EU-weit/Brüssel/Schwechat – Die beiden Billigairlines Ryanair und Laudamotion sind in letzter Instanz mit ihrer Klage gegen die staatliche Rettung der österreichischen Austrian Airlines (AUA) im Zuge der Coronapandemie abgeblitzt. Eine Beihilfe der Alpenrepublik aus dem Jahr 2020 in Höhe von 150 Millionen Euro für die AUA war rechtmäßig, urteilte am Montag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Formell ging es bei dem Rechtsstreit um die Frage, ob die EU-Kommission die Beihilfe genehmigen durfte.
Die Billigfluggesellschaften Ryanair und Laudamotion hatten gegen den Beschluss der EU-Kommission geklagt, waren vor rund drei Jahren aber bereits beim erstinstanzlichen EU-Gericht (EuG) damit gescheitert. Die beiden Airlines gingen beim EuGH in Berufung. Der Gerichtshof bestätigte aber heute das EuG-Urteil.
Die AUA war im Juni 2020 nach der ersten Pandemiewelle mit insgesamt 600 Mio. Euro gerettet worden. Die 150 Mio. Euro, um die es im heutigen Urteil ging, flossen direkt von der Staatskasse auf die Konten der Airline und mussten nicht zurückgezahlt werden. Einen 300 Mio. Euro schweren Kredit, für den die Republik die Haftung übernahm, hat die AUA mittlerweile zurückgezahlt. Weitere 150 Mio. Euro schoss der deutsche AUA-Eigentümer Lufthansa damals zu.
Bei anderen staatlichen Hilfen für Fluglinien in Europa sah der EuG die Dinge in der Vergangenheit teilweise anders. So hat das EU-Gericht in der Vergangenheit bereits deutsche Beihilfen für den AUA-Mutterkonzern Lufthansa sowie Staatshilfen der Niederlande und Frankreichs für ihre miteinander verbundenen Airlines KLM und Air France als rechtswidrig bewertet. Als Konsequenz davon hatte die EU-Kommission jüngst angekündigt, die Lufthansa-Hilfen in Deutschland erneut zu prüfen. (29.07.2024)
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