Wien – Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine wirkt sich weiterhin negativ auf die EU-Wirtschaft und damit auch Österreich aus. Die EU-Kommission hat ihre Wirtschaftsaussichten im Vergleich zur Frühjahrsprognose nach unten revidiert und sieht in den Ländern der EU und auch in Österreich weniger Wachstum und eine höhere Inflation als noch im Mai. Die Teuerung dürfte demnach hierzulande 2022 bei durchschnittlich 7,4 Prozent liegen und sich 2023 nur auf 4,4 Prozent abschwächen.
Bei ihrer letzten Prognose im Mai ging die Brüsseler Behörde für 2022 noch von einer Inflation in Österreich von 6,0 Prozent aus und rechnete für 2023 mit einem Rückgang auf 3,0 Prozent. Die EZB strebt eigentlich eine Inflationsrate von 2 Prozent an.
„Viele der negativen Risiken im Zusammenhang mit der Frühjahrsprognose sind eingetreten. Russlands Invasion in der Ukraine hat zusätzlichen Aufwärtsdruck auf die Energie- und Nahrungsmittelrohstoffpreise ausgeübt“, schreibt die Kommission in ihrer Sommer-Prognose.
Auch für den Euroraum und die EU insgesamt hat die Kommission ihre Inflationsaussichten gegenüber der Frühjahrsprognose deutlich nach oben revidiert. Die Inflation im Euro-Währungsgebiet werde voraussichtlich mit 8,4 Prozent im Jahresvergleich ihren Höhepunkt im dritten Quartal 2022 erreichen und von dort stetig zurückgehen, erwartet die Behörde. Bis zum letzten Quartal 2023 soll sie dann unter 3 Prozent fallen.
Ähnlich schlecht wie um die Teuerungsaussichten ist es auch um die Wachstumsaussichten für die Volkswirtschaften der EU bestellt. Die EU-Kommission hat auch hier ihre Erwartungen revidiert und geht nun für 2022 von einem realen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Österreich um 3,7 Prozent aus. Im Mai waren es noch 3,9 Prozent. Für 2023 wird ein BIP-Plus von 1,5 Prozent erwartet statt zuletzt 1,9 Prozent. Das Wachstum werde durch die Normalisierung im Dienstleistungsbereich sowie im Tourismus unterstützt, heißt es in der Prognose. Am Arbeitsmarkt werde der Fachkräftemangel immer stärker und bremse die Wachstumsdynamik ein.
Die Österreich-Zahlen für das abgelaufene Jahr 2021 wurden hingegen wieder etwas nach oben revidiert – von 4,5 Prozent Wirtschaftswachstum auf 4,8 Prozent.
Für die EU-Wirtschaft insgesamt geht die Kommission heuer von einem BIP-Plus von 2,7 Prozent und im Jahr 2023 von 1,5 Prozent aus. Für den Euroraum wird ein Wachstum von 2,6 Prozent im Jahr 2022 erwartet, das sich auf 1,4 Prozent im Jahr 2023 abschwächt. (14.7.2022)
EU-Kommissar Hahn fordert mehr Geld für Ukraine
Brüssel – EU-Budgetkommissar Johannes Hahn prophezeit, dass der Krieg in der Ukraine noch länger dauern könnte und fordert mehr Geld für das kriegsgebeutelte Land. „Wir müssen uns in Europa darauf vorbereiten, dass der Krieg länger dauert“, sagte Hahn dem deutschen Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ (Samstag).
„Und das heißt: Wir müssen uns auf weitere Zahlungen einstellen. Europa braucht finanziell einen langen Atem.“
Die Finanzierung sei aber nicht die alleinige Aufgabe Europas. Um die verschiedenen Krisen sowie die Folgen der höheren Inflation auszugleichen, will Hahn die turnusmäßige Haushaltsrevision vorziehen. „Wer glaubt, die verschiedenen Krisen ließen sich ohne neue Mittel quasi mit ‚business as usual‘ bewältigen, liegt falsch“, sagte er. Die EU müsse ihren Finanzplan neu aufstellen. „Alle müssen bereit sein, neu zu denken, sowohl in Brüssel wie in den 27 Hauptstädten.“ Bisher sei die Bereitschaft dazu „noch nicht so ausgeprägt, wie ich mir das wünsche“.
Zugleich kritisierte der Kommissar, dass die deutsche Regierung eine gemeinsame europäische Schuldenaufnahme zum Wiederaufbau der Ukraine nach dem Vorbild des Coronafonds so wie Österreich kritisch sieht. „Die Ukraine ist ein rohstoffreiches Land mit einem großen Markt“, sagte er. „Gerade Deutschland bieten sich dort enorme wirtschaftliche Chancen.“ Es liege deshalb „im ureigensten Interesse von Regierung und Industrie, in den Wiederaufbau des Landes zu investieren“.

