Wien – Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hat sich für Vielfalt und gegen Zentralismus in der Europäischen Union ausgesprochen. Die europäischen Gründerväter seien sich bewusst gewesen, „dass Europa Vielfalt bedeutet“, sagte Nehammer am Donnerstag zum Festakt „Europa – Gemeinsam für Demokratie, Frieden und Souveränität“ im Parlament in Wien anlässlich des Europatags am kommenden Dienstag.
Jeder Staat habe eine besondere Geschichte, so Nehammer. „Wir werden niemals in einem schablonenhaften System wie die Vereinigten Staaten zusammenpassen.“ Es sei wichtig, auf Vielfalt innerhalb der EU zu schauen und Rücksicht zu nehmen, sagte der Kanzler, der sich selbst als „glühenden Europäer“ bezeichnete.
Gleichzeitig sei er auch ein „leidenschaftlicher Kämpfer“ für Subsidiarität und das Vielfältige und nicht für das Zentrale, so Nehammer. Dies müsse auch im Vordergrund stehen, „damit gebe ich Europa eine Chance“ zu wachsen. Das Ringen um Konsens sei in der EU schwierig, so Nehammer. Dies sei aber „der Mehrwert von Demokratie und Vielfalt“. Der Kanzler sprach sich auch dagegen aus, dieses Streben um Konsens durch mehr Mehrheitsentscheidungen im EU-Rat zu ersetzen.
Nehammer: „Europa ist tatsächlich gut. Es ist viel mehr als ein Wort, als ein Vertrag.“ Die Europäische Union sei der Beweis, dass Menschen tatsächlich aus der Geschichte lernen können. (4.5.2023)
EU-Schuldenregeln – Brunner fordert „strengeren Pfad“ zur Reduktion
Brüssel – Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) hat „intensive Gespräche“ über den jüngsten Vorschlag der EU-Kommission zum Schuldenabbau gefordert. „Positiv ist, dass die 60 und 3 Prozent-Regeln bestehen bleiben, denn sie haben sich bewährt und müssen trotz aller Herausforderungen ein wichtiger Anker und das Ziel aller Mitgliedsstaaten sein“, teilte Brunner am Freitag mit. Angesichts der hohen Verschuldung einiger EU-Staaten forderte er aber einen „strengeren Pfad“ zur Reduktion.
„Wie Österreich muss auch die gesamte Europäische Union nach den Krisen zu nachhaltigen Staatshaushalten zurückkehren“, forderte Brunner in einer Mitteilung an die APA am Rande eines informellen Treffens der EU-Finanzminister in Schweden. Die EU-Schuldenregeln müssten fiskalisch nachhaltig, durchsetzbar und transparent sein.
Die EU-Kommission hatte am Mittwoch ihren Vorschlag zur Reform der EU-Schuldenregeln präsentiert. Die EU-Staaten sollen künftig nationale Pläne mit Maßnahmen zur Schuldenreduktion vorlegen – ausgelegt auf vier, in Ausnahmefällen auf sieben Jahre. Die Maastricht-Obergrenzen von maximal drei Prozent Defizit und 60 Prozent Gesamtverschuldung bleiben dabei unverändert.
Brunner erklärte, es brauche in „vielen Punkten noch intensive Gespräche“ mit der Brüsseler Behörde, vor allem was die „Ambitionen zum Schuldenabbau“ betreffe. „Einige Mitgliedstaaten haben aktuell relativ zur Wirtschaftsleistung mehr als 100 Prozent Verschuldung. Aus meiner Sicht ist das zu hoch und deshalb erwarte ich mir in den Verhandlungen Nachbesserungen, die einen strengeren Pfad zur Schuldenreduktion vorsehen.“
Österreich erfüllt derzeit weder die Defizit- noch die Schuldenregelung. Brunner zeigte sich zuletzt dennoch zuversichtlich. Das Ziel sei bis 2026 eine Neuverschuldung von 1,6 Prozent und eine Schuldenquote in Richtung 70 Prozent der Wirtschaftsleistung, sagte Brunner Anfang März.
Wegen der Corona-Pandemie und der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine sind die Schulden weltweit sprunghaft gestiegen. Die bisherigen Vorgaben wirken für viele EU-Staaten nicht mehr zeitgemäß und kaum zu erreichen. Deswegen soll das Regelwerk – der sogenannte Stabilitätspakt – nun zum vierten Mal überarbeitet werden. Seit 2020 sind die Regeln ausgesetzt, sollen aber ab Anfang 2024 wieder greifen. (28.4.2023)
Europarechtler Obwexer: Verlängerte Grenzkontrollen rechtswidrig
Wien – Verlängerte Grenzkontrollen zu Slowenien und Ungarn sind rechtswidrig, wenn Österreich nicht eine „ernsthafte Bedrohung“ geltend macht. Darauf weist der Europarechtsexperte Walter Obwexer von der Universität Innsbruck in der „Tiroler Tageszeitung“ (Samstagausgabe) hin. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) argumentiert die Kontrollen mit einem „Migrationsdruck“ – doch das allein reicht laut Obwexer nicht aus.
Obwohl die Geschleppten vor allem über Ungarn kämen, gebe es „einen Druck zunehmend auch auf dieser Seite“, hatte Karner am Dienstagvormittag bei der Präsentation des Schlepperberichts 2022 gesagt. Daher „halte ich es für notwendig, weiter die Kontrollen aufrecht zu erhalten“. Obwexer sagt dagegen: „Österreich muss eine neue ernsthafte Bedrohung geltend machen. Allein sich wieder auf die Migration zu beziehen, reicht nicht aus. Dann wären die neuen Grenzkontrollen rechtswidrig.“
Auch die vom slowenischen Botschafter angedrohten Vergeltungsmaßnahmen wären laut Obwexer nicht rechtens. „In Ljubljana werden momentan alle Optionen geprüft, auch die Einführung von Grenzkontrollen zu Österreich“, hatte Botschafter Aleksander Geržina gegenüber der „Tiroler Tageszeitung“ (Donnerstagsausgabe) gesagt. Doch auch hier könne man nicht mit einer Bedrohung der inneren Sicherheit argumentieren, so Obwexer.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im vergangenen April geurteilt, dass ein EU-Land im Schengenraum Grenzkontrollen im Fall einer ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit für maximal sechs Monate einführen darf. Danach brauche es den Nachweis einer neuen ernsthaften Bedrohung. Österreich scheine dies seit 2017 nicht nachgewiesen zu haben, heißt es in dem Urteil.
Damit könne eine Person bei der Einreise aus einem anderen Mitgliedstaat nicht gezwungen werden, ein Reisedokument vorzuzeigen. Letztlich müsse dies aber das Landesverwaltungsgericht Steiermark prüfen. Anlassfall war ein EU-Bürger, der sich bei der Einreise nach Österreich im August und November 2019 an der slowenisch-österreichischen Grenze weigerte, ein Dokument vorzulegen. Dies zog eine Geldstrafe in Höhe von 36 Euro nach sich. Knapp zwei Monate nach dem EuGH-Urteil stellte das Landesverwaltungsgericht Steiermark fest, dass die seit dem Jahr 2017 vollzogenen Kontrollen an Österreichs Grenze zu Slowenien rechtswidrig gewesen seien. (29.5.2023)
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