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Brüssel – EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat wegen des andauernden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine einen Vorschlag für ein 18. Sanktionspaket vorgestellt. «Wir zielen im Wesentlichen auf zwei Sektoren ab, den russischen Energiesektor und den russischen Bankensektor», sagte sie in Brüssel.

«Zum ersten Mal schlagen wir ein Transaktionsverbot für Nord Stream 1 und Nord Stream 2 vor. Das bedeutet, dass kein EU-Betreiber direkt oder indirekt an Transaktionen im Zusammenhang mit den Nord-Stream-Pipelines beteiligt sein darf – es gibt kein Zurück zur Vergangenheit.» 

Ursula von der Leyen, EU-Kommissionspräsidentin

Die Sanktionen gegen Nord Stream wären eher symbolischer Natur, da durch die Röhren in der Ostsee derzeit ohnehin kein Gas nach Europa fließt. Eine der zwei Röhren von Nord Stream 2 wurde bei einem Anschlag im September 2022 zerstört, ebenso wie die Stränge der bereits in Betrieb genommenen Nord-Stream-1-Pipeline.

Die EU-Kommission kann ein Sanktionspaket vorbereiten. Abstimmen müssen darüber die EU-Mitgliedstaaten.

Ölpreis als Druckmittel

Außerdem schlug von der Leyen vor, die Obergrenze für den Ölpreis von 60 auf 45 Dollar pro Barrel zu senken. Ölexporte machten nach wie vor ein Drittel der Staatseinnahmen Russlands aus. «Die Ölpreisobergrenze ist eine Maßnahme der G7-Koalition, daher werden wir Ende dieser Woche oder Anfang nächster Woche beim G7-Gipfel in Kanada darüber beraten, wie wir gemeinsam vorgehen wollen», sagte die Kommissionspräsidentin.

Das Gipfeltreffen der sieben westlichen Industrienationen (G7) findet am 15. bis 17. Juni in Kanada statt. Mitglieder der «Gruppe der Sieben» sind Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada und die USA. Auch US-Präsident Donald Trump wird erwartet.

Im US-Senat wird derzeit ebenfalls ein neues Sanktionspaket vorbereitet. Zuletzt hatte Trump sich mit Blick auf neue Sanktionen gegen Russland zurückhaltend gezeigt, zugleich aber auch den Druck auf Kremlchef Wladimir Putin erhöht. (10. Juni)

Die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung liegt bei der dpa.