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Brüssel – Der von der EU-Kommission am Montag vorgeschlagene teilweise Ausschluss Israels vom EU-Forschungsprogramm Horizon wurde bisher nicht von den EU-Botschaftern abgesegnet. Eine Abstimmung über den Vorschlag, der eine Reaktion auf die katastrophale humanitäre Lage im Gazastreifen ist, wurde laut EU-Diplomaten wegen unterschiedlicher Meinungen der EU-Staaten vertagt. Österreich und weitere Delegationen stünden der Aussetzung sehr kritisch gegenüber.

Sie befürchten, dass damit die Gesprächskanäle zu Israel geschlossen werden könnten, und sind darum gegen eine Aussetzung. Deutschland gehörte laut dpa zu den Ländern, die eine weitere Analyse des Vorschlags für nötig halten und die Entwicklungen im Gazastreifen in den kommenden Tagen abwarten wollen. Seit dem Wochenende lässt Israel wieder Hilfstransporte in größerem Umfang in das Küstengebiet einfahren, zuletzt fuhren nach Angaben der Militärbehörde Cogat am Mittwoch rund 220 Lkw über den Grenzübergang.

Reaktion auf Israels Vorgehen in Gaza

Der Vorschlag soll nun überprüft werden und in den kommenden Tagen oder Wochen erneut auf die Agenda kommen. Er sei eine Reaktion auf die Überprüfung von Artikel 2 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel, begründet die EU-Kommission ihren Vorschlag. Der EU-Prüfbericht zur Einhaltung des Artikels 2 des Abkommens sieht Israels Vorgehen in Gaza sehr kritisch. Einige EU-Länder fordern schon länger eine Aussetzung des Abkommens, Österreich und Deutschland äußerten sich bisher grundsätzlich dagegen.

Um die Aussetzung durchzubringen, müssten aber nicht alle EU-Staaten zustimmen: Für die Umsetzung des Sanktionsvorschlags ist laut EU-Kommission eine sogenannte qualifizierte Mehrheit erforderlich, das wären 15 der 27 EU-Staaten, die zusammen mindestens 65 Prozent der Bevölkerung der Mitgliedstaaten repräsentieren.

Der Beschluss der Kommission betrifft die Beteiligung israelischer Unternehmen und Start-ups am EIC-Accelerator. Dieser unterstützt die Entwicklung und Vermarktung disruptiver Innovationen und neuer Technologien mit einem möglichen doppelten Verwendungszweck, wie Cybersicherheit, Drohnen und künstliche Intelligenz. Die vorgeschlagene Aussetzung sei gezielt und umkehrbar, betont die Brüsseler Behörde. Sie betreffe nicht die Beteiligung israelischer Universitäten und Forschender an Verbundprojekten und Forschungstätigkeiten im Rahmen von „Horizon Europe“. (31.07.2025)

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