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Wien/Brüssel – Derzeit finden für rund 900 Antragsteller um Coronahilfen keine Auszahlungen statt. Das bestätigten die Geschäftsführer der zuständigen staatlichen Coronahilfsagentur COFAG, Marc Schimpel und Ulrich Zafoschnig, der APA am Mittwoch. Die Zahl könne sich aber ändern, manche Betriebe könnten wieder rausfallen, andere dazukommen. Wie lange eine Klärung des ganzen Sachverhalts – die EU will Unternehmensverbünde gefördert sehen, Österreich fördert Einzelunternehmen -, sei offen.

Finanzministerium mit COFAG-Zuarbeit und EU-Kommission arbeiteten intensiv daran, so die COFAG-Vertreter. Kurz erklärt geht es darum, dass Österreich Einzelunternehmen staatlich fördern lässt (bzw. ließ). Die EU will aber Unternehmensverbünde fördern. Nun könnten einzelnen Firmen aus Unternehmensverbünden in Österreich Rückzahlungen drohen, wenn sich Wien und Brüssel nicht einigen sollten. Die COFAG prüft derzeit nach.

Antragsberechtigt sind in Österreich laut Richtlinie Einzelunternehmen. Die EU-Kommission sieht aber Förderungen auf Ebene des Unternehmensverbunds als wirtschaftliche Einheit vor – und nicht das gemäß heimischer Richtlinie begünstigte Einzelunternehmen, das womöglich zu einem Unternehmensverbund gehört. Im Zusammenhang damit geht es nun um die Höhe der ab Frühjahr 2020 (bis Ende September 2022) gewährten Wirtschaftshilfen. Die EU-Kommission wandte sich nach APA-Informationen schon im Laufe des Jahres 2022 an die Republik.

Einigen sich Kommission und Finanzministerium (BMF) nicht, müssten manche Firmen Staatshilfen zurückzahlen – die Republik will das aber noch im Sinne der Unternehmen richten. Potenziell dürfte es sich um höhere Summen handeln, denn es geht um mehrere geförderte Firmen aus Unternehmensverbünden. Summen wollten die COFAG-Chefs auf Nachfrage keine nennen.

Konkret hatte Republik im Zusammenhang mit der Gewährung von Zuwendungen wie Lockdown-Umsatzersatz, „Fixkostenzuschuss 800.000“, Ausfallsbonus und Verlustersatz nicht geprüft, ob die begünstigten Unternehmen eine wirtschaftliche Einheit (Unternehmensverbund) mit Tochter- oder Schwesterunternehmen bilden und dadurch der beihilferechtliche Höchstbetrag von 2,3 beziehungsweise zwölf Millionen Euro (beim Verlustersatz) überschritten wurde. Die COFAG-Chefs sprachen gegenüber der APA von „keiner einfachen Rechtsfrage, die sauber geklärt werden muss. Alle arbeiten mit Hochdruck daran“, sagte Schimpel.

Die COFAG prüft nun bei gewissen Unternehmen, die Förderungen beantragt haben, ob es sich um Firmen aus einem Unternehmensverbund handeln könnte. Gab es staatliche Beihilfen, wird nachgeschaut, ob es bei diesen zu Überschreitungen kam. „Wir sind bemüht, das so rasch wie möglich zu machen“, so Schimpel. Selbst habe sich die COFAG an nationale Vorgaben zur Auszahlung gehalten. Gegebenenfalls könnten Rückzahlungen drohen. Bis es so weit ist, hoffe man aber, dass sich EU-Kommission und Finanzministerium geeinigt haben, so die COFAG-Geschäftsführer. (8.3.2023)

Finanzminister Brunner gegen Aufweichung von EU-Fiskalregeln

Wien/EU-weit – Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) spricht sich gegen eine Aufweichung der EU-Fiskalregeln aus. Der Rahmen von drei Prozent jährlichem Defizit und 60 Prozent Gesamtschuldenstand soll demnach beibehalten werden. „Wir müssen höllisch aufpassen, dass wir nicht in eine Vergemeinschaftung der Schulden kommen“, warnte Brunner Dienstagabend beim Business-Talk der Beratungsagentur C3.

Flexibilität ja, aber keine in Hinterzimmern ausverhandelte Sonderregelungen für einzelne Staaten, so die Botschaft des Finanzministers. Eine Reform des europäischen Wachstums- und Stabilitätspakts steht derzeit auf der Agenda der EU-Kommission und der EU-Finanzminister. Österreich selbst bewegt sich laut Finanzministerium bei der Verschuldung bis 2026 in Richtung 72 Prozent. Beim Defizit soll es gegen 1,5 oder 1,6 Prozent gehen. Im Vorjahr dürfte Österreich – nach Pandemiemaßnahmen und Antiteuerungshilfen – das Maastricht-Ziel von maximal drei Prozent verfehlt haben.

Österreichs Zinszahlungen werden sich laut Brunner aufgrund der multiplen Krisen bis 2026 verdoppeln, man erwarte eine enorme Zinsbelastung im Budget. „Nicht helfen, war keine Option. Aber wir können das auf Dauer nicht durchhalten.“ Brunner sprach sich für eine Abkehr vom „Nanny-Staat“ und eine Rückkehr auf einen „nachhaltigen Budgetpfad“ aus. „Wir müssen aufhören, Millionen mit Milliarden zu verwechseln.“ (8.3.2023)

Österreich entsendet bis zu zehn Soldaten für EU-Mission in Niger

Wien – Österreich entsendet bis zu zehn Soldaten des Bundesheeres für die militärische Partnerschaftsmission der EU in Niger. Zusätzlich beschloss der Ministerrat am Mittwoch die Bereitstellung von bis zu 30 weiteren Soldaten zur Vorbereitung und von bis zu 20 weiteren für den Lufttransport. Die EU will das westafrikanische Land stärker in seinem Kampf gegen Terroristen unterstützen und so die Sahelregion stabilisieren.

Der Einsatz mit dem Namen EUMPM Niger wird nach EU-Angaben unter anderem beim Aufbau eines Ausbildungszentrums und eines neuen Kommunikations- und Führungsunterstützungsbataillons helfen. Er ist zunächst auf drei Jahre ausgelegt. Die EU-Gemeinschaftskosten werden auf 27,3 Mio. Euro beziffert. Die österreichische Teilnahme an der EU-Mission ist vorerst bis 31. Dezember 2024 befristet.

Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) erklärte in einer Aussendung: „Wenn wir Flucht und illegale Migration verhindern wollen, müssen wir präventiv arbeiten. Und hier kann Österreich in Niger einen wertvollen Beitrag leisten, um Terrorismus nachhaltig zu verhindern und damit die Gefahr für Europa einzudämmen und einen positiven Beitrag zu erhöhter Stabilität und Resilienz in der Sahel-Region zu leisten.“

Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) sagte laut Aussendung, das geopolitische Umfeld sei mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine rauer geworden. „Wir dürfen als EU nicht anderen Akteuren das Feld überlassen, sondern müssen weiterhin Flagge zeigen. Österreich stärkt mit seiner Beteiligung die Sicherheit in Niger, was zugleich mehr Sicherheit für Europa bedeutet.“ (8.3.2023)

Diese Zusammenstellung ist eine redaktionelle Auswahl der APA-Europaberichterstattung. Die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung liegt bei der APA. Sie wird montags und donnerstags veröffentlicht.