Straßburg (Fena) – Die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PSVE) hat im Rahmen des Verfahrens zur Überwachung der mit der Mitgliedschaft im Europarat übernommenen Verpflichtungen eine Resolution zu Bosnien und Herzegowina angenommen und damit ihre Unterstützung für die Souveränität, die verfassungsmäßige Ordnung und die territoriale Integrität des Landes bekräftigt.
In der Resolution bringt die PSVE ihre Besorgnis über Angriffe auf den Staat, die Rechtsstaatlichkeit und die durch das Dayton-Friedensabkommen geschaffenen Institutionen zum Ausdruck, weist jedoch darauf hin, dass einige jüngste Entscheidungen einen Teil der politischen Spannungen verringert haben.
Die PSVE hebt hervor, dass die Änderungen des Wahlrechts vom März 2024 schrittweise umgesetzt werden und den Wahlrahmen von Bosnien und Herzegowina an die europäischen Standards und die Empfehlungen von OSZE/ODIHR, GRECO und der Venedig-Kommission anpassen sollten, mit besonderem Schwerpunkt auf der Vertretung der drei konstitutiven Völker und der „Anderen“.
Die Resolution begrüßt die Entscheidung der Behörden der Republika Srpska, die vom Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina für verfassungswidrig erklärten Gesetze aufzuheben, darunter das separate Wahlgesetz der RS und die Gesetze über Staatseigentum, und fordert die dringende Ernennung der verbleibenden Richter des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina, um dessen volle Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.
Die PSVE bekräftigt erneut die Notwendigkeit einer Verfassungsreform, begrüßt die Bildung einer Arbeitsgruppe für Änderungen der Verfassung und des Wahlgesetzes und fordert die politischen Parteien auf, eine Einigung zur Angleichung an die Europäische Menschenrechtskonvention zu erzielen.
In der Resolution werden die politischen Akteure in Bosnien und Herzegowina aufgefordert, die Funktionsfähigkeit der staatlichen Institutionen zu stärken, die wirksame Beteiligung aller konstitutiven Völker im Einklang mit dem Dayton-Abkommen sicherzustellen und eine nachhaltige Lösung für die Frage des Staatseigentums zu finden.
Das Präsidium von Bosnien und Herzegowina wird aufgefordert, das Verfahren zur Wahl eines Richters am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unverzüglich abzuschließen und der PSVE eine Liste von drei qualifizierten Kandidaten vorzulegen, während die Behörden von Bosnien und Herzegowina ermutigt werden, die Zusammenarbeit mit dem Europarat, insbesondere mit der Venedig-Kommission, fortzusetzen. (27.1.)
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