Das Ziel sei, die Ukraine „so schnell es geht an die Gegebenheiten der Europäischen Union“ anzupassen, so Hahn, der angesprochen auf die Korruption auch Defizite in Sachen Rechtsstaatlichkeit einräumte. Die Ukraine habe viele Reformen eingeleitet und etwa 70 Prozent des EU-Rechtsbestands übernommen. „Das muss jetzt umgesetzt werden.“ Es liege im Interesse der Ukraine, wenn die internationale Gemeinschaft ihre Finanzmittel an wirksame Reformen koppelt. Im Gegenzug sollte Europa bereits sein, der Ukraine günstigere Kreditkonditionen einzuräumen und in der Anfangsphase auf Zinszahlungen verzichtet. Die von Kiew genannte Summe von 750 Milliarden Euro, die der Wiederaufbau des Landes kosten würde, bestätigte Hahn nicht. (16.7.2022)
EuGH: Thermofenster bei Kfz-Abschalteinrichtungen unzulässig
Wien/Luxemburg/Wolfsburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Abschalteinrichtungen, die den Ausstoß von Schadstoffen nur bei einer bestimmten Außentemperatur reduzieren, für unzulässig erklärt. Schadenersatzansprüche für Fahrzeuge, die mit einem sogenannten Thermofenster ausgestattet ist, seien nicht ausgeschlossen, urteilte das Gericht. Zulässig könne das Thermofenster allerdings sein, wenn die Einrichtung notwendig wäre, um einen Schaden am Motor und damit ein Unfallrisiko zu vermeiden.
Notwendig sei das Thermofenster dann, wenn es keine andere technische Lösung gibt, um solche Risiken zu vermeiden. Die Risiken müssen dabei so schwer wiegen, dass eine konkrete Gefahr beim Betrieb des Fahrzeugs gegeben ist, erklärte das Gericht am Donnerstag. Außerdem muss das Thermofenster im überwiegenden Teil des Jahres in Betrieb sein. Abschalteinrichtungen, die nur zu einer Schonung von Anbauteilen außerhalb des Motors beitragen, seien unzulässig. Gerichte in Österreich müssen nun prüfen, ob so eine Notwendigkeit gegeben ist und ob Schadenersatzansprüche bestehen.

In Bezug auf mögliche Schadenersatzansprüche verwies der EuGH darauf, dass Verbraucher nach EU-Recht eine Nachbesserung oder Ersatzlieferungen verlangen könnten. Eine Preisminderung oder eine Vertragsauflösung sei nur dann möglich, wenn für den Verkäufer entsprechende Abhilfemaßnahmen nicht möglich sind. Der EuGH hielt heute auch fest, dass der Mangel jedenfalls nicht geringfügig sei – das ist Voraussetzung dafür, dass eine Vertragsauflösung möglich ist.
Auslöser für das Urteil sind Klagen in Österreich gegen VW, in deren Motoren das Thermofenster eingebaut ist. Das Unternehmen argumentiert, dass das Thermofenster technisch zum Schutz des Motors nötig sei und ohne dieses ein Unfallrisiko bestehe. Dies hätten auch wissenschaftliche Studien erweisen. Die Kläger sehen kein erhöhtes Unfallrisiko. Der Volkswagen-Konzern sah sich nach dem Urteil bestätigt.
„Nach den Kriterien, die der EuGH in seinem Urteil aufgestellt hat, bleiben die in Fahrzeugen des VW-Konzerns verwendeten Thermofenster zulässig“, hieß es in einem VW-Statement.
Die von VW verwendeten Thermofenster würden vor unmittelbaren Risiken für den Motor in Form von Beschädigungen oder Unfall schützen. „Die Risiken wiegen so schwer, dass sie eine konkrete Gefahr beim Betrieb des Fahrzeugs darstellen.“ Man erwarte daher nur geringe Auswirkungen auf den Konzern. Zivilrechtlichen Klagen, die sich auf das Vorhandensein eines Thermofensters stützen, räume man keine großen Chancen ein.
Klägeranwalt Michael Poduschka geht davon aus, dass VW die vom EuGH definierten Ausnahmekriterien nicht erfüllen können wird. So funktioniere die Abgasreinigung im überwiegenden Teil des Jahres nicht. Außerdem bestehe keine konkrete Gefahr, die durch das Thermofenster beseitigt wird, meint er. (14.7.2022)
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