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Bryssel – Auch die EU-Länder führen die Sanktionen gegen den Iran wieder ein, die im Zusammenhang mit dem Kernenergieabkommen (JCPOA) 2015 eingefroren wurden.

Die Sanktionen bestehen zum einen aus Einreiseverboten und eingefrorenen Vermögenswerten für eine Reihe von Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen, zum anderen aus einer Reihe von Handels- und Transportmaßnahmen. Beispielsweise wird es verboten, iranisches Rohöl, Erdgas, Benzin und andere ähnliche Produkte zu importieren oder zu transportieren.

Die Sanktionen werden wieder eingeführt, da die UN-Sanktionen erneut in Kraft getreten sind, nachdem Iran beschuldigt wurde, die JCPOA nicht einzuhalten.

(29. September)