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Singapur – Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell hat zum Auftakt der Sicherheitskonferenz Shangri-La-Dialog zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen Europa und Asien aufgerufen. «In einer Vielzahl von Fragen und Konflikten – von der Invasion der Ukraine bis hin zu Spannungen im Südchinesischen Meer – sollten wir zentrale Sicherheitsgrundsätze gemeinsam verteidigen, wann immer und wo immer sie bedroht sind», sagte Borrell der Deutschen Presse-Agentur. Die EU tue dies und man zähle auf die Partner, dies ebenfalls zu tun.

Der Shangri-La-Dialog gilt als wichtigstes sicherheitspolitisches Forum im indopazifischen Raum auf Ebene der Verteidigungsminister. In diesem Jahr haben sich Vertreter aus 40 Staaten angekündigt. Bei dem Treffen geht es sowohl um den wachsenden Einfluss und Machtansprüche Chinas als auch um Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Aus Deutschland ist Verteidigungsminister Boris Pistorius angereist. (2. Juni)

EU tritt Istanbul-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen bei

Brüssel – Die EU tritt der sogenannten Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen bei. Nach dem Parlament stimmten am Donnerstag auch die EU-Länder für die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats, wie sie mitteilten. Mit dem Beitritt werde die EU als Ganzes an «ehrgeizige internationale Standards» gebunden sein, hieß es in einer Erklärung der EU-Kommission. Bevor das Übereinkommen in Kraft tritt, muss es noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.

«Europa ist auf der Seite der Frauen, wenn es um ihren Schutz vor Gewalt geht. Alle Frauen und Mädchen verdienen ein Leben, das frei von Gewalt ist – es ist an der Zeit, für Gerechtigkeit und Gleichheit zu sorgen», sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Mit dem Beitritt sende die EU ein starkes Signal.

Die Konvention war 2011 vom Europarat ausgearbeitet worden. Der Europarat, der kein Organ der EU ist, wacht über die Einhaltung der Menschenrechte in seinen 46 Mitgliedsstaaten.

Im Mai hatte sich das Europäische Parlament bereits mit großer Mehrheit für den Beitritt der EU zu dem Übereinkommen des Europarats ausgesprochen. Die Beschlüsse der Länder bedeuten den Angaben nach nun, dass die EU der Konvention in Bezug auf die Institutionen und die öffentliche Verwaltung der Union sowie in Bezug auf Fragen der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und Nichtzurückweisung beitritt.

In mehreren EU-Staaten wurde das Abkommen noch nicht ratifiziert, wie in Bulgarien, Tschechien, Ungarn, Lettland, Litauen und der Slowakei. In Deutschland ist die Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft getreten. (1. Juni)

Landwirt fährt Gülle aus. Foto: Philipp Schulze/dpa

EU-Kommission beendet Wasserverfahren – Deutschland entgeht Strafe

Brüssel – Deutschland entgeht im Streit über nitratbelastetes Wasser einer Millionenstrafe der EU. Wie die EU-Kommission am Donnerstag mitteilte, stellte sie ein entsprechendes Verfahren gegen die Bundesrepublik ein. Von Bund und Ländern erlassene Regeln entsprächen nun EU-Recht und würden der Notwendigkeit gerecht werden, die hohe Nitratbelastung der Gewässer anzugehen. Nitrate stammen meist aus Düngern der Landwirtschaft. Ein Übermaß schadet der Umwelt und birgt Gesundheitsrisiken für Menschen.

Im Fall einer Verurteilung hätte Deutschland laut Bundesregierung eine Strafe von mindestens 17,25 Millionen Euro und ein Zwangsgeld bis zu 1,1 Millionen Euro täglich gedroht. Die genaue Strafhöhe wird vom Europäischen Gerichtshof festgelegt. Dabei kann das tägliche Zwangsgeld den Druck erhöhen, dass ein Land schnell wieder im Einklang mit EU-Recht handelt.

Der Streit über die Belastung durch Dünger läuft seit Jahren. Der EuGH hatte Deutschland bereits 2018 wegen der Verletzung von EU-Recht verurteilt, weil die Regierung über Jahre zu wenig gegen Nitrate im Grundwasser unternommen hatte.

Nitrat ist wichtig für das Pflanzenwachstum. Doch wenn zu viel gedüngt wird, sammeln sich Rückstände im Grundwasser sowie in Bächen, Flüssen und im Meer an. Aus Nitrat entsteht durch chemische Prozesse Nitrit, das für Menschen schädlich sein kann. Bei der Trinkwasseraufbereitung muss Nitrat teils umständlich herausgefiltert werden, um die Grenzwerte einzuhalten. Bereits 2020 traten nach zähen Verhandlungen strengere Düngeregeln in Kraft. Die EU-Kommission kritisierte diese aber Mitte 2021.

Auch die 2020 in Kraft getretene Düngeverordnung komme möglicherweise dem EuGH-Urteil nicht nach, schrieb EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius an die damalige deutsche Bundesumweltministerin Svenja Schulze und die deutsche Ex-Bundesagrarministerin Julia Klöckner. Der EU-Kommissar bemängelte unter anderem, dass Gebiete mit hoher Nitratbelastung im Grundwasser und schädlicher Nährstoff-Anreicherung in Deutschland nicht korrekt ausgewiesen gewesen seien.

Nun hat Deutschland offensichtlich genug getan: Es gebe längere Sperrfristen, in denen gar nicht gedüngt werden dürfe, ein Düngeverbot für gefrorenen Boden sowie strengere Regeln zur Düngung von geneigten Flächen, teilte die Kommission mit. «Diese Regeln werden die negativen Auswirkungen auf Boden und Wasserressourcen verringern.»

Die Bundesregierung begrüßte das Ende des Verfahrens. Der deutsche Agrarminister Cem Özdemir sagte: «Dass wir die hohen Strafzahlungen abwenden konnten, ist ein großer Erfolg, zu dem viele beigetragen haben.» Nach Jahren der Unsicherheit für Landwirte würden die Düngeregeln nun zukunftsfest gemacht, was auch Anerkennung in Brüssel finde. Die deutsche Umweltministerin Steffi Lemke sprach von einem sehr langen Weg mit schwierigen Verhandlungen.

Özdemir sagte, es sei «ein Etappenziel», das Brüssel gesteckt habe, und nicht das Ende. Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch weitere geplante Änderungen der Düngeregeln auf den Weg gebracht.

Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bezeichnete die Einstellung des Verfahrens als Etappenziel. Vizepräsident Karsten Specht betonte: «Nur mit einer signifikanten Reduktion der Nitrateinträge kann es gelingen, unsere Trinkwasserressourcen auch langfristig zu schützen.» Bund und Länder müssten alle versprochenen Maßnahmen rasch und umfassend umsetzen. Der VKU vertritt mehr als 1500 kommunalwirtschaftliche Unternehmen unter anderem aus dem Bereich der Wasserversorgung.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sieht bei den Umsetzungen der Bundesländer noch Nachbesserungsbedarf. Unter anderem brauche es mehr Messstellen.

Dass das Verfahren eingestellt wird, bezeichnete der Deutsche Bauernverband als überfällig. Nun sei es möglich, zu geordneten Verfahren zurückzukehren, «weil die EU-Kommission nicht mehr auf Zuruf Änderungen in der Düngeverordnung durchdrücken kann.» (1.Juni)

Diese Zusammenstellung ist eine redaktionelle Auswahl auf der Grundlage der Europa-Berichterstattung der dpa. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei der dpa. Der EU Digest erscheint jeweils montags und donnerstags.