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Wien – Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) räumt der Klage Österreichs wegen der umstrittenen EU-Einstufung von Gas und Atomkraft als klimafreundliche Investitionen gute Chancen ein. „Wir werden nicht zusehen, dass sich die Union und die Kommission vor den Karren der fossilen und nuklearen Lobby spannen lassen und damit auch unser aller Zukunft gefährden“, sagte sie am Montag bei einer Pressekonferenz in Wien.

Österreich hatte am Freitag kurz vor Ablauf der Frist am Montag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Klage gegen die sogenannte Taxonomie-Verordnung eingereicht. Im Zuge der Taxonomie-Verordnung hat die EU-Kommission Gas und Atom als „nachhaltig“ eingestuft. Damit will die EU-Kommission festlegen, welche Finanzinvestitionen künftig als klimafreundlich gelten. Das soll dabei helfen, die für die Klimawende benötigten Milliarden zu mobilisieren und den Weg der EU zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 zu ebnen. Umweltorganisationen kritisieren dieses Vorhaben scharf. Luxemburg will sich der Klage Österreichs anschließen.

Gewessler stellt sich auf ein langes Verfahren ein. Foto: John Thys/AFP

Gewessler halte die Verordnung nicht an sich für falsch, sie würde Investoren einen Leitfaden bieten. Sie wolle sich aber mit „mit ganzer Kraft dagegen wehren, Atomkraft und Gas grünzuwaschen“. Atomkraft sei in der ursprünglichen Verordnung explizit nicht aufgenommen gewesen und erst durch den ergänzenden delegierten Rechtsakt hinzugefügt worden. „Das halten wir nicht nur für verantwortungslos und unvernünftig, sondern auch nicht für rechtens“, so Gewessler.

Österreich betrachtet die von der EU-Kommission vorgelegte Regelung deshalb auch als juristisch falsch. Die EU-Kommission habe nicht die Ermächtigung, solch weitreichende politische Entscheidungen zu treffen, so die Argumentation.

Die Klage Österreich umfasse 16 Punkte. Unter anderem sei darin formuliert, dass Atomkraft keine Zukunftstechnologie sei und etwa die ungelöste Frage nach einem Endlager keine nachhaltige Einstufung möglich mache. Ein signifikanter Aspekt der Taxonomie-Verordnung ist laut Gewessler, dass die Technologien keine Umweltschäden in anderen Bereichen anrichten können. Die Katastrophen in Tschernobyl oder Fukushima hätten eindeutig belegt, dass man dies nicht ausschließen könne. Die angespannte Lage in und rund um Atomkraftwerken in der Ukraine verdeutliche diese Gefahr ganz aktuell nochmals.

„Ich bin der festen Überzeugung, im Kampf gegen die Klimakrise braucht es gerade jetzt richtige und auch mutige Entscheidungen“, sagte Gewessler, die sich aber auch auf ein langes Verfahren einstellt.

„Ich denke, dass man mit zwei Jahren rechnen muss“, sagte Anwältin Simone Lünenbürger. Das Verfahren sei sehr komplex. Aufschiebende Wirkung habe die Klage zudem nicht. Die neue Regelung trete EU-weit mit 1.1.2023 in Kraft.

Bei der Klage beruft sich Österreich auf ein Gutachten internationaler Experten, wonach Atomkraft nicht nachhaltig sei. Dass Österreich mit dieser Argumentation vor dem EuGH durchkommt, schätzen Juristen aber als nicht besonders groß ein.

„Dass Fachleute dem teilweise wenig Erfolg beimessen, ist auch der politischen Position geschuldet“, so Lünenbürger. „Erfolgschancen gegen die Kommission sind im Durchschnitt niedrig, aber es kommt auf die Argumente an und wir haben gute Argumente.“ (10.10.2022)

Energiepreise – Nehammer warnt vor „Embargo“ auf russisches Gas

Prag – Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hat vor einem „Embargo gegen russisches Gas durch die Hintertür“ gewarnt. „Österreich spricht sich für einen Gaspreisdeckel aus“, sagte Nehammer vor dem informellen Gipfeltreffen der 27 EU-Staats- und Regierungschefs am Freitag in Prag. Dessen Ziel müsse aber sein, die Stromproduzenten zu unterstützen, das Angebot an Gas dürfe nicht knapper werden.

„Wir brauchen gescheite Verträge, ordentliche Verhandlungen“, betonte der Kanzler.

Eine Möglichkeit der EU wäre, mit Staaten wie Norwegen „Mengengerüste“ zu verhandeln, Gas zu einem festgelegten Preis einzukaufen und dann den stromerzeugenden Unternehmen zur Verfügung zu stellen, führte Nehammer aus. Auf die Frage, ob sich das auch ärmere Staaten leisten könnten, antwortete der Kanzler: „Die solidarische Leistung der Europäische Union liegt darin, wenn wir 27 haben, dann haben wir mehr Schultern, auf denen wir die Last verteilen können.“

Karl Nehammer, Bundeskanzler von Österreich, spricht bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt. Nehammer hat vor dem Hintergrund des Streits über ein Öl-Embargo gegen Russland deutliche Kritik am Vorgehen der EU-Kommission geübt. (zu dpa: «Sanktionen: Österreichs Kanzler kritisiert Vorgehen der EU-Kommission»)
Kanzler Nehammer spricht sich für einen Gaspreisdeckel unter Bedingungen aus. Foto: Hans Punz/APA

Bei dem Treffen stehen Maßnahmen gegen die hohen Energiepreise auf der Agenda der 27 EU-Staaten. Konkrete Beschlüsse werden keine erwartet. Außerdem berät der EU-Gipfel über eine Antwort der Europäer auf die vom russischen Präsidenten Wladimir Putin verkündeten völkerrechtswidrigen Annexionen ukrainischer Gebiete.

Angesprochen auf den Umgang mit fliehenden Kriegsdienstverweigerern aus Russland verwies Nehammer auf das Asylverfahren. „Wir machen da keine Unterschiede“, betonte er. Die sogenannte EU-Friedensfazilität, über die bereits 2,5 Milliarden Euro an militärischen Hilfen bereitgestellt wurden, wolle Österreich weiter unterstützen. „Ich halte es für wichtig, dass wir weiter solidarisch zur Ukraine stehen“, sagte der ÖVP-Politiker. Österreich werde aber weiterhin nur nicht-tödliche Ausrüstung liefern. (7.10.2022)

Van der Bellen darf bleiben – Klarer Sieg bei Hofburg-Wahl

Wien – Auch mit bald 79 Jahren muss Alexander Van der Bellen nicht in den Ruhestand. Die Österreicher wählten ihn am Sonntag gegen sechs Herausforderer klar als Bundespräsidenten wieder. Mit 54,6 Prozent der am Sonntag ausgezählten Stimmen erhielt er schon im ersten Durchgang die absolute Mehrheit. Die Briefwahl dürfte ihn noch in Richtung 56 Prozent hieven. Platz zwei ging an den FPÖ-Kandidaten Walter Rosenkranz.

Van der Bellen bedankt sich bei seinen Wählerinnen und Wählern. Foto: Georg Hochmuth/APA

Dieser liegt derzeit bei 19,1 Prozent, wird aber mit der Auszählung der allermeisten Briefwahlstimmen am Montag wohl noch in Richtung 17 bis 18 Prozent zurückfallen. Wegen der hunderttausenden ausstehenden Stimmen ist auch das Duell um Platz drei noch nicht endgültig entschieden. Vorerst liegt Rechtsanwalt Tassilo Wallentin mit 8,4 Prozent noch knapp vor Dominik Wlazny von der Bierpartei, für den zunächst 8,2 Prozent ausgewertet wurden. Hochrechnungen von SORA und ARGE Wahlen erwarten jedoch noch einen Platzwechsel zwischen den beiden. Ex-FPÖ/BZÖ-Politiker Gerald Grosz kam am Wahlabend auf 6,0 Prozent, MFG-Kandidat Michael Brunner auf 2,2 Prozent und Schuhproduzent Heinrich Staudinger erzielte 1,6 Prozent der Stimmen.

Seine Amtsführung werde er nicht groß ändern, beteuerte Van der Bellen in seinen ersten Interviews. Schließlich hätten ihn die Österreicher ja wiedergewählt: „Mein Hauptziel ist, verlässlich zu sein.“ In einer Social Media-Botschaft lud der Bundespräsident alle „konstruktiven Kräfte“ ein: „Packen wir’s gemeinsam an, freilich nicht, ohne sich davor bei den Österreichern insgesamt für die Teilnahme und bei seinen Wählern für ihre Stimme zu bedanken. Sein erstes Vorhaben nach dem Wahlsieg: „Ausschlafen“.

Wirklich enttäuscht war man bei der Konkurrenz nicht, hatten doch die Umfragen solch ein Ergebnis erwarten lassen. Rosenkranz, der am Montag wieder in der Volksanwaltschaft seinen Dienst antritt, sah im Gegensatz zur verpassten Stichwahl sein zweites Wahlziel, nämlich Platz zwei, erreicht. Zudem darf er sich am wahrscheinlich zweitbesten Ergebnis eines FP-Kandidaten bei einer Hofburg-Wahl nach jenem von Norbert Hofer vor sechs Jahren erfreuen. Quer durch das Land würdigten freiheitliche Spitzen sein Abschneiden als Achtungserfolg. FPÖ-Chef Herbert Kickl sandte aus, dass das „politische Establishment“ an seine Grenzen gekommen sei.

Diese Zusammenstellung ist eine redaktionelle Auswahl der APA-Europaberichterstattung. Die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung liegt bei der APA. Sie wird montags und donnerstags veröffentlicht.