BRÜSSEL – Die Kommission hatte diesen Vorschlag auf Ersuchen der EU-Mitgliedstaaten ausgearbeitet, die vergangenen Monat zugesagt haben, die Ukraine in den kommenden zwei Jahren zu finanzieren. Die Art und Weise war noch nicht klar.
Viele Mitgliedstaaten und auch die Kommission selbst sehen ein Darlehen von über 140 Milliarden Euro auf Grundlage der eingefrorenen russischen Vermögenswerte als beste Option. Dagegen leistet Belgien, wo die eingefrorenen Vermögenswerte liegen, weiterhin Widerstand. Das Land sieht nach wie vor nicht genügend Garantien aller EU-Mitgliedstaaten, um die finanziellen Risiken hierfür zu teilen.
Laut der Präsidentin der Kommission Ursula von der Leyen wurde den Bedenken Belgiens „gut zugehört“ und im Vorschlag „mit fast allen Bedenken“ Rechnung getragen. So wurden Sicherheiten ausgearbeitet, die Mitgliedstaaten und Finanzinstitute vor möglichen russischen Vergeltungsmaßnahmen schützen sollen. Außerdem sagt sie, dass die EU „die Last teilen wird“.
Der belgische Premierminister Bart De Wever sagte bereits am Mittwochmorgen, dass ein Reparaturdarlehen zu den „derzeitigen Bedingungen“ keine Option sei.
Die Alternative wäre laut der Kommission ein EU-Darlehen, das losgelöst vom EU-Haushalt ist. Eine andere Option, dass Mitgliedstaaten selbst in ihren Haushalten Mittel für die Ukraine bereitstellen, ist nicht mehr im Vorschlag der Kommission enthalten.
Brüssel möchte, dass die EU-Staats- und Regierungschefs beim EU-Gipfel am 18. und 19. Dezember eine klare Entscheidung darüber treffen, welchem Finanzvorschlag sie zustimmen. Bis dahin befassen sich Vertreter der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments mit den Vorschlägen.
Brüssel hofft, so mit einem starken Mandat noch vor Jahresende dem Internationalen Währungsfonds (IMF) deutlich zu machen, dass die EU Kredite aufnehmen will. Dies müsse entweder auf Grundlage eines gemeinsamen Darlehens oder auf Grundlage eingefrorener Vermögenswerte geschehen, so ein hoher EU-Beamter. Ab dem zweiten Quartal 2026 sollen die Mittel dann für die Ukraine verfügbar sein.
(3. Dezember 2025)
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