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SOFIA – Bulgarien wird im Rahmen der dritten Auszahlung aus dem Nationalen Aufbau- und Resilienzplan 1,47 Mrd. Euro erhalten, teilte der Informationsdienst der Regierung mit.

Die Europäische Kommission (EK) hat den dritten Zahlungsantrag Bulgariens im Rahmen des Nationalen Aufbau- und Resilienzplans des Landes positiv bewertet, heißt es in der Mitteilung. Diese Bewertung stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung der Bereitstellung von Mitteln der Europäischen Union zur Unterstützung des Wirtschaftswachstums und der Resilienzbestrebungen Bulgariens dar. Laut EK wurden insgesamt 48 der 50 Etappen und Ziele erfüllt, wofür das Land voraussichtlich vor Jahresende eine Zahlung in Höhe von 1,47 Mrd. Euro erhalten wird.

Bulgarien reichte den dritten Zahlungsantrag im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität am 1. Oktober ein, ergänzte der Informationsdienst. Die Zahlung umfasst die größte Anzahl von Etappen und Zielen und deckt 22 Reformen und 19 Investitionen ab. Die wichtigsten Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der Fortsetzung der Reformen in Bereichen wie Forschung und Innovation, Dekarbonisierung, Verbesserung des Rahmens für die Verwaltung staatlicher Unternehmen, Entwicklung der elektronischen Gesundheitsversorgung u. a.

Der Gesamtwert beläuft sich auf 1,619 Mrd. Euro. Der gesamte Zahlungsbetrag wird voraussichtlich von der EK nach Abschluss der Verhandlungen über die Neuverhandlung der Reform im Zusammenhang mit der Kommission für die Korruptionsbekämpfung erhalten. In der nächsten Woche ist ein Treffen des Justizministers Georgi Georgiev mit Vertretern der EK vorgesehen, heißt es in der Mitteilung.

Die EK hat ihre vorläufige Bewertung an den Wirtschafts- und Finanzausschuss (IFK) übermittelt, der vier Wochen Zeit für eine Stellungnahme hat. Danach kann die Kommission einen Beschluss über die Zahlung fassen. Bulgarien wurde über die Gründe informiert, aus denen zwei Etappen als unvollständig bewertet werden, und hat einen Monat Zeit zu antworten. Wird die Bewertung bestätigt, bleibt die vorläufige Zurückhaltung in Kraft. Das Land hat sechs Monate Zeit, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, danach kann der verbleibende Teil der Mittel freigegeben werden.
Die Zahlung an Bulgarien für die bereits genehmigten Etappen und Ziele kann nach einer positiven Stellungnahme des IFK und der Annahme eines Zahlungsbeschlusses durch die EK erfolgen. (2. Dezember)