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Wien/Brüssel – Die EU-Kommission hat „Grünes Licht“ für Zuschüsse an Österreich aus dem Wiederaufbaufonds in Höhe von 700 Millionen Euro gegeben. Sie bewertete den ersten Zahlungsantrag Österreichs vorläufig positiv. „Österreich hat bedeutende Reformen und Investitionen für den ökologischen Wandel auf den Weg gebracht“, sagte EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen.

„Das ‚KlimaTicket‘ ist ein hervorragendes Beispiel. Weitere Investitionen helfen Familien, beim Heizen auf erneuerbare Energien umzustellen“, so von der Leyen weiter. Sobald die EU-Länder der Bewertung der EU-Kommission zustimmen, könne Österreich die ersten 700 Millionen Euro an Zuschüssen erhalten. Dies gilt als reine Formsache.

„Mit der Genehmigung des ersten Zahlungsantrages ist eine wichtige Etappe geschafft“, zeigte sich Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) laut Aussendung erfreut. „Denn der erste Zahlungsantrag umfasst bereits die Gelder für rund 25 Prozent der bis 2026 vorgesehenen Reformen und Investitionen.“ Ihr sei es ein besonderes Anliegen, dass Gemeinden, Regionen und die Bevölkerung von EU-Mitteln profitieren, die auf Zukunftsbereiche wie Nachhaltigkeit oder Digitalisierung ausgerichtet seien, so die Europaministerin.

„Mit dem EU-Wiederaufbauplan verfolgen wir ambitionierte Ziele“, begrüßte auch Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) das „Grüne Licht“ aus Brüssel. „Es ist gelungen, wichtige Reformvorhaben umzusetzen und die erreichten Meilensteine stärken Österreich in wichtigen Zukunftsbereichen.“

Zu den Reformen und Investitionen, die von diesem ersten Zahlungsantrag umfasst sind, zählen nach Angaben des Bundeskanzleramtes die Lieferung von 160.000 digitalen Endgeräten an Schülerinnen und Schüler, der Austausch von 6.360 Öl- und Gasheizungen, die Auszahlung von 40.000 Bildungsboni, der Start der Gemeindepflege „Community Nursing“, das Inkrafttreten des Erneuerbaren Ausbaugesetzes (EAG), die Einführung des Klimatickets sowie die Ausarbeitung der Finanzbildungsstrategie.

Österreich hatte den ersten Zahlungsantrag im vergangenen Dezember gestellt, es kann im Falle weiterer positiver Bewertungen insgesamt mit Zuschüssen in Höhe von knapp 3,75 Milliarden Euro rechnen. 2021 war der Aufbau- und Resilienzplan Österreichs in Höhe von knapp 3,5 Milliarden Euro von der Europäischen Kommission positiv bewertet worden und die entsprechende Verordnung in Kraft getreten. Der endgültige Betrag in Höhe von 3,75 Milliarden Euro wurde im Juni 2022 auf Basis der Wirtschaftsdaten von 2019 bis 2021 festgelegt. (10.3.2023)

Österreich und sechs Länder besorgt über Weiterziehen von Migranten

Brüssel – Österreich und sechs weitere Schengen-Länder haben sich besorgt über das Weiterziehen von Migranten in der EU gezeigt. In einer gemeinsamen Erklärung vor dem EU-Innenministerrat am Donnerstag in Brüssel forderten Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, die Niederlande und die Schweiz, „unkontrollierte Migrationsbewegungen wirksam einzudämmen“. Insbesondere zeigten sich die Länder besorgt über den gegenwärtigen Status des EU-Asylsystems und des Dublin-Systems.

Nach dem Dublin-System wäre das Land der Erstaufnahme für Asylverfahren zuständig. In der Praxis hat das System allerdings in der EU unzureichend funktioniert. „Die Umsetzung der Dublin-Regeln ist vor allem vor dem Hintergrund der gestiegenen Ankünfte in den Schengenraum über alle Routen sowie durch Herausforderungen in den Asylsystemen einiger Dublin-Staaten immer komplexer und infolgedessen in der Praxis ineffizienter geworden“, heißt es in der Erklärung.

Die Unterzeichner bekennen sich zu raschen Verhandlungen über eine Reform des EU-Asylsystems, insbesondere betreffend der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement und die Asylverfahrensrichtlinie. Diese Verhandlungen sollten zu einem „zukunftssicheren und praktikablen System mit klaren Kriterien und ausgewogenen Mechanismen führen“, um festzulegen, welcher Staat für die Prüfung und Anwendung von internationalem Schutz zuständig sei. (9.3.2023)

Ukraine – Zadic will Internationalen Strafgerichtshof stärken

Brüssel – Die EU-Justizminister sind am Freitag in Brüssel erneut zu Beratungen über die rechtlichen Konsequenzen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine zusammengetroffen. Um die Täterinnen und Täter „dieser grausamen Verbrechen zur Rechenschaft ziehen zu können, müssen wir bestehende Strafbarkeitslücken rasch schließen“, forderte Ressortchefin Alma Zadic (Grüne) vor der Sitzung. Dazu sollte der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) gestärkt werden, betonte die Ministerin.

Es würden viele Ideen zur Ahndung der Verbrechen auf dem Tisch liegen, wie etwa ein Sondertribunal, so Zadic. „Aber oberste Priorität ist, die Internationale Strafverfolgungsbehörde nicht zu schwächen.“

Diese habe allerdings derzeit nicht das Mandat, das Verbrechen der Aggression zu verfolgen, sagte Zadic. Die „beste Lösung wäre, wenn wir uns alle dazu bekennen, dass wir alle die Aggression anerkennen“. Dies sei jedoch „sehr schwierig“, deshalb müsse man hier „rasch agieren“, erklärte die Ministerin auch in Hinblick auf die Sammlung von Beweisen.

Was die Sanktionen betrifft, sagte Zadic, „müssen wir in erster Linie aufpassen“, dass es zu keiner Umgehung kommt. Die Regelungen in den Mitgliedstaaten seien nicht einheitlich, „das ist das Problem“, stellte sie fest. Daher „müssen wir in erster Linie jetzt innereuropäisch Harmonisierungen durchführen“, so die Ministerin. (10.3.2023)

Diese Zusammenstellung ist eine redaktionelle Auswahl der APA-Europaberichterstattung. Die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung liegt bei der APA. Sie wird montags und donnerstags veröffentlicht.