Brüssel – Ungarn hat aufgrund von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit seinen Anspruch auf erhebliche EU-Hilfen verloren, da Reformen bis Ende 2025 fällig gewesen wären. Nach Angaben der Europäischen Kommission belaufen sich die verfallenen Mittel auf mehr als 1 Milliarde Euro.
Um die Mittel freizugeben, hätte Ungarn bis Ende 2025 ausreichende Reformen umsetzen müssen, einschließlich der Änderung von Gesetzen zur Verhinderung von Interessenkonflikten und zur Bekämpfung von Korruption.
Die Mittel, die aus Programmen zur Unterstützung strukturschwacher Gebiete stammen und ursprünglich für 2023 vorgesehen waren, wurden eingefroren, nachdem eine Analyse der Europäischen Kommission zu dem Schluss gekommen war, dass Ungarn bestimmte EU-Standards und grundlegende Werte missachtet hatte.
Weitere Verluste drohen
Wenn Ungarn weiterhin keine ausreichenden Reformen umsetzt, droht dem Land der Verlust weiterer Finanzmittel in Milliardenhöhe in der Zukunft.
Die EU-Gesetzgebung mit dem Namen Rechtsstaatskonditionalitätsverordnung trat 2021 in Kraft, verknüpft die finanziellen Interessen der Union mit der Rechtsstaatlichkeit und gibt der EU zusätzliche finanzielle und haushaltspolitische Instrumente, um die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten zu überwachen.
Die EU-Staaten einigten sich Ende 2022 darauf, über den Mechanismus rund 6,3 Milliarden Euro an Mitteln aus dem mehrjährigen Haushalt der Union für 2021–27, die für Ungarn vorgesehen waren, einzufrieren. Eine erste Tranche in Höhe von ebenfalls etwas mehr als 1 Milliarde Euro verfiel bereits Ende 2024, weil Budapest die notwendigen Reformen nicht umgesetzt hatte.
Weitere Milliarden Euro für das Land sind zudem teilweise durch andere Regelungen blockiert. Nach Angaben der Kommission waren zuletzt insgesamt rund 17 Milliarden Euro eingefroren. Die Wirtschaftsleistung Ungarns lag 2024 bei rund 205 Milliarden Euro. (1. Januar)
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