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This article has been translated by Artificial Intelligence (AI). The news agency is not responsible for the content of the translated article. The original was published by dpa.

Brüssel (dpa) – Spät am Dienstag haben die Gesetzgeber und Regierungen der Europäischen Union eine vorläufige Einigung erzielt, die Reisenden mehr Rechte bei der Stornierung gebuchter Pauschalreisen und der Geltendmachung von Rückerstattungen einräumt.

EU Abgeordnete erklärten, dass nach dem Entwurf der Vereinbarung jeder, der eine Pauschalreise aufgrund „unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände“ stornieren muss, Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung hätte.

Wenn ein Reiseveranstalter eine Pauschalreise storniert, ist er nach der Vereinbarung verpflichtet, seinen Kunden innerhalb von 14 Tagen den Betrag zu erstatten. Obwohl Gutscheine ebenfalls als Entschädigung angeboten werden können, können Reisende diese Option ablehnen.

Dem vorläufigen Abkommen zufolge müssen die Gutscheine mindestens den Wert der Rückerstattung haben, die ansonsten fällig wäre.

Künftig haben Reisende außerdem Anspruch auf mehr Informationen über ihre Pauschalreise. Dazu gehören Angaben zu verfügbaren Zahlungsmethoden, relevanten Pass- und Visumerfordernissen, Stornogebühren und Informationen zur Barrierefreiheit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Die European Commission legte Ende 2023 Vorschläge für eine Änderung der Vorschriften vor.

Die am Dienstag erzielte vorläufige Einigung muss nun Anfang 2026 sowohl vom European Parliament als auch von den EU Regierungen formell gebilligt werden, bevor sie in Kraft tritt.

Die Mitgliedstaaten haben dann 28 Monate Zeit, ihre Gesetze an die neuen Maßnahmen anzupassen, und weitere sechs Monate, um mit der Anwendung der neuen Bestimmungen zu beginnen. (3. Dezember)