Die Nachfrage nach Fellnasen-Freunden wie Katzen und Hunden ist in der Europäischen Union gestiegen, wobei die Covid-19-Pandemie zum jüngsten Aufwärtstrend beigetragen hat. Die Tierschutzstandards in den 27 Mitgliedstaaten der EU variieren allerdings, und der wachsende illegale Handel mit Haustieren gibt Anlass zur Sorge.
Laut EU-Daten aus dem Jahr 2021 besaßen EU-Bürgerinnen und -Bürger über 72 Millionen Hunde und mehr als 83 Millionen Katzen. Eine Eurobarometer-Umfrage aus dem Jahr 2023 ergab, dass 44 Prozent der Europäerinnen und Europäer ein Haustier besaßen. Allein der Handel mit Katzen und Hunden hat einen Umfang von rund 1,3 Milliarden Euro im Jahr.
In derselben Eurobarometer-Umfrage gaben 74 Prozent der Befragten an, dass der Schutz des Wohlergehens von Haustieren besser als bisher gewährleistet sein sollte.
Wenn es jedoch darum geht, ihren Worten Taten folgen zu lassen, schauen EU-Bürgerinnen und -Bürger lieber aufs Geld und kaufen ihre Haustiere möglichst günstig – trotz der damit verbundenen Risiken. „Mangelhafte Zucht und illegaler Handel führen zu erheblichen Problemen für das Wohlergehen – einschließlich der Gesundheit – der betroffenen Hunde und Katzen sowie für das Wohlbefinden der zukünftigen Tierhalterinnen und Tierhalter“, erklärte die Europäische Kommission in ihrem ersten Papier aus dem Jahr 2023 zum Wohl und zur Nachvollziehbarkeit der Herkunft von Katzen und Hunden.
Viele Tiere werden online ge- und verkauft. Laut der Kommission entfallen etwa 60 Prozent des Marktes – einschließlich illegaler Verkäufe – auf den Online-Handel. In der EU werden jeden Tag rund 438.000 Hunde und 80.000 Katzen angeboten, was es schwierig macht, Betrug aufzudecken.
Die uneinheitliche Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten schafft Schlupflöcher, die von illegalen Tierhändlernetzwerken skrupellos ausgenutzt werden: Laut der Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ kann die Herkunft von 79 Prozent der in Europa zum Verkauf stehenden Hunde nicht auf nachprüfbare oder legale Quellen zurückgeführt werden.
Empfehlungen, Hunde aus Tierheimen für ausgesetzte Tiere oder von registrierten Züchterinnen und Züchtern zu kaufen, würden oft nicht beachtet, sagte die Präsidentin des Kroatischen Veterinärverbandes, Lea Kreszinger. Viele Menschen kauften demnach ihre Haustiere über Online-Anzeigen zu niedrigeren Preisen. Viele der auf diese Weise erworbenen Welpen hätten aber ernsthafte Gesundheitsprobleme.
Ein wahres Hundeleben?
Der Vorschlag der Kommission nahm seinen Weg durch die EU-Institutionen. Der EU-Rat, der die Mitgliedstaaten vertritt, einigte sich im Juni 2024 auf eine gemeinsame Position.
Vergangene Woche nahm der Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments seinen Entwurf für die Standards zu Zucht, Haltung und Umgang mit Katzen und Hunden mit 35 Stimmen bei zwei Gegenstimmen und neun Enthaltungen an.
Ziel ist es, die Rückverfolgbarkeit und Transparenz insbesondere bei Online-Käufen von Katzen und Hunden zu verbessern. Der Vorschlag sieht eine verpflichtende Identifizierung und Registrierung für gehandelte Hunde und Katzen vor.
Zudem soll geregelt werden, wie eng Tiere verwandt sein dürfen, um gezüchtet zu werden, wie lange Jungtiere bei ihren Müttern bleiben müssen und wie oft Weibchen trächtig sein werden dürfen.
