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Die EU-Länder haben am Montag eine deutliche Verschärfung der europäischen Einwanderungspolitik beschlossen, darunter die Einrichtung von  „Rückführungszentren“ für Asylbewerberinnen und -bewerber ohne Bleiberecht, die außerhalb der 27 Mitgliedsstaaten gebaut werden.

Bei einem Treffen in Brüssel gaben die Innenminister grünes Licht für ein entsprechendes Maßnahmenpaket. Europas Regierungen stehen unter Druck, eine härtere Haltung zum Thema Migration einzunehmen, da sich die öffentliche Meinung dazu verschlechtert und was zu einem Stimmenzuwachs für rechtsextreme Parteien geführt hat.

Ein Rückgang der irregulären Einreisen nach Europa hat den Druck nicht verringert, in dieser brisanten Frage zu handeln. Laut der EU-Grenzschutzagentur Frontex sind die Einreisen um rund 20 Prozent in der ersten Hälfte des Jahres 2025 zurückgegangen.

„Wir müssen schneller vorankommen,“ sagte EU-Migrationskommissar Magnus Brunner, „um den Menschen das Gefühl zu geben, dass wir die Kontrolle über das Geschehen haben.“

„Drei von vier irregulären Migranten, denen in der EU eine Rückführungsentscheidung erteilt wurde, bleiben weiterhin hier, anstatt in ihre Heimat zurückzukehren,“ sagte der dänische Einwanderungsminister Rasmus Stoklund, der den Vorsitz bei den Gesprächen führte. „Ich glaube, dass die neuen Vorschriften erheblich dazu beitragen können, diese Zahlen zu verbessern,“ fügte er hinzu.

Die Vereinbarung wurde im Rahmen des im vergangenen Jahr verabschiedeten Migrations- und Asylpakts der EU getroffen, der im Juni 2026 in Kraft treten soll. Er soll eine bessere Steuerung der Migration, wirksamere Kontrollen und eine schnellere Rückführung abgelehnter Asylbewerberinnen und -bewerber ermöglichen.

Die neuen Initiativen haben bei Aktivistinnen und Aktivisten, die mit Migrantinnen und Migranten arbeiten, für Unruhe gesorgt. Mehr als 200 Organisationen hatten die Pläne der Europäischen Kommission bereits im Vorfeld kritisiert.

„Anstatt in Sicherheit, Schutz und Integration zu investieren, entscheidet sich die EU für Maßnahmen, die mehr Menschen in Gefahr und in eine rechtliche Grauzone bringen,“ sagte Silvia Carta von PICUM, einer NGO, die Migranten ohne Papiere hilft. Olivia Sundberg Diez von Amnesty International bezeichnete die vereinbarten Positionen als „entmenschlichend“ und das Konzept der Rückführungszentren als „grausam und undurchführbar“. 

Strengere Regeln

Die strengeren Regeln, die nun von den Mitgliedstaaten unterstützt werden, sollen insbesondere Folgendes ermöglichen:

  • Die Eröffnung von Zentren außerhalb der Grenzen der Europäischen Union, in die Migrantinnen und Migranten, deren Asylanträge abgelehnt wurden, geschickt würden – die sogenannten „Rückführungszentren“.
  • Härtere Strafen für Migrierende, die sich weigern, das europäische Hoheitsgebiet zu verlassen, einschließlich längerer Haftzeiten.
  • Die Abschiebung von Migrantinnen und Migranten in Länder, die nicht ihre Herkunftsländer sind, die Europa jedoch als „sicher“ einstuft.

Die EU-Ministerinnen und -minister einigten sich darauf, Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer in der gesamten EU zu benennen. 

Auch alle EU-Beitrittskandidaten erfüllen in der Regel die Kriterien für die Einstufung als sichere Herkunftsländer. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn ein Land sich im Krieg befindet – wie derzeit die Ukraine – oder wenn die EU-Mitgliedstaaten Sanktionen gegen das Land verhängt haben.

Die EU-Mitgliedstaaten einigten sich auch auf Änderungen am Konzept der sicheren Drittstaaten. Entgegen den zuvor vereinbarten Regeln ist eine direkte Verbindung zwischen dem Antragstellenden und dem betreffenden sicheren Drittstaat nicht mehr erforderlich. 

