaus äußerte der Bericht Bedenken in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter, die Datenerfassung in den Gerichten und Sorgerechtsfälle, nachdem Frauen Opfer häuslicher Gewalt wurden.

Darüber hinaus, so heißt es in dem Bericht, müsse das Land „angemessene finanzielle und personelle Ressourcen“ bereitstellen, um die bestehenden Gesetze und Maßnahmen umzusetzen. Die Maßnahmen sollten „zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden“ koordiniert und überwacht werden. Des Weiteren fordern die Experten Maßnahmen zur Einrichtung grundlegender und spezialisierter Dienste für weibliche Gewaltopfer, die landesweit zugänglich sein sollten.

Der GREVIO-Bericht stellt einen „Widerstand gegen die Gleichstellung der Geschlechter“ in Italien fest. Dies hat sich zum Beispiel in Schulen und Universitäten durch eine Delegitimierung der Gender-Studien manifestiert. Einige Städte haben Veranstaltungen „zensiert“, die in öffentlichen Bibliotheken abgehalten werden sollten und die darauf abzielten, das Bewusstsein für Genderfragen zu schärfen.

Kroatien: Kontroverse über Ratifizierung

Wie andere mittel- und osteuropäische Länder ist auch die kroatische Gesellschaft im Hinblick auf die Istanbul-Konvention gespalten. Kroatien unterzeichnete das Abkommen am 22. Januar 2013, und das kroatische Parlament, der Sabor, ratifizierte es schließlich am 13. April 2018. Doch die Ratifizierung erschütterte die Mitte-Rechts-Regierungspartei Kroatische Demokratische Union (HDZ).

Ministerpräsident Andrej Plenković versuchte, die Kritiker innerhalb und außerhalb der Partei zu beschwichtigen, indem er eine Erklärung in das Gesetz aufnahm, wonach die Konvention mit der Verfassung der Republik Kroatien im Einklang stehe und nicht die sogenannte Gender-Ideologie beinhalte. Die Gegner, vor allem der katholischen Kirche nahestehende Kreise, wiesen darauf hin, dass die Istanbul-Konvention dazu missbraucht werde, die Gender-Ideologie, d.h. die Trennung zwischen biologischem Geschlecht und Gender, in die kroatische Gesetzgebung, das Bildungswesen und die Medien einzuführen. Andere wiesen darauf hin, dass auch die Wissenschaft zwischen Geschlecht und Gender unterscheide.

Frauenrechtsaktivistinnen sind der Meinung, dass die Istanbul-Konvention in Kroatien nur unzureichend umgesetzt wurde. Bei einem Gespräch am runden Tisch im kroatischen Parlament im vergangenen November erklärten sie, das System sei unzureichend, weil die Richter nicht wüssten, was geschlechtsspezifische Gewalt sei. Besonders kritisch äußerten sie sich zu Gerichtsverfahren, in denen lediglich symbolische Strafen für häusliche Gewalt verhängt werden.

Ein weiteres Problem ist, dass es Frauen schwerfällt, einen Partner anzuzeigen, der sie misshandelt, aus Angst, man werde ihnen nicht glauben. Wenn sie sich dann doch entschließen, Anzeige zu erstatten, tun sie dies oft erst Jahre später, wenn sie die Scheidung einreichen, und sehen sich dann oft mit Zweifeln konfrontiert, ob überhaupt Gewalt stattgefunden hat. Auch psychische Gewalt gegen Frauen wird häufig nicht anerkannt.

Eine Delegation der Sachverständigengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) führte vom 17. bis 21. Oktober 2022 einen Bewertungsbesuch in Kroatien durch. GREVIO plant, seinen Bewertungsbericht über Kroatien im Laufe des Jahres 2023 zu veröffentlichen.

Bulgarien: Durchsetzung von Gesetzen gegen häusliche Gewalt ohne Ratifizierung

Im Jahr 2018 fällte das bulgarische Verfassungsgericht eine Entscheidung, in der es feststellte, dass die Istanbul-Konvention rechtliche Konzepte in Bezug auf den Genderbegriff forciert, die mit den Grundprinzipien der bulgarischen Verfassung unvereinbar sind. Im Einklang mit dieser Entscheidung hat Bulgarien die beiden Entwürfe für Beschlüsse des Rates zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention durch die EU, mit denen der Rat die Zustimmung des Europäischen Parlaments einholt, nicht unterstützt, erklärte das bulgarische Außenministerium Anfang Februar.

Die bulgarische Regierung und die Zivilgesellschaft arbeiteten aktiv daran, Formen der Gewalt gegen Frauen zu verhindern und den Opfern Schutz und Unterstützung zu bieten, fügte das Außenministerium hinzu. Im vergangenen Dezember teilte das bulgarische Innenministerium mit, dass zwischen dem 1. Januar und dem 31. Oktober 2022 insgesamt 3.085 einstweilige Verfügungen nach dem Gesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt erlassen worden seien. In diesen 10 Monaten wurden 2.656 Frauen, 349 Männer und 873 Kinder Opfer von häuslicher Gewalt, die von 2.713 Männern und 283 Frauen ausgeübt wurde.

Im November legte das bulgarische Justizministerium einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor häuslicher Gewalt vor, der die Einrichtung eines nationalen Informationssystems und Registers für Fälle häuslicher Gewalt vorsieht.

Bosnien: Jede vierte Frau Opfer körperlicher Gewalt

Bosnien und Herzegowina (BiH) gehörte zu den ersten Ländern in Europa, die 2013 die Istanbul-Konvention ratifizierten. Die Konvention wurde jedoch nicht vollständig in den Rechtsrahmen des Landes übernommen, auch wenn einige Inhalte in den Gesetzen der beiden autonomen Teile (Entitäten) enthalten sind.

Die Agentur für die Gleichstellung von Frauen und Männern in BiH ist für die Umsetzung des Übereinkommens und die Gewährleistung eines einheitlichen Systems zur Prävention und zum Schutz von Gewaltopfern zuständig, ohne Diskriminierung aufgrund der Entität, des Kantons oder der Gemeinde, in der die Opfer leben. Bosnien und Herzegowina leidet unter den Folgen der verfassungsmäßigen Aufteilung der Gerichtsbarkeit des Landes. Dies führt zu unterschiedlichen Praktiken, die Ungleichheiten bei der Umsetzung des Rechts auf Schutz, aber auch bei der Verfügbarkeit von Hilfe und Unterstützung für die Opfer verursachen.

Einem Bericht der Agentur für die Gleichstellung von Frauen und Männern in BiH zufolge ist jede vierte Frau in Bosnien und Herzegowina Opfer von körperlicher Gewalt. Zunehmend endet gewalttätiges Verhalten in Frauenmorden, ohne dass diese rechtlich als solche anerkannt werden. Insgesamt hat eine von zwei Frauen über 15 Jahren bereits eine Form von körperlicher, psychischer oder sexualisierter Gewalt erfahren.

Dieser Artikel wird freitags veröffentlicht. Der Inhalt basiert auf Nachrichten der teilnehmenden Agenturen im enr.