Der Gesetzesvorschlag wird voraussichtlich im Juni oder Juli im Plenum des Europäischen Parlaments zur Abstimmung kommen. Sollte die Position vom gesamten Parlament angenommen werden, können die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten und der Kommission beginnen.
Tierschutz versus Bürokratie
Während einige den begrenzten administrativen Aufwand für Züchterinnen, Züchter und Verkäuferinnen und Verkäufer lobten, kritisierten andere, der Vorschlag gehe nicht weit genug, um den illegalen Handel mit Tieren zu bekämpfen.
„Dieser Vorschlag ist ein klarer Schritt gegen illegale Zucht und den verantwortungslosen Import von Tieren von außerhalb der EU. Gleichzeitig respektiert er voll und ganz normale Tierhalterinnen und -halter sowie verantwortungsvolle Züchterinnen und Züchter, die nicht unnötig durch Vorschriften belastet werden sollten“, sagte Veronika Vrecionová, tschechische Europaabgeordnete und Berichterstatterin des Ausschusses.
Der kroatische Veterinärverband hatte die Abgeordneten des Landes aufgefordert, die Verordnung zu unterstützen. Tatjana Zajec, Präsidentin der Ethikabteilung des Verbandes, sagte, auf dem Schwarzmarkt für Hunde sei besonders bei beliebten Rassen viel Geld im Umlauf.
Illegale Züchterinnen und Züchter misshandeln weibliche Hunde, indem sie sie häufig zur Zucht nutzten. Welpen würden zu früh von ihren Müttern getrennt und auch kranke Tiere oder Tiere mit Gendefekten verkauft. „Wenn Hündinnen keine Welpen mehr gebären können, werden sie ausgesetzt oder ihrem Schicksal überlassen“, warnte Zajec.

Die vorgeschlagene Regelung des Ausschusses gilt für Menschen, die Tiere züchten oder verkaufen – aber nicht für private Hunde- und Katzenhalterinnen und -halter. Mehrere Mitgliedstaaten setzten sich für diese Ausnahme ein. Die Tschechische Republik etwa argumentierte, es sei notwendig, die Grenzen zwischen Hobbyzucht und Zucht zu wirtschaftlichen Zwecken klar zu definieren.
Der österreichische konservative Europaabgeordnete Alexander Bernhuber erklärte: „Wir haben unnötige Detailregelungen verhindert, die den Alltag unserer Hunde- und Katzenhalterinnen und -halter verkompliziert hätten“, und fügte hinzu, dies sei ein „großer Erfolg“, da auch Bauernhofkatzen von den Regelungen ausgenommen seien. „Das erspart vielen Halterinnen und Haltern unnötige Kosten und bürokratischen Aufwand.“
Sein Landsmann, der grüne Europaabgeordnete Thomas Waitz, hingegen kritisierte die Verwässerungen im Text scharf. „Der illegale Handel mit Tieren wird auf diese Weise nur zaghaft gestoppt.“
Mikrochip-Pflicht
Dem Parlamentsentwurf zufolge müssen alle Hunde und Katzen, die von Züchtern, Verkäufern oder Tierheimen gehalten werden oder online zum Verkauf oder zur Adoption angeboten werden, individuell mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die gechippten Hunde und Katzen sollen in nationalen Datenbanken registriert werden, und die Informationen sollen auch in einer von der Kommission betriebenen EU-weiten Datenbank gespeichert werden. Die Mitglieder des Agrarausschusses wollen diese Regeln auch auf Tiere aus Drittstaaten ausdehnen.
Mikrochip-Vorschriften existieren bereits in mehreren EU-Mitgliedstaaten, aber die Umsetzung ist uneinheitlich.
Das mit den Datenbanken der autonomen Gemeinschaften verbundene spanische Modell zur Nachverfolgung von Haustieren gilt als so effektiv, dass die Kommission es als Vorbild für ihre eigenen Pläne ansieht. In Spanien ist das Chippen Pflicht. Über das Spanische Netzwerk zur Haustier-Identifizierung (REIAC) ist es möglich, ein verlorenes Tier überall außerhalb seines Registrierungsortes zu finden.
Spaniens Gesetz zum Schutz von Tierrechten und -wohlergehen verbietet den Verkauf von Haustieren in Geschäften, es sei denn, der Verkauf erfolgt direkt über registrierte Züchterinnen und Züchter. Zudem schreibt das Gesetz vor, dass Tiere ihre Zuchtstätte erst verlassen dürfen, wenn die endgültigen Adoptierenden oder ein Käufer bzw. eine Käuferin gefunden sind.
In Deutschland müssen Hunde nur in einigen der 16 Bundesländer mit einem Mikrochip versehen werden. Für Katzen gibt es noch mehr Unterschiede – manche Gemeinden verlangen, dass sogenannte Freigängerkatzen gechippt werden. Die einzige übergreifende Regel ist, dass ein Hund oder eine Katze gechippt sein muss, wenn sie über EU-Grenzen transportiert wird.
In Frankreich haben trotz einer gesetzlichen Identifikationspflicht nur etwa die Hälfte der rund 17 Millionen Hauskatzen einen Mikrochip oder eine Tätowierung. Die Verpflichtung gilt auch für Hunde und Frettchen, die als Haustiere gehalten werden. „Wir haben immer noch eine viel zu niedrige Identifizierungsrate“, beklagte Cécile Gardino, Tierärztin und Leiterin der Datenanalyse bei Ingenium Animalis, das eine nationale Datenbank zur Identifizierung von Haustieren (I-CAD) verwaltet.
Der Besitz eines nicht-registrierten Hundes oder einer nicht-registrierten Katze, die nach dem 1. Januar 2012 geboren wurde, kann in Frankreich zu einer Geldstrafe von 750 Euro führen. „Wir liegen bei etwa 50 Prozent identifizierter Katzen, also gibt es noch erheblichen Verbesserungsbedarf.“ Im Vergleich dazu wird geschätzt, „dass 90 Prozent der Hunde in Frankreich identifiziert sind“, betonte Gardino. Etwa 76 Prozent der als entlaufen gemeldeten Tiere seien Katzen, fügte sie hinzu.
Die I-CAD-Datenbank – die als größte ihrer Art auf europäischer Ebene gilt – erlaubt es, die Population von Katzen, Hunden und Frettchen in Frankreich zu erfassen, die Gesundheitsüberwachung sicherzustellen und den Handel, Diebstahl und das Aussetzen von Tieren zu bekämpfen.
Die Umsetzung bleibt entscheidend im Kampf gegen alle Formen von Tiermissbrauch.
In Bulgarien wurden zwischen 2019 und 2024 nach Angaben der Staatsanwaltschaft 318 Personen wegen Gewalt gegen Tiere vor Gericht gestellt. Nur neun Personen wurden zu effektiven Haftstrafen verurteilt, 274 erhielten Bewährungsstrafen, gemeinnützige Arbeit oder Geldstrafen.
Bei einer Konferenz zum Thema Tiermissbrauch im Mai in Sofia erklärte der EU-Kommissar für Gesundheit und Tierschutz, Olivér Várhelyi, dass die ersten EU-Vorschriften zu diesem Thema bereits vor 50 Jahren verabschiedet wurden. Er betonte, dass sich das Wohlergehen von Tieren erheblich verbessern lasse, wenn die aktuellen Standards korrekt angewendet würden.
Ob die jüngste Initiative der EU zu effektiven Maßnahmen führt, muss sich im Laufe der Verhandlungen in Brüssel noch zeigen.
Dieser Artikel wird zwei Mal pro Woche veröffentlicht. Der Inhalt basiert auf den Nachrichten der am European Newsroom beteiligten Agenturen.
