Brüssel (dpa) – Die Europäische Union hat sich darauf geeinigt, den Schutz für Kriminalitätsopfer zu stärken, nachdem Unterhändler der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments eine Einigung über aktualisierte Mindeststandards erzielt haben, teilten die Institutionen am Mittwoch mit.
Die informelle Vereinbarung geht nun zur formellen Billigung an das Parlament und die EU-Regierungen, was als Formsache gilt.
Die überarbeitete Richtlinie verpflichtet die Länder, Unterstützungsangebote besser zugänglich zu machen. Alle Mitgliedstaaten müssen eine leicht erreichbare Telefon-Hotline unter der Nummer 116 006 bereitstellen, die emotionale Unterstützung und Beratung bietet.
Die Regeln zielen außerdem darauf ab, die Rechte von Opfern während Strafverfahren zu stärken, einschließlich des Zugangs zu Informationen und emotionaler Unterstützung vor Gericht. Unter bestimmten Bedingungen haben Menschen ohne ausreichende finanzielle Mittel Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Entschädigungsverfahren für von Tätern geschuldete Schäden sollen ebenfalls beschleunigt werden.
Als besonders schutzbedürftig eingestufte Opfer, unter anderem in Fällen sexueller Gewalt, haben Anspruch auf spezialisierte Unterstützung. Je nach nationaler Gesetzgebung kann dies Notfallverhütung, Tests auf sexuell übertragbare Infektionen und Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen umfassen.
Die Richtlinie soll außerdem die Anzeige von Straftaten erleichtern, etwa durch digitale Instrumente oder aus Einrichtungen wie Gefängnissen und Pflegeheimen. (11. Dezember)
go to the original language article
