Brüssel (dpa) – Der Rechtsausschuss des Europaparlaments hat für eine erneute Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Petr Bystron von der Fraktion Europa der Souveränen Nationen gestimmt. Bystron ist Mitglied der deutschen Partei Alternative für Deutschland (AfD). Eine große Mehrheit der Abgeordneten im Ausschuss sprach sich dafür aus, wie der Deutschen Presse-Agentur aus Parlamentskreisen in Brüssel bestätigt wurde. Damit die Immunität des Abgeordneten tatsächlich aufgehoben wird und er strafrechtlich verfolgt werden kann, muss auch im Plenum des Parlaments eine Mehrheit zustimmen. Das Votum soll voraussichtlich bei der Plenarsitzung im Februar in Straßburg stattfinden.
Hintergrund sind laut der Generalstaatsanwaltschaft München Vorermittlungen wegen Betrugs. Bystron könnte in seiner Zeit als Abgeordneter im deutschen Parlament, dem Deutschen Bundestag, eine private Reinigungskraft über die Mitarbeiterpauschale des Bundestags abgerechnet haben, so ein Sprecher. Zu den konkreten Vorwürfen wollte sich Bystron zunächst nicht äußern. Die Staatsanwaltschaft blamiere sich gerade im großen Stil, hieß es von seiner Seite.
Immunität bereits mehrfach aufgehoben
Bystrons Immunität im EU-Parlament war schon zwei Mal wegen anderer Verfahren aufgehoben worden, auch der Deutsche Bundestag hatte zuvor Ermittlungen gestattet. In einem Fall verurteilte ihn das Amtsgericht München wegen der Verbreitung einer Fotomontage in sozialen Medien zu einer Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidigung und Staatsanwaltschaft legten Rechtsmittel ein.
Im anderen Fall steht der Verdacht auf Geldwäsche und Bestechlichkeit im Raum. Der Politiker soll von dem prorussischen Portal «Voice of Europe» Geld erhalten haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren. Bystron selbst hat die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen und das Verfahren als politisch motiviert bezeichnet. Die Ermittlungen dazu laufen. (28. Januar)
Die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung liegt bei der dpa.