Ein Drittstaat gilt nun als sicher, wenn ein Abkommen mit einem Land geschlossen wurde, das die internationalen Menschenrechtsstandards und die Grundsätze des Völkerrechts achtet. Damit soll das europäische Asylsystem entlastet werden, indem Menschen in Nicht-EU-Länder abgeschoben werden, in denen sie Schutz beantragen können. 

Die EU-Mitgliedstaaten einigten sich auch auf die Zahlen für den Solidaritätspool 2026. Dieser soll künftig für eine gerechtere Verteilung von Asylbewerberinnen und -bewerbern unter den EU-Mitgliedstaaten sorgen, um besonders betroffene Länder zu entlasten.

Der Solidaritätspool verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, Migrantinnen und Migranten aufzunehmen, die in ihr Land umgesiedelt werden, sich finanziell zu beteiligen oder operative Unterstützung zu leisten. Für 2026 wurden die Zahlen auf 21.000 Umsiedlungen oder 420 Millionen Euro an finanziellen Beiträgen festgelegt.

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Zypern, Griechenland, Italien und Spanien unter Migrationsdruck stehen. Diese Länder können von den Solidaritätsmaßnahmen profitieren und möglicherweise von der Beitragszahlung zum Solidaritätsfonds befreit werden.

Die Europäische Kommission hat außerdem Österreich, Bulgarien, Kroatien, die Tschechische Republik, Estland und Polen aufgrund der kumulierten Migrationsströme in den vergangenen Jahren als Länder eingestuft, die einem erheblichen Migrationsdruck ausgesetzt sind. Diese Länder können einen vollständigen oder teilweisen Abzug von ihrem obligatorischen Beitrag zum Solidaritätspool beantragen.

Die Ständige Vertretung der Tschechischen Republik bei der EU gab beispielsweise am Montag auf der Social-Media-Plattform X bekannt, dass das Land aufgrund der hohen Zahl von aufgenommenen Flüchtlingen aus der Ukraine von den Beiträgen zum Solidaritätsfonds für 2026 befreit sei.

Der Vorsitzende der staatlichen Flüchtlingsbehörde Bulgariens, Ivan Ivanov, sagte ebenfalls, dass sein Land mehr als 221.000 ukrainischen Bürgerinnen und Bürgern, die sich weiterhin im Land aufhalten, vorübergehenden Schutz gewährt habe – wies jedoch darauf hin, dass kein erhöhter Migrationsdruck bestehe und derzeit nicht mehr als 20 Prozent der Flüchtlingszentren belegt seien.

Einige Länder signalisierten bereits ihre Bereitschaft, sich an dem Solidaritätsmechanismus zu beteiligen. So sagte beispielsweise die Staatssekretärin im Innenministerium, Tina Heferle, am Montag, Slowenien werde seinen gerechten Anteil zum Solidaritätspool beitragen. Sie konnte jedoch keine detaillierten Zahlen nennen, da die Dokumente vertraulich sind.

Ein italienischer Polizist sitzt vor Bildschirmen, auf denen Bilder von Überwachungskameras im italienischen Flüchtlingslager in der albanischen Hafenstadt Shëngjin zu sehen sind. Foto: Alketa Misja/dpa

Abkommen zwischen Italien und Albanien über Migrantenzentren macht Fortschritte

Die Einzelheiten der neuen Regeln sollen in Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament endgültig festgelegt werden. Bei Zustimmung würden sie es den Ländern ermöglichen, Rückführungszentren außerhalb der Europäischen Union einzurichten. Ein solches Zentrum wird bereits im EU-Beitrittskandidatenland Albanien im Rahmen eines Abkommens mit Italien vorbereitet. 

Die rechtsgerichtete Regierung Italiens hofft, dass die Pläne der EU eine neue Chance für ihre umstrittenen Offshore-Migrationszentren bieten. Innenminister Matteo Piantedosi erklärte gegenüber der Zeitung Il Messaggero, dass das Aufnahmezentrum in der Hafenstadt Shëngjin und das Zentrum für Abschiebungen in Gjadër bis Mitte 2026 „voll funktionsfähig” sein sollten.

Piantedosi sagte, er sei sehr zufrieden über die Zustimmung zu den Rückführungszentren. „Es ist eine Vereinbarung, die wir sehr schätzen, und Italien hat dabei eine wichtige Rolle gespielt,” sagte er.

Italien eröffnete die Einrichtungen 2023. Der Plan sehe vor, die Lager zur Bearbeitung der Asylanträge von Migrantinnen und Migranten zu nutzen, die von der italienischen Küstenwache im Mittelmeer aufgegriffen wurden. 

Wenn ihre Anträge genehmigt werden, dürfen die Menschen nach Italien weiterreisen, während diejenigen, deren Anträge abgelehnt werden, in Länder zurückgeschickt werden, die als sicher gelten. Die Pläne erlitten jedoch eine Reihe von rechtlichen Niederlagen vor italienischen und europäischen Gerichten, sodass die Einrichtungen weitgehend leer geblieben sind.

Mitwirkende und Begünstigte

Einige Mitglieder der Union äußerten starke Skepsis gegenüber den am Montag vereinbarten neuen Regeln.

Ungarn werde den vereinbarten Solidaritätsmechanismus nicht umsetzen und „keinen einzigen Migranten” aufnehmen, sagte ein hochrangiger Regierungsbeamter am Mittwoch laut Medienberichten. Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán liegt seit Jahren wegen seiner restriktiven Asylpolitik im Streit mit der Europäischen Kommission.

Der slowakische Innenminister Matúš Šutaj Eštok sagte ebenfalls, dass sein Land den obligatorischen Solidaritätsmechanismus bei der Umverteilung von Asylbewerberinnen und -bewerbern ablehne. Das Land sollte aufgrund der Zehntausenden von Flüchtlingen aus der Ukraine, die es nach Ausbruch des Krieges aufgenommen habe, eine Ausnahmeregelung erhalten, zitierte ihn die slowakische Nachrichtenagentur TASR. 

Die künftige tschechische Regierung aus den Parteien ANO, Freiheit und Direkte Demokratie (SPD) und den Motoristen plant, den EU-Migrationspakt abzulehnen. „Wir werden eine Null-Toleranz-Politik gegenüber illegaler Migration einführen. Wir werden den EU-Migrationspakt ablehnen und ein neues Gesetz zu Migration und Asyl verabschieden,“ heißt es im Entwurf des Koalitionsabkommens.

Die EU-Mitgliedstaaten entscheiden über die Einwanderungs- und Asylpolitik im Rat der EU mit qualifizierter Mehrheit (QMV). 55 Prozent der EU-Länder, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, müssen für neue Regeln stimmen, damit diese verabschiedet werden können.

Andere Länder unterstützen die neuen Regeln weitgehend, weisen jedoch auf Bereiche hin, die möglicherweise angepasst werden müssen. 

Frankreich seinerseits stellte die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit einiger Vorschläge in Frage. 

Polen strebe eine Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsländer an, „um den Migrationsdruck auf die EU zu verringern,“ sagte der stellvertretende Innenminister Maciej Duszczyk am Montag.

Nach dem Ministertreffen in Brüssel sagte der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt, Deutschland werde keine weiteren Asylbewerberinnen -bewerber aufnehmen und auch keine finanzielle Hilfe leisten.

Laut einer Analyse der EU-Kommission kann Deutschland jedoch argumentieren, dass es bereits eine große Zahl von Asylbewerberinnen und -bewerbern betreut, für die nach den Dublin-Regeln eigentlich andere EU-Staaten zuständig wären. Die Dublin-Verordnung sieht vor, dass in der Regel das erste EU-Land, in das ein Asylbewerber einreist, für die Bearbeitung seines Asylantrags zuständig ist.

Nach Angaben der EU-Asylagentur gingen bei den deutschen Behörden in der ersten Jahreshälfte 70.000 Anträge von Neuankömmlingen ein. Damit liegt Deutschland innerhalb der EU an dritter Stelle hinter Frankreich (78.000) und Spanien (77.000).

Wenn die neuen Vorschriften durch das Europäische Parlament verabschiedet werden, sind keine wesentlichen Änderungen zu erwarten.